Newsletter an Geschäftspartner abmahnfähig?

  • Zitat

    Original geschrieben von Truthahn



    Mal schauen, wie es weiter geht :D :top:.


    Klingt Spannend. Ein sehr unterhaltsame, rein theoretischer Fall! :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von The_Best
    Klingt Spannend. Ein sehr unterhaltsame, rein theoretischer Fall! :top:


    Neues wird es in der theoretischen Sache wahrscheinlich erst wieder geben, wenn Post vom Gericht kommt. Auf Schriftsätze vom Gegner oder dessen Anwalt, falls diese noch kommen sollten, reagiert Cheffe nicht mehr.


    Cheffe hatte überlegt, ob er die Email vom Gegner an dessen Anwalt weiterleitet, damit der Anwalt mitbekommt, dass sein Mandant den Cheffe vorbei am Mandat seines Anwaltes direkt und mit sehr sportlichem Inhalt kontaktiert.
    Das hat er dann doch sein gelassen.

  • Update:
    Der gegnerische Anwalt hat Cheffe nochmal einen Brief geschrieben, und darin die Zahlung seiner 350€- Rechnung bis zum 06.11. gefordert. Wenn das Geld bis dahin nicht eingeht, meint er wortwörtlich, "ist Klage einzureichen".


    Mal schauen, wen er verklagt: Cheffe, oder seinen eigenen Mandanten :eek:.
    Aus Sicht von Cheffe kann der Anwalt auf sein Geld jedenfalls warten, bis er (der Anwalt) schwarz wird, oder bis rechtskräftig entschieden ist, dass der Gegner Recht hat. Der neue Brief vom Anwalt kommt jedenfalls unbeantwortet in die Ablage.

  • Update:


    Gegnerischer RA hat gestern per Email geschrieben:


    "Sehr geehrter Herr Truthahn,


    ich komme zurück auf die im Betreff genannte Angelegenheit und teile mit, dass mein Mandant nunmehr das Mahnverfahren einleiten will.


    Dies werde ich noch in dieser Woche ausführen, sollte ich bis Freitag, 12 Uhr, nichts von Ihnen gehört haben.



    Mit freundlichen Grüßen


    Abmahnanwalt"


    Dem Mahnbescheid wird Cheffe widersprechen. Dann ginge die Sache immerhin ins Hauptsacheverfahren, und der Gegner müsste erstmal Gerichtskosten auslegen... Vermutlich fällt eher der Ostermontag in Zuklunft auf einen Dienstag, als dass der Gegner echtes Geld ausgibt :cool:.


    Und natürlich "hört" Herr Abmahnanwalt ansonsten nix von Cheffe.

  • Update:
    Cheffe hat tatsächlich einen Mahnbescheid vom Gegner erhalten :eek:. Eigenartigerweise nicht über 350€ Hauptforderung (so wie bisher gefordert), sondern über ca. 200€ Hauptforderung +Nebenkosten (insgesamt ca. 300€).


    Da hat Cheffe schon mal 50€ gegenüber einer Zahlung der bisherigen Hauptforderung gespart :top:.
    Cheffe widerspricht natürlich dem Mahnbescheid.

  • auch wenn der zugrundeliegender Sachverhalt ein anderer ist möchte ich euch dieses höchstrichterliche Urteil zum Thema Emailwerbung im B2B Bereich nicht vorenthalten:


    Zitat

    http://www.karief.com/2017/04/16/e-mail-werbung/
    Fazit Auch dieser Rechtsstreit zeigt einmal mehr, dass die Einholung einer wirksamen Einwilligung in den Erhalt von Werbe-E-Mails in der Praxis ein großes Problem darstellt. Es ist gerade nicht ausreichend, irgendeine Generaleinwilligung einzuholen. Vielmehr muss der zukünftige Empfänger der elektronisch versandten Werbebotschaften vor Einholung der Einwilligung genau über den Inhalt und den/die Versender der Werbebotschaften aufgeklärt werden. Da bisher nicht höchstrichterlich geklärt ist, wie detailliert über den Inhalt der Werbebotschaften informiert werden muss, gilt hier der Grundsatz, dass weniger gerade nicht mehr ist.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Danke, polli.


    In dem hier beschriebenen theoretischen Fall diskutiert Cheffe die Sache vor Gericht aus, falls die Gegenseite ihn vor Gericht zerrt. Bei einer Hauptforderung von jetzt 200€ kann kostenmäßig nicht viel passieren.

  • Heute kam mal wieder eine Email vom Abmahner an Cheffe, an seinem Anwalt vorbei:


    "Sehr geehrter Herr Cheffe,


    Sie haben bisher die Anwaltskosten für die Abmahnung nicht bezahlt.
    Daher lasse ich Sie nun vom Gericht dazu verurteilen.


    Sollten Sie doch noch zahlen, und sich damit Geld sparen, wollen, benötige ich umgehend Ihre Stellungnahme.


    Gruß
    Herr Abmahner"


    Hmm, nach dem gerichtlichen Mahnverfahren noch mal Schriftwechsel?


    Wenn der Abmahner eine gute Bonität hätte, und in Deutschland wohnen würde, hätte Cheffe schon längst diesen Email-Spam vom Abmahner beendet.
    Bei einem ausländischen Abmahner lässt das Cheffe aber bleiben, nicht dass er auf seinen Kosten sitzen bleibt, weil beim Abmahner nix zu holen ist.

  • Update:
    Der Gegner hat tatsächlich (ohne Anwalt) Klage am Amtsgericht eingereicht.
    In der Klageschrift bezieht er sich immer auf privaten Email-SPAM, niemals auf irgendwelche vertrieblichen Aspekte.


    Cheffe wird sich gegenüber dem Gericht dazu äußern (Bezug auf §86a HGB, hilfsweise §254 BGB) :D.

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