BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3

  • Zitat

    Original geschrieben von surfmobile
    Ich lasse die Sektkorken knallen, wenn du den Prozess verlierst! Mach nur weiter so und bringe noch andere mit ins Verderben.
    D


    Servus zusammen,


    ersteinmal freue ich mich über die teils konstruktiven Beiträge zur weiteren Vorgehensweise in diesem aus meiner Sicht strittigen Fall (z. B. Ombudsmann).


    Die sachliche Analyse schwer greifbarer Vertragsbestandteile hilft sicher vielen stillen Mitlesern bei der Formulierung eines geeigneten Widerspruchs und Abwendung des Untergangs dieser für uns interessanten Möglichkeit, mobiles Internet zu genießen.


    Bei der oben zitierten Aussage kommen mir jedoch Fragen. Z. B. seit wann man sich freut, wenn anderen Schaden entsteht. Ich kann in diesem Fall nur mit dem Kopf schütteln. Unterstes Niveau.


    An alle Anderen: Nur Mut, ich denke O2 ist sich selbst nicht sicher, wie mit dem IP+ zu verfahren ist.


    Später sind wir schlauer, aber ohne Reaktion auf die Kündigung von O2 hat der blaue Riese schon gewonnen.


    Immer flockig bleiben.


    Pfiats Euch
    Werner :)

  • Zitat

    Original geschrieben von WernerMemmingen
    Bei der oben zitierten Aussage kommen mir jedoch Fragen. Z. B. seit wann man sich freut, wenn anderen Schaden entsteht. Ich kann in diesem Fall nur mit dem Kopf schütteln. Unterstes Niveau.


    Unterstes Niveau ist es Zitate aus dem Zusammenhang zu reißen und so den Verfasser in schlechtes Licht zu rücken!
    Wenn du dich schon an diesem Zitat abarbeiten willst, dann solltest du auch den Forumsverlauf vornedran lesen. Ich bin persönlich angefeindet worden, nur weil demjenigen User meine sachliche Analyse nicht gepasst hat und weil er meine Warnungen in den Wind jagen will, schlimmer noch andere dazu motivieren will in diesem Sachverhalt zu irgendwelchen Anwälten zu rennen.
    Dann kann man eher schon verstehen, wenn jemand sagt: Ich freue mich, wenn du dann auch finanziell merkst, dass du von Anfang an auf dem Holzweg warst.
    Und nicht pauschal "seit wann sich freut, wenn anderen Schaden entsteht". Das ist Nonsens.

    Zitat

    Original geschrieben von WernerMemmingen
    An alle Anderen: Nur Mut, ich denke O2 ist sich selbst nicht sicher, wie mit dem IP+ zu verfahren ist.
    Später sind wir schlauer, aber ohne Reaktion auf die Kündigung von O2 hat der blaue Riese schon gewonnen.


    Und der "blaue Riese" hat auch jedes Recht dazu. Bei Prepaid sind die nicht 24 Monate gebunden. Sie können Optionen anbieten oder es lassen. Solange sie nicht laufende Optionen plötzlich inmitten der bezahlten Laufzeit löschen (wie am Migrationstag zunächst irrtümlich geschehen), ist alles im grünen Bereich.


    Wer sich dagegen wehrt, der wehrt sich auch dagegen, wenn der Aldi morgen die CocaCola wieder aus dem Sortiment raus nimmt. Jawohl verklagt doch dann auch den Aldi. Wer einmal CocaCola im Sortiment hatte, muss auf immer und ewig CocaCola verkaufen...


    Herr, lass Hirn regnen! :gpaul:

  • Schon erledigt.


    Bei FB heißt es seitens o2 übrigens, dass es auch bei BASE zu einer Kündigung der Option gekommen wäre.

    Derzeit in Benutzung:
    Freenet FUNK Unlimited


    R.I.P. BASE GO IP+

  • Zitat

    Original geschrieben von independent
    Schon erledigt.


    Bei FB heißt es seitens o2 übrigens, dass es auch bei BASE zu einer Kündigung der Option gekommen wäre.



    Interessante Kaffeesatzleser: O² kannte doch diese Option gar nicht.


    Sonst hätten die im Oktober nicht so reagiert.


    Und jetzt will jemand wissen, daß BASE das auch gekündigt hätte.



    Kann man nicht bei Desinteresse an der Beibehaltung der Vertragsbedingungen einfach nur lesen und aufhören hier zu schreiben!?


  • wrong in so many ways :rolleyes:

  • Zitat

    Und der "blaue Riese" hat auch jedes Recht dazu.


    Das ist leider nicht ganz richtig.



    Zitat

    Bei Prepaid sind die nicht 24 Monate gebunden. Sie können Optionen anbieten oder es lassen.


    Da du dich ja scheinbar auskennst: zeige mir (uns) doch nochmals im BGB die entsprechenden Paragrafen auf, die mit den AGB von o2 korrespondieren.


    Ich kann leider in den AGB nicht erkennen, dass o2 ein grundsätzliches Recht hätte, außer aus wichtigem Grund. Der aber nicht dargelegt wurde.



    Zitat

    Wer sich dagegen wehrt, der wehrt sich auch dagegen, wenn der Aldi morgen die CocaCola wieder aus dem Sortiment raus nimmt. Jawohl verklagt doch dann auch den Aldi. Wer einmal CocaCola im Sortiment hatte, muss auf immer und ewig CocaCola verkaufen...


    Wo ist der Sinnzusammenhang in diesem "Gleichnis", das aufgrund von anderen Voraussetzungen keines sein kann?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    50 GB mit 7,2 Mbit/s im schnellen Eplus 1800 Mhz-LTE Netz und 50 GB mit 1 MBit/s im o2 Schrott-UMTS-Netz mit niedrigen Priorität sind zwei paar Schuhe.

    Eigentlich war Internet+ auf UMTS beschränkt. Nur dank der Mitte 2016 endgültig ausgelaufenen "Highspeed für Jeden" Aktion wurde der Zugang zu LTE erlaubt.


    Daher sehe ich gute Chancen das TEF die Pakete auf UMTS mit 1Mbit beschränken darf wenn der nahezu ausgeschlossene Fall auftritt das TEF gezwungen wird weiterhin das Paket anzubieten.


    Der Kampf für den Erhalt der Option erinnert mich an den aussichtslosen Kampf gegen Sky Pairing im Digitalfernsehen Forum. Dort haben inzwischen gesperrte unwissende überzeugt die Zahlungen zu verweigern. Da ist die Aufforderung einen Anwalt Geld in den Rachen zu Werfen um für den Erhalt der Option zu kämpfen noch harmlos und vergleichsweise günstig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Franky57 ... Beibehaltung der Vertragsbedingungen einfach nur lesen und aufhören hier zu schreiben!?


    Beibehaltung der Kündigungsfrist bei Prepaid heißt normal 1 Monat.
    E-Plus hat jedoch in den
    AGBs (01.01.2014 und 16.02.2015) geschrieben, dass EPS den Prepaid Mobilfunkvertrag nur kündigen kann, wenn der Kunde an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten vollständig inaktiv ist. Dies betrifft den Prepaid-Vertrag, jedoch nicht die Option.
    Du wirst ja uns informieren, was du erreicht hast.
    Ich wünsche dir Glück, befürchte aber, dass es wie das Hornberger Schießen ausgegehen wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von pithein
    Beibehaltung der Kündigungsfrist bei Prepaid heißt 1 Monat.
    Telefónica kann den Vertrag innerhalb dieser Frist kündigen, davon sind auch die Optionen betroffen.
    Du wirst ja uns informieren, was du erreicht hast.
    Ich wünsche dir Glück, befürchte aber, dass es wie das Hornberger Schießen ausgegangen ist.


    Danke für die höflichen Wünsche.


    Ich hatte aber oben "surfmobile" bereits danach gefragt, wo das stehen soll, daß O² (alt e-plus) eine Kündigungsfrist von einem Monat gegenüber Kunden hat.



    Konnte bis jetzt niemand beantworten.


    Ein Scan der Vertragsbedingungen, wo das drinsteht, würde mir reichen, damit ich mich hier zurückhalte.


    Dann würde ich erstmal in EU-Vorschriften, Regulierungsbehörden nachsehen, ob das zulässig wäre.




    Aber es nutzt doch nix, ohne die einzelnen einschlägigen Bedingungen hier im Forum vorlegen zu können, von angeblichen bestimmten Fristen zu schreiben.


    Beweist bitte Eure Aussagen. Wenn sie mir vorliegen, halte ich meine Klappe.

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