Prepaid Karte Kauf, wird man schon kontrolliert?

  • @ Martin Kissel: Da hast Du recht, die Ausweisnummer und Ausstellungsbehörde dürfen doch erhoben werden. Mein Fehler.
    Dass ein Händler nicht Karten auf falsche Namen registrieren darf, ist klar. Ich sprach auch von "Händlern" und als eBay-Kunde bin ich nur immer überrascht, dass viele dort verkauften SIM-Karten bereits schon registriert sind. Rechtlich wird es auch weiter schwer sein, dagegen vorzugehen, wenn sie z.B. bei eBay.co.uk oder ebay.at reingestellt werden, denn sie verstoßen damit nicht gegen englisches oder österreichisches Recht, das keine Registrierungspflicht kennt.


    @ Scaleon: Da hast Du recht und nicht Martin Kissel. Ein bulgarischer Ausweis ist laut §111 ein Ausweis im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes und damit gültig.
    Die Daten sind durchaus erhebbar, wenn man Englisch spricht:
    Beispielausweis.
    Auch der griechische Ausweis ist auf Englisch zusätzlich geschrieben. Schwieriger sind da die französischen, spanischen, italienischen etc. Personalausweise, die nur in der Heimatsprache geschrieben sind. Natürlich weiß auch jeder in den Annahmestellen wie die aussehen und sind flüssig in allen Fremdsprachen :-)


    @ alle: wenn, wie Martin Kissel sagt, die Adresse nicht die gesetzl. Meldeadresse sein muss, sondern irgendeine Postadresse, was soll sie dann überhaupt bringen?


    Zuletzt würde mich mal interessieren, ob ich irgendwo "melden" muss, wenn ich meine SIM weitergebe, an Fremde oder ist das dann auch verboten? Darüber habe ich noch gar nichts gelesen, aber im Sinne der Registrierung müsste ja auch die Weitergabe unterbunden oder kontrolliert werden. Was passiert denn, wenn das Handy mit Prepaid-SIM geklaut wird? Soll ja vorkommen. Eine Prepaid konnte man bisher einfach vergessen, wenn man die Nummer nicht mehr braucht. Geht das auch weiter?

  • Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    Zuletzt würde mich mal interessieren, ob ich irgendwo "melden" muss, wenn ich meine SIM weitergebe, an Fremde oder ist das dann auch verboten?

    Meistens ist das in den AGB geregelt. Und ja, afaik ist die Weitergabe meistens verboten. Manche Anbieter bieten ja Umregistrierung an, oftmals jedoch nur kostenpflichtig. Bei Simquadrat z.B. gibt es nicht mal eine Umregistrierung und definitiv nicht mehr benötigte Karten werden sinnvollerweise gekündigt.


    Geklaute Simkarte meldet man ebenfalls beim Anbieter.

  • Da steht auch, dass die Daten erhoben werden müssen, aber nur bei Prepaid mit einem Ausweis o.Ä. überprüft werden müssen und nur soweit die Daten in den vorgelegten Dokumenten vorhanden sind. Steht im Ausweis z.B. keine Adresse, müssen die das erheben, was der Kunde angibt.


    Die Bundesnetzagentur kann andere Überprüfungsverfahren festlegen, u.U. auch ohne Vorlage eines Ausweises. Ich nehme an, ein Scan/Photo des Ausweises per E-Mail/Hochladen wird wie bisher reichen.


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Meistens ist das in den AGB geregelt. Und ja, afaik ist die Weitergabe meistens verboten.
    Geklaute Simkarte meldet man ebenfalls beim Anbieter.


    Aber das hat mit dem Strafrecht nichts zu tun, oder? Sollte jemand die Karte nicht umregistrieren, kann der Anbieter höchstens die Karte kündigen, es wird aber kein Gesetz gebrochen? Genauso scheint §111 TKG nur die Telekommunikationsanbieter zu betreffen, aber keine Händler/Verkäufer.


    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    @ alle: wenn, wie Martin Kissel sagt, die Adresse nicht die gesetzl. Meldeadresse sein muss, sondern irgendeine Postadresse, was soll sie dann überhaupt bringen?


    Bei Prepaid muss es schon die Adresse sein, die im Ausweis steht, falls vorhanden, denn die erhobenen Daten sollten mit dem Ausweis verifiziert werden. Scheint so nach dem Motto zu laufen: "Wir sammeln mal. Ob es was bringt, sehen wir dann...".

  • Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    Auch der griechische Ausweis ist auf Englisch zusätzlich geschrieben.


    Nö. Der griechische oder bulgarische Ausweis beinhaltet auf Englisch nur die Daten wie aus einem Reisepass, d.h. nur Name,Vorname, Geburts-Datum/ort, Augenfarbe, Größe, Gültigkeit usw. Die MELDEADRESSE wird definitiv nicht auf Englisch angegeben -da würde auch der Platz auf der Rückseite nicht reichen...Hier die bulgarische ID-Card-Rückseite

    https://en.wikipedia.org/wiki/Bulgarian_identity_card


    Wir stellen also fest -es wird lustig mit § 111... :D


    Zitat

    Original geschrieben von peterdoo
    Bei Prepaid muss es schon die Adresse sein, die im Ausweis steht, falls vorhanden, denn die erhobenen Daten sollten mit dem Ausweis verifiziert werden. Scheint so nach dem Motto zu laufen: "Wir sammeln mal. Ob es was bringt, sehen wir dann...".


    Hier sehe ich aber rechtliche Probleme -sämtliche und vor allem wichtige Schreiben/Fristen müßten ins Ausland, obwohl der EU-Ausländer z.B. hier lebt und arbeitet und auch eine deutsche Meldeadresse hat. Welches Gewicht wird also so eine ausländische Adresse bei Streitigkeiten vor Gericht überhaupt haben?

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