Fahrerlaubnis und Sehkraft

  • Re: Re: Re: Fahrerlaubnis und Sehkraft


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Noch einmal:
    Im Nahbereich gibt es nichts zu kompensieren. Hier sehe ich hervorragend. Erst die Brille führt zu besagten Problemen. Sie kompensiert also keinen Fehler, sondern verursacht ihn erst.


    Doch, sie kompensiert deinen Fernsichtfehler. Da würde nur eine Gleitsichtbrille helfen.

  • Ich würde aus Sicherheitsgründen schon eine Brille tragen, wenn meine Sehkraft nach lässt.
    Dabei ist es mir egal , ob ich Fahrrad fahre oder ein 40 Tonnen LKW im Straßenverkehr bewege.


    Was ist übrigens so schlimm dabei, eine Brille zu tragen :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Hope0815
    Ich würde aus Sicherheitsgründen schon eine Brille tragen, wenn meine Sehkraft nach lässt.
    Dabei ist es mir egal , ob ich Fahrrad fahre oder ein 40 Tonnen LKW im Straßenverkehr bewege.


    Was ist übrigens so schlimm dabei, eine Brille zu tragen :confused:


    Er schreibt doch deutlich, dass ihm dadurch der Nahbereich flöten geht. Das ist eben das Schlimme.

  • Was ist das?

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    SVA (


    Hast du mit deinem Optiker über das Problem mit der neuen (?) Brille im Nahbereich schlecht zu sehen gesprochen?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk Er schreibt doch deutlich, dass ihm dadurch der Nahbereich flöten geht. Das ist eben das Schlimme.


    Das schlimme ist eher, dass Frank nicht versteht, dass die Jugend vorbei ist, und seine Augen gealtert sind. Dass erst durch die Alterungserscheinungen des Auges mit aufgesetzter Fernbrille der Nahbereich flöten geht. In jüngeren Jahren ist die Augenlinse flexibler, und erlaubt trotz aufgesetzter Fernsichtbrille einen glasklaren Nahbereich.


    Seit Jahrzehnten bekannte Lösung: Optimale Gleitsichtbrille holen, fertig.


    Ich möchte jedenfalls kein Gast eines Taxifahrers sein, welcher mit Fernbrille das Tachometer nicht mehr lesen kann ;).

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Angeblich ist es technisch nicht anders möglich, als die Brille im "normalen" Führerschein einzutragen. Ganz unabhängig davon, ob ich die Anforderungen für die normale Fahrerlaubnis erfülle oder nicht. :(


    Hast Du zufällig auch C/CE oder D/DE?
    Evtl. könnte man sich dann mit der Fahrerlaubnisbehörde darauf verständigen die "01" im Kartenführerschein mit Verlängerung einzutragen.


    Wenn Nein,ist das natürlich wieder ein Kostenfaktor nur wegen der Kennziffer einen neuen Kartenführerschein anfertigen zu lassen.


    Anstatt das die hier mal für eine so geringfügige Änderung einen Aufkleber ähnlich eines TÜV Siegels nehmen oder so....


    Viel Erfolg&Gruss
    -bas-

    Im Norden zuhause:
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  • Ich kenne es nur so ,wenn sich was ändert braucht man immer einen Neuen Führerschein(Karte).
    Außer wenn das aufgedruckte Ablaufdatum abgelaufen ist dann ist die entsprechende Klasse nicht mehr gültig. Ob das sich auf einzelne Klassen beschränken lässt,das bezweifele ich.


    ZB. Bus und Lkw mit Brille und PKW ohne Brille das ist mir nicht einleuchtend und ergibt keinen Sinn.


    Ich muß auch Brille tragen (aber schon länger) ist eingetragen
    unter Punkt 12: Beschränkungen /Zusatzangaben als 01.
    Meine Klasse D und andere sind nun schon entsprechend abgelaufen.


    Als Brille habe Ich mir damals gleich Gleitsichtgläser machen lassen ,damit komme ich
    besser klar ,wenn man sich daran gewöhnt hat.
    Auch am Computer sind Gleitsichtgläser besser .

  • Zitat

    Original geschrieben von oberlausitzer
    Ich kenne es nur so ,wenn sich was ändert braucht man immer einen Neuen Führerschein(Karte).


    Soweit Richtig bis auf den Fall Eheschliessung und Namensänderung


    Zitat

    Außer wenn das aufgedruckte Ablaufdatum abgelaufen ist dann ist die entsprechende Klasse nicht mehr gültig. Ob das sich auf einzelne Klassen beschränken lässt,das bezweifele ich.


    JEIN,bei C,C1,C1,C1E (79) Und D Klassen
    Als ich 2013 das letzte mal CE verlängert habe,bekam ich gleich ein zweites MHD:15.05.28 (Ziffer 4b)
    Meine ganzen C Klassen laufen am 16.05.2018 ab.(Werde wohl verlängern)
    Verläner ich nicht bleiben die anderen Klassen ohne Tausch eben bis 5/2028 gültig.
    Und ich in 5/2028 nicht reagiere oder tot bin,ist die FE für die restlichen Klassen erstmal weg.


    Zitat

    ZB. Bus und Lkw mit Brille und PKW ohne Brille das ist mir nicht einleuchtend und ergibt keinen Sinn.


    Gilt für alle deine Führerscheinklassen.


    Zitat

    Ich muß auch Brille tragen (aber schon länger) ist eingetragen
    unter Punkt 12: Beschränkungen /Zusatzangaben als 01.


    Jo,hier auch.
    Im Pinki stand noch "muss geeignete Sehhilöfe tragen".


    Zitat

    Meine Klasse D und andere sind nun schon entsprechend abgelaufen.


    Kriegst ja ggf. mit neuen Tauglichkeitszeugnis,Berufskraftfahrerqualifikation und je nach Alter nach MPU wieder.


    Zitat

    Als Brille habe Ich mir damals gleich Gleitsichtgläser machen lassen ,damit komme ich
    besser klar ,wenn man sich daran gewöhnt hat.


    Tja,ich wurde "schei**e beraten und habe jetzt zwei normale Brillen.
    Mir fiel das erst auf als ich Einstellung meiner Klimaanlage "verschwommen" sah und beim nächsten Mal leiste ich mir Gleitsicht.

    Zitat

    Auch am Computer sind Gleitsichtgläser besser .


    Ich kann auch ohne.


    --
    Kleine Hoffnung für den TE:
    Wenn er noch den Lappen,Pinki oder Kartenführerschein der ersten Generation hat:
    Der Umtausch ist dann eh fällig,also die Kröte jetzt schon schlucken und vorzeitig mit 01 ausstellen lassen.
    Wenn "er" über 50 ist oder während der Haltbarkeit des MHD erreicht sollte man ggf. C1E/C1 eintragen lassen.
    Ohne die "95" klann er dann noch Miet LKW für Kollegen Umzug fahren oder ein grosses WoMo.


    Gruss
    -bas-

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  • Diese "Hoffnung" kann ich mir abschminken.


    Wegen des P-Scheins musste ich das "rosa Schweinchen" bereits gegen den FS im Kartenformat eintauschen (ohne Kz. für eine Brille).


    Durch den Hinweis auf die Klasse C1(E) kommen wir der Lösung aber langsam näher. Die Klasse CE ist in der Tat kürzlich ausgelaufen. Hier habe ich auch kein Interesse an einer Verlängerung, so dass dieses Thema für mich abgehakt war. Die Klasse C1(E) hatte ich allerdings überhaupt nicht auf dem Schirm. Die bleibt in der Tat erhalten, so dass deren erhöhte Anforderungen an die Sehkraft tatsächlich auf die Klassen A und B ausstrahlen.


    Da hätte mir die Tante vom SVA aber auch ein Wort gönnen können! Stattdessen ließ sie mich dumm sterben und stöhnte nur, sie sei völlig überarbeitet und auch ansonsten fix und fertig ... was ich aufgrund einer "angespannten" Stimmung der (zum Teil über Stunden) Wartenden im Amt aber durchaus nachvollziehen konnte.



    Wenn ich den letzten Beitrag richtig interpretiere, käme es bei der Neuausstellung eines FS neben der Kennziffer 12=01 dann auch zu einer Befristung der Klasse C1(E)? Schließlich schreibst Du "meine ganzen C-Klassen", wenn es um die Befristung geht. Bisher ist C1(E) bei mir noch ohne Gültigkeitsbeschränkung eingetragen.


    Was kommt dann noch auf mich zu?


    Denn in der Tat spiele ich mit dem Gedanken, mir bei Eintritt in den Ruhestand ein größeres Wohnmobil zuzulegen, mit dem wir dann auf Tour gehen. Die EU ist auch ohne unsere britischen Freunde noch groß genug, um längere Zeit umherzureisen. :)


    Stünde dann für die Klasse C1 ab 60 der gesamte Heckmeck an wie für den P-Schein ab 60 (Klasse C/E schon ab 50), müsste ich mich mit dem Gesamtgewicht dieser Fahrzeuge näher auseinandersetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Diese "Hoffnung" kann ich mir abschminken.


    Wegen des P-Scheins musste ich das "rosa Schweinchen" bereits gegen den FS im Kartenformat eintauschen (ohne Kz. für eine Brille).


    Shit


    Zitat

    Durch den Hinweis auf die Klasse C1(E) kommen wir der Lösung aber langsam näher. Die Klasse CE ist in der Tat kürzlich ausgelaufen. Hier habe ich auch kein Interesse an einer Verlängerung, so dass dieses Thema für mich abgehakt war. Die Klasse C1(E) hatte ich allerdings überhaupt nicht auf dem Schirm. Die bleibt in der Tat erhalten, so dass deren erhöhte Anforderungen an die Sehkraft tatsächlich auf die Klassen A und B ausstrahlen.


    Dann würde ich den CE verlängern das geht auch ohne "Module" bzw. der "95" im Führerschein.
    C1E "79" haben überwiegend die Leute mit dem alten 3er und noch paar Kennziffern der jeweiligen Führerscheinklasse mehr wegen Besitzstanbdswahrung.
    http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp6index.html


    Zitat

    Da hätte mir die Tante vom SVA aber auch ein Wort gönnen können! Stattdessen ließ sie mich dumm sterben und stöhnte nur, sie sei völlig überarbeitet und auch ansonsten fix und fertig ... was ich aufgrund einer "angespannten" Stimmung der (zum Teil über Stunden) Wartenden im Amt aber durchaus nachvollziehen konnte.


    Das ist das Problem "der Tante vom Amt".
    Immerhin hole ich mir vor einer Verlängerung immer schonmal ohne Nummer ziehen das Formular welches ich zuhause in Ruhe vorbereite.
    Da braucht mein Tantchen vom Amt nur noch mal kontrollieren,stempeln und mich zur Kasse schicken.



    Zitat

    Wenn ich den letzten Beitrag richtig interpretiere, käme es bei der Neuausstellung eines FS neben der Kennziffer 12=01 dann auch zu einer Befristung der Klasse C1(E)? Schließlich schreibst Du "meine ganzen C-Klassen", wenn es um die Befristung geht. Bisher ist C1(E) bei mir noch ohne Gültigkeitsbeschränkung eingetragen.


    Wenn DU 50 im Zeitraum der Gültigkeit wirst,ja.
    Wegen dem P-Schein rennste ja eh zum Arzt und IMHO ist dessen Wisch ein Jahr gültig.
    Damit kannste P-Schein und C1E/CE etc. gleich mit verlängern anstatt doppelt zu löhnen.


    Richtig problematisch wird es für die Leute die jetzt unvorbereit am "Zwangsumtausch" der alten Lappen,Pinkies etc latschen.
    Wenn die 50 werden oder schon sind ist ohne O.K vom Doc. so gut wie Schluss mit über 3.5t.
    Also vorher zum Doc und dann zur Neuaustellung mit Besitzstandswahrung.


    Zitat

    Was kommt dann noch auf mich zu?


    Nochmal die Kosten für den Kartenführerschein,Bild und dein Gesundheitswisch vom Arbeitsmediziner oder Hausarzt und Optiker sollte ja noch gültig sein.


    Zitat

    Denn in der Tat spiele ich mit dem Gedanken, mir bei Eintritt in den Ruhestand ein größeres Wohnmobil zuzulegen, mit dem wir dann auf Tour gehen. Die EU ist auch ohne unsere britischen Freunde noch groß genug, um längere Zeit umherzureisen. :)


    Also ich werde auf jeden Fall den CE verlängern und ggf. auf "95" pfeifen.
    Es geht die auch gar nichts an ob ich nun Mitglied einer Feuerwehr bin oder mir nen ehm. knasti,Bücher oder Linienbus zum Wohnbus umgebaut habe.


    Zitat

    Stünde dann für die Klasse C1 ab 60 der gesamte Heckmeck an wie für den P-Schein ab 60 (Klasse C/E schon ab 50), müsste ich mich mit dem Gesamtgewicht dieser Fahrzeuge näher auseinandersetzen.


    Alles über 3.5t erfordert eben die medizinische Untersuchung und ggf. die "95" für gewerbliche Fahrten.
    Busfahrer sind am die "Gearschten" weil die mit ? 60 ? zur MPU müssen.
    Keine Ahnung ob die auch die MPU für CE noch einführen,hoffe nicht weil für privat alle 5 Jahre nen Batzen Geld hinlegen nur um mal mit dem Wohnbus rumzugurken zu teuer.


    Gruss
    -bas-

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