Treuhandkonto für Mieteinnahmen

  • Ich habe in meinem näheren Bekanntenkreis aktuell eine Diskussion über die treuhänderische Verwaltung von Mieteinnahmen. Vermutlich ist das kein ideales Thema für ein Handyforum. Aber möglicherweise hat einer der User hier schon mal was ähnliches erlebt und kann ein paar Ratschläge aus der Praxis geben.


    Folgende Situation:
    zwei Personen habe gemeinsam ein Mietobjekt geerbt. Niemand kann bzw. will den anderen auszahlen. Dementsprechend soll das Objekt erstmal so weitergeführt werden.
    Aber beide sind sich nicht völlig grün und haben ein gewisses Misstrauen gegenüber dem anderen.


    D.h. es müsste irgendwie eine neutrale Drittinstanz geben, die Mieteinnahmen treuhänderisch verwaltet und aufteilt. Da gibt im Familienkreis keine weitere Person, die das machen könnte.


    Wie kann man sowas abwickeln? Eine Stiftung wäre vermutlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen, oder? Gibts ansonsten "neutrale Dritte", die überschaubere Kosten verursachen?

  • Wie wäre es mit einer Hausverwaltung?


    Neutral, Kosten können umgelegt werden, Auszahlung anhand einer Abrechnung, etc.


    Vorteil wäre auch, daß die Mieter einen passenden Ansprechpartner haben.


    Gruss,
    Nils

  • Oder man beauftragt einen Rechtsanwalt oder besser Notar mit der Führung eines Anderkontos.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Wenn Misstrauen zwischen den beiden Eigentümern herrscht, ist eine Hausverwaltung - die auch die Reparaturen/Instandsetzungen managt, Handwerkerrechnungen bezahlt, Mieteinnahmen/-ausgaben und Kautionen verwaltet, etc. - die beste Möglichkeit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in der beschriebenen Situation einer den anderen "verwalten" lässt. Und wenn beide "verwalten" wollen, ist der Ärger vorprogrammiert.


    Wobei es auch mit eine rHausverwaltung zu Problemen kommen kann, wenn eine Partei der anderen unterstellt, die Hausverwaltung zu beeinflussen, oder wenn Reparaturen anstehen und die Hausverwaltung (sachlich begründet!) die Meinung nur eines Besitzers teilt...


    Handelt es sich um Eigentum nach WEG, wo jede Person xyz Miteigentumsanteile geerbt hat, oder um ein nicht geteiltes Objekt, wo jeder Person an jedem Ziegel und Backstein 50% (oder ein anderer Anteil) gehört?


    Grüße, jof

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