@ Martin Kissel: Da hast Du recht, die Ausweisnummer und Ausstellungsbehörde dürfen doch erhoben werden. Mein Fehler.
Dass ein Händler nicht Karten auf falsche Namen registrieren darf, ist klar. Ich sprach auch von "Händlern" und als eBay-Kunde bin ich nur immer überrascht, dass viele dort verkauften SIM-Karten bereits schon registriert sind. Rechtlich wird es auch weiter schwer sein, dagegen vorzugehen, wenn sie z.B. bei eBay.co.uk oder ebay.at reingestellt werden, denn sie verstoßen damit nicht gegen englisches oder österreichisches Recht, das keine Registrierungspflicht kennt.
@ Scaleon: Da hast Du recht und nicht Martin Kissel. Ein bulgarischer Ausweis ist laut §111 ein Ausweis im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes und damit gültig.
Die Daten sind durchaus erhebbar, wenn man Englisch spricht:
Beispielausweis.
Auch der griechische Ausweis ist auf Englisch zusätzlich geschrieben. Schwieriger sind da die französischen, spanischen, italienischen etc. Personalausweise, die nur in der Heimatsprache geschrieben sind. Natürlich weiß auch jeder in den Annahmestellen wie die aussehen und sind flüssig in allen Fremdsprachen ![]()
@ alle: wenn, wie Martin Kissel sagt, die Adresse nicht die gesetzl. Meldeadresse sein muss, sondern irgendeine Postadresse, was soll sie dann überhaupt bringen?
Zuletzt würde mich mal interessieren, ob ich irgendwo "melden" muss, wenn ich meine SIM weitergebe, an Fremde oder ist das dann auch verboten? Darüber habe ich noch gar nichts gelesen, aber im Sinne der Registrierung müsste ja auch die Weitergabe unterbunden oder kontrolliert werden. Was passiert denn, wenn das Handy mit Prepaid-SIM geklaut wird? Soll ja vorkommen. Eine Prepaid konnte man bisher einfach vergessen, wenn man die Nummer nicht mehr braucht. Geht das auch weiter?
