Telekom oder keiner (wieder Monopol?)

  • Servus,


    2016 wurde mein Wohnsitz endlich mit DSL Leitung erschlossen (bis dahin nutzte ich zwangsläufig teures LTE von vodafone.) Der LTE Vertrag ist gekündigt und im Jan 2017 beendet.


    Will nun DSL


    Angeblich kann ich den DSL-Vertrag nur bei der Deutschen Telekom machen, weil die keinen anderen Anbieter über die neue Leitung lassen?!?


    Fragen:


    1. Wie begründet sich das rechtlich?


    2. Was ist derzeit vom Preisleistungs-/Verhältnis die günstigste DSL-Variante der Telekom?


    3. Hat jemand im Forum einen Vorteil wenn er mich als Neukunden für Telekom wirbt?


    Danke im Vorab!


    LG

  • Das ist Unsinn, wer behauptet das?


    Wenn es DSL oder VDSL von der Telekom gibt, bekommt man das auch mindestens noch von 1&1, o2, Congstar und Vodafone.


    Nur wenn FTTH liegt (Glasfaser bis ins Haus/Wohnung), kann man einen Anschluss ausschließlich bei der Telekom bekommen.

  • Wo wurde sie wie gefördert erschlossen? Es gibt afaik die Möglichkeit eines kurzfristigen Investitionsschutzes wenn die Telekom unter bestimmten Bedingungen keinerlei Fördergelder benutzt hat. Mach mal einen Thread mit einer Vertragsanfrage auf, mit Cashback ist die Telekom erträglicher.

  • Wenn die Telekom den Ausbau alleine bezahlt hat, sprich die Gemeinde hat sich nicht beteiligt, hat die Telekom einen, ich glaube, 2 jährigen Investitionsschutz. In dieser Zeit muss sie keine Ports an Mitbewerber abgeben.

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Einen solchen Investitionsschutz gibt es nicht.


    tommyg: Ist die Verfügbarkeitsabfrage bei allen von mir genannten Anbietern negativ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Anbei
    Das gleiche kann ich dich auch fragen wo du Deine Quelle herhast?

    Für etwas, was es nicht gibt, gibt es auch keine Quelle. ;)


    Zitat

    Außer dass dort das Wort "Investitionsschutz" vorkommt, hat das nichts mit dem Thema zu tun. Da geht es um den Einsatz von Vectoring durch die Telekom und dass die Telekom grundsätzlich einen anderen Anbieter nicht aus einem Kabelverzweiger werfen darf, wenn dieser vor der Vectoring-Entscheidung der BNetzA in 2013 diesen Kabelverzweiger bereits mit VDSL erschlossen hatte.

  • https://www.bundesnetzagentur.…d/Ausbau/ausbau-node.html

    Zitat

    Daneben kann der Staat durch öffentliche Fördergelder den Ausbau dort unterstützen, wo dies nicht mehr wirtschaftlich ist. Hierfür stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ihnen allen gemeinsam ist, dass öffentlich geförderte Netze zugangsoffen gestaltet sein müssen. So bestimmt beispielsweise die Bundesrahmenregelung Leerrohre (BRLR) als Verwaltungsvorschrift, nach welchen Maßstäben Fördermittel von den Beihilfe gewährenden Stellen verteilt werden können.


    Das heisst für mich, das nicht öffentlich gefördert Netze für andere Anbieter nicht freigegeben werden müssen.


    Ich gehe aber mal davon aus, das Du auch hier feststellen wirst, dass das ja über haupt nicht zutrifft. :D

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

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