Garantie bei Fritz!Box übertragbar?

  • Servus!


    Habe gerade überlegt, in welchem Unterforum dieses Thema am besten aufgehoben ist. Wenn's hier nicht passt, bitte verschieben!


    Nun zu meiner Frage:


    Von Privat wird eine sehr neuwertige Fritz!box 7430 mit Original-Rechnung gekauft. Das Gerät ist ca. 9 Monate alt und folglich sind für das Gerät noch gute 4 Jahre Hersteller-Garantie vorhanden. Ist diese Garantie grundsätzlich übertragbar? Die Rechnung ist namentlich auf den ursprünglichen Neukäufer ausgestellt. Erworben wurde das Gerät von Amazon, falls dies noch von Interesse ist. Falls ich das Gerät in den kommenden 4 Jahren mal bei AVM reklamieren müsste, ist das problemlos möglich oder macht AVM dann Probleme, weil ich nicht der Erstkäufer bin?


    Also, wer weiß Rat?


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Hallo!


    Für solche Dinge gibt es schriftliche Kaufverträge. Auch die Garantie ist so übertragbar. Im Kaufvertrag einfach alle Rechte und Pflichten an der Kaufsache an den Käufer übertragen.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Vor allen Dingen gibt es Suchmaschinen, in die man die Begriffe Garantie übertragen oder Gewährleistung übertragbar eingeben kann, und dann Lesestoff für die nächsten Stunden hat. Das Thema wird z.B. auch in speziellen Juraforen auf hohem Niveau diskutiert, und auch bei "frag einen anwalt" o.ä. gibt es sachkundige Auskünfte, z.B. hier: http://www.frag-einen-anwalt.d…eiterverkauf--f80378.html


    Ich frage mich, warum solche Dinge tausende Male aufs neue gefragt werden (müssen), wenn es doch so einfach zu finden und nachzulesen ist. Oder ist der Grund ein ganz anderer, z.B. weil man lange nichts mehr von Timba & Collegen gelesen hat und hier im Forum mal wieder was zum Schmunzeln haben möchte, wenn sich die "Experten" wieder in die Haare kriegen...?

  • jof, toller Beitrag. :rolleyes:


    AVM verlangte vor einiger Zeit nicht einmal eine Rechnung bei Garantieansprüchen. Dies wurde damals über die Seriennummer abgewickelt. Mittlerweile wird auch eine Rechnung verlangt. Als ich mal eine Fritzbox eingeschickt hatte kümmerte es niemanden dass nicht mein Name drauf steht.

  • Na, das ist ja schon mal eine Aussage, mit der ich auch etwas anfangen kann. Zum Thema "Google-Suche":


    In den Angeben zur Garantieabwicklung auf der AVM-Seite bin ich nicht fündig geworden. Daher hier dieses Thema!

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • jof:


    Zitat

    Oder ist der Grund ein ganz anderer, z.B. weil man lange nichts mehr von Timba & Collegen gelesen hat und hier im Forum mal wieder was zum Schmunzeln haben möchte


    Nun, dafür reicht dein Posting aus, denke ich.


    :D


    herold:


    Ob die Garantie übertragbar ist, ist in den Garantiebestimmungen ausgeführt. Zumeist werden diese so formuliert, das nur der (Erst)Käufer Garantieleistungen in Anspruch nehmen kann.


    Die (Sach)mängelhaftung, die hier fälschlicherweise "Gewährleistung" genannt wird, ist gemeinhin nicht übertragbar, da sie zwischen Kunden und Verkäufer gilt. Der neue Käufer ist aber nicht Käufer des ursprünglichen, ersten Verkäufers, daher hat er keinen gesicherten Anspruch auf Mängelhaftung, es sei denn, der erste Verkäufer erklärt sich an dessen statt.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Ich hatte ja auch explizit nach Garantie und nicht nach Sachmängelhaftung gefragt. Dass die 5-Jahres-Garantie von AVM nur für den Erstkäufer gilt, lese ich bei AVM so nicht:


    https://avm.de/service/garantiebedingungen/

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Zitat

    Original geschrieben von Frank
    mittlerweile wird auch eine Rechnung verlangt. Als ich mal eine Fritzbox eingeschickt hatte kümmerte es niemanden dass nicht mein Name drauf steht.

    ACHTUNG: Es ist schon vorgekommen dass anschließend das reparierte Gerät an die Adresse auf der Rechnung zurück geschickt wurde!

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von herold
    Ich hatte ja auch explizit nach Garantie und nicht nach Sachmängelhaftung gefragt. Dass die 5-Jahres-Garantie von AVM nur für den Erstkäufer gilt, lese ich bei AVM so nicht:


    https://avm.de/service/garantiebedingungen/


    Daraus aber herzuleiten, dass sie für den Zweitkäufer weiter gilt, ist falsch. Da kann man dann wieder die von mir erwähnten Links verwenden, um auf die entsprechende Gesetzeslage aufmerksam zu werden. Die von mir direkt verlinkte Anwaltsauskunft hast Du gelesen...?


    Timba kann das fachlich exakter erläutern, wenn tatsächlich noch Bedarf besteht oder Beratungsresistenz vorhanden ist.


    Im Zweifelsfall ist eine direkte Anfrage bei AVM ohnehin besser und aussagekräftiger als hier im Forum.

  • Die Anwaltsauskunft unter deinem Link behandelt das falsche Thema, nämlich Sachmängelgewährleistung.


    Das ist halt die Gefahr, wenn man meint, sich alles zusammen googeln zu können. ;)


    Bei Herstellergarantien kann auch eine selbständige Garantie vorliegen, insbesondere wenn die Garantie in der Werbung besonders hervorgehoben wird. Dann kommt es nicht mehr auf die Ausgestaltung des Garantievertrags an, insbesondere nicht, ob diese die Übertragung der Rechte aus der Garantie erlaubt.

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