Preiserhöhung für Bestandskunden bei Drillisch

  • Richtig. Bei mit wollte sich Drillisch auch erst rauswinden, aber man muss einfach sachlich und konsequent darauf beharren. Die der Email beigefügten Preislisten sind Bestandteil des Vertrages. War bei Vertragsabschluss dort die Gebühr nicht aufgeführt, muss sie auch nicht gezahlt werden.


    Drillisch müsste in jedem Fall nachweisen, dass man schriftlich bzw. in Textform über eine aktualisierte Preisliste informiert wurde, der zugestimmt werden muss. Dies regelt Punkt IV 9 Absatz 3 in den AGBs. Einfach darauf verweisen.


    Man hat mir in meinem Fall dann geschrieben, dass man mir die Gebühr aus Kulanz streicht. Rechtlich ist das natürlich Quatsch, aber wen interessiert das am Ende :D

  • Zitat

    Original geschrieben von kalufra
    Die der Email beigefügten Preislisten sind Bestandteil des Vertrages. War bei Vertragsabschluss dort die Gebühr nicht aufgeführt, muss sie auch nicht gezahlt werden.


    Wenn der Punkt nicht aufgeführt war, könnte das einfach daran liegen, dass die Leistung bei Vertragsabschluss gar nicht vorgesehen war. Daraus ergibt sich ja noch nicht automatisch ein Anspruch darauf, dass sie kostenlos erbracht wird.


    Ist die Rufnummernübernahme überhaupt eine Leistung, die rein aufgrund des alten Vertrages erbracht wird? Könnte das nicht auch eine Dienstleistung im Rahmen des neuen Vertrages sein, den der Kunde mit dem Tarif- und Markenwechsel gerade abschließt? Für den neuen Vertrag können die Entgelte ja im Prinzip frei vereinbart werden, solange die Konditionen bei Vertragsschluss klar sind.

  • Der Punkt ist, dass die Leistung "Markenwechselgebühr" bei Vertragsabschluss nicht in den zu diesem Zeitpunkt gültigen und der Auftragsbestätigung beigefügten Preislisten war. In dieser Preisliste gab es ausschließlich die Leistung "Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter", die später um den Punkt "Markenwechselgebühr" ergänzt wurde.


    Diese aktualisierte Preisliste wurde mir nicht in Textform gemäß AGB mitgeteilt, so dass ich keine Kenntnis darüber hatte. Drillisch hat diese besagte Liste einfach ausgetauscht.


    Gemäß AGB Punkt IV Absatz 3 steht dem Kunden nämlich ein 6 wöchiges Widerspruchsrecht zu.


    Ich habe mich in meinem Fall darauf berufen und man hat mir dann die Gebühr erlassen.

  • Zudem findet keine Rufnummernportierung statt, weil die Nummer bereits bei der Drillisch Online AG ist.
    Drillisch Marken sind rechtlich keine eigenständigen GmbHs (Firmen). Der Verrtragpartner ist und bleibt die Drillisch Online AG, egal ob es ein WinSIM Tarif ist oder der neue Premiumsim Tarif. Auf euren Handys steht auch immer nur Drillisch (Netzkennung).

  • Zitat

    Original geschrieben von kalufra
    Der Punkt ist, dass die Leistung "Markenwechselgebühr" bei Vertragsabschluss nicht in den zu diesem Zeitpunkt gültigen und der Auftragsbestätigung beigefügten Preislisten war.


    Damit beziehst dich allerdings auf den Abschlusszeitpunkt des alten Tarifs. Beim Tarifwechsel schließt du aber einen neuen Vertrag zu den heutigen Konditionen ab. Dabei akzeptierst du die Preise des neuen Tarifs wie sie dir aktuell angeboten werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Freigeist
    Damit beziehst dich allerdings auf den Abschlusszeitpunkt des alten Tarifs. Beim Tarifwechsel schließt du aber einen neuen Vertrag zu den heutigen Konditionen ab. Dabei akzeptierst du die Preise des neuen Tarifs wie sie dir aktuell angeboten werden.


    Das ist so nicht richtig. Die Markenwechselgebühr stellt immer der bisherige Anbieter in Rechnung, wie auch z.B. die Portierungsgebühr bei einem Wechsel außerhalb von Drillisch.


    Zudem wird auch kein Tarif, sondern die Marke gewechselt. Man kann darüber jetzt diskutieren, wie man will. Fakt ist, dass man mir diese Gebühr aufgrund meiner vorangegangenen Argumentation erlassen hat und dies sollte jeder so bei Drillisch durchsetzen, bei dem dieser Posten nicht in der Preisliste der Auftragsbestätigung aufgeführt ist.


    Meine Argumentation beruhte auch darauf, dass Drillisch nicht über eine aktualisierte Preisliste in Textform gemäß AGB informiert hat und diese einfach stillschweigend im KC ausgetauscht hat.


    Das ist rechtlich nicht in Ordnung. Auch Drillisch muss sich an vertragliche Vereinbarungen halten.

  • Zitat

    Original geschrieben von kalufra
    Die Markenwechselgebühr stellt immer der bisherige Anbieter in Rechnung, wie auch z.B. die Portierungsgebühr bei einem Wechsel außerhalb von Drillisch.

    Es gibt hier keinen "bisherigen" Anbieter, der Vertragspartner bleibt derselbe. Sowohl der alte wie auch der neue Vertrag wird mit Drillisch geschlossen.


    Zitat

    Fakt ist, dass man mir diese Gebühr aufgrund meiner vorangegangenen Argumentation erlassen hat [...]

    Das ist ja durchaus erfreulich für dich.


    Zitat

    Meine Argumentation beruhte auch darauf, dass Drillisch nicht über eine aktualisierte Preisliste in Textform gemäß AGB informiert hat und diese einfach stillschweigend im KC ausgetauscht hat.

    Wurde dabei noch mehr geändert, abgesehen von der "Markenwechselgebühr"?


    Zitat

    Das ist rechtlich nicht in Ordnung. Auch Drillisch muss sich an vertragliche Vereinbarungen halten.

    Gab es denn eine vertragliche Vereinbarung, nach der Drillisch den Wechsel zu einem Tarif einer anderen Drillisch-Marke unter Beibehaltung der Rufnummer kostenlos durchführen muss?

  • Ich bin leider kein Jurist. Ich habe das nach meinem eigenen Rechtsverständnis so gegenüber Drillisch bzw. in meinem Fall WinSim formuliert. Da man mir daraufhin diese Gebühr erlassen bzw. gutgeschrieben hat, gehe ich davon aus, dass ich nichts so ganz falsch lag.


    Ob es noch mehr Änderungen in den neuen Preislisten gab, kann ich nicht sagen, da ich ja nicht darüber informiert wurde und es mir so nicht aufgefallen ist. Ich gehe aber davon aus, dass genau diese von WinSim versäumte schriftliche Mitteilung der Grund dafür war, dass ich mit meinem Anliegen Erfolg hatte.


    Ich wiese darauf hin, dass es Möglichkeiten gibt, diese Gebühr zu umgehen, da sie im Einzelfall nicht rechtmäßig zu sein scheint. Man sollte es auf jeden Fall probieren, wenn gewisse Vorraussetzungen vorliegen.

  • Hat schon jemand eine Konsequenz aufgrund des Widerspruchs der Reiserhöhung bekommen? Die Widerspruchsfrist l
    äuft ja wohl Ende des Monats ab?!

  • Zitat

    Original geschrieben von kalufra
    Ich bin leider kein Jurist. Ich habe das nach meinem eigenen Rechtsverständnis so gegenüber Drillisch bzw. in meinem Fall WinSim formuliert. Da man mir daraufhin diese Gebühr erlassen bzw. gutgeschrieben hat, gehe ich davon aus, dass ich nichts so ganz falsch lag.


    Ob es noch mehr Änderungen in den neuen Preislisten gab, kann ich nicht sagen, da ich ja nicht darüber informiert wurde und es mir so nicht aufgefallen ist. Ich gehe aber davon aus, dass genau diese von WinSim versäumte schriftliche Mitteilung der Grund dafür war, dass ich mit meinem Anliegen Erfolg hatte.


    Ich wiese darauf hin, dass es Möglichkeiten gibt, diese Gebühr zu umgehen, da sie im Einzelfall nicht rechtmäßig zu sein scheint. Man sollte es auf jeden Fall probieren, wenn gewisse Vorraussetzungen vorliegen.


    Volle Zustimmung :top: :top: :top:


    Es hilft nur hartnäckig zu bleiben!

    Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, daß er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.

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