EuGH – Streaming von illegal verbreiteten Kinofilmen ist eine Urheberrechtsverletzung

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Das ist bei den mir bekannten Anbietern nicht der Fall - und ich rede jetzt von den vier, fünf Großen.
    Die links dort führen direkt zu den Hostern der jeweiligen Applets, z.b. streamcloud.


    Die Streamingportale sammeln einfach alle Hoster und stellen die links schick aufbereitet beieinander.


    Und du bist wirklich der Meinung das dies legal ist ?


    Nein, der Meinung bin ich in deinem geschilderten Fall nicht. Das ist illegal.

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  • Zitat

    Original geschrieben von blackdragon4
    Man muss auch mal die Konsequenz betrachten: Deiner Theorie nach wäre also jeder Seitenbetreiber für jeden Link, den er irgendwo setzt (oder den User irgendwo setzen) haftbar.


    Nicht jeden link, aber jeden den er sich "zu Eigen" macht indem er beworben oder beschrieben wird


    Wenn ich z.b auf meiner HP schreibe " Hier klicken liebe Leute, die besten Blogbuster gratis " mache ich mich sehr wohl strafbar bzw bin voll haftbar dafür. Und nichts anderes machen kinox und Konsorten


    Oder auf den TT bezogen: Frag Carsten doch mal ob wir hier ein Thread mit links zu aktuellen kinostreams eröffnen dürfen. Ich würde die Rechtslage folgendermaßen einschätzen: Sobald er davon Kenntnis bekommt, ist er als Betreiber auch haftbar dafür.

  • Und das ist pauschal auch nicht so.
    Da sonst auch Amazon, Netflix und co strafbar wären.
    Es gibt eben auch Streamingportale, die von ihrer Seite aus Lizenzgebühren bezahlen, dann ist das Bewerben und Bereitstellen wieder legitim.


    Da Casten Forenregel aufgestellt hat, dürfte er nicht automatisch haftbar sein, oder?
    Er hat aufgeklärt, einen Haftungsausschluss und alles notwendige zur Schadensbeschränkung eingesetzt.

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  • Zitat

    Original geschrieben von klausN80X
    Und das ist pauschal auch nicht so.
    Da sonst auch Amazon, Netflix und co strafbar wären.


    Wieso jetzt pauschal, reden wir hier über Urheberrechtsverletzungen oder über Videostreams im allgemeinen :confused:


    Zitat


    Da Casten Forenregel aufgestellt hat, dürfte er nicht automatisch haftbar sein, oder?
    Er hat aufgeklärt, einen Haftungsausschluss und alles notwendige zur Schadensbeschränkung eingesetzt.


    Glaubst du tatsächlich das man sich mit Forenregeln oder einem Haftungsausschluss über geltendes Recht hinwegsetzen kann ? Warum hast du dann eigentlich noch kein klausmovies.de aufgemacht. Du schliesst einfach im Disclaimer jegliche Verantwortung aus und machst ne Mille nebenbei pro Jahr :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Wieso jetzt pauschal, reden wir hier über Urheberrechtsverletzungen oder über Videostreams im allgemeinen :confused:


    Glaubst du tatsächlich das man sich mit Forenregeln oder einem Haftungsausschluss über geltendes Recht hinwegsetzen kann ? Warum hast du dann eigentlich noch kein klausmovies.de aufgemacht. Du schliesst einfach im Disclaimer jegliche Verantwortung aus und machst ne Mille nebenbei pro Jahr :cool:


    Mit deinem Wortdurcheinander kann ich ehrlich gesagt jetzt noch weniger etwas anfangen.
    Urheberrechtsverletzungen sind illegal.
    Ich hab nicht geschrieben, das sich Carsten über geltendes Recht in irgendeiner Form hinweg setzen möchte.
    Viel mehr soll das geltende Recht gestärkt und die Illegalität eingedämmt werden.
    Das ein Videoplattform so nicht funktionieren wird, sollte dir aber schon klar sein.
    Bei so wenigen Filmen, die ich mir ansehe, würde sich eine Datenbank sowieso nicht lohnen, davon abgesehen mag ich solche Streamingportale sowieso nicht, die sich in der ständigen Grauzone bewegen.

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  • Ich glaube Klaus, mit dir kann man sich gut über Achterbahnen und Freizeitparks austauschen. Ansonsten wird es dann schnell mißverständlich.


    Nichts für ungut !

  • Kann sein. Muss aber nicht.


    Im Klartext:
    Ich finde es super, das der EuGH mehr die Illegalität einschränken und eindämmen möchte.
    Nur frage ich mich, wie gut das bei der sonstigen Rechtslage geht.


    Nun könnte man ganz einfach sagen, wer etwas illegales tut, sollten von Rechtswegen keinen Schutz erwarten dürfen. Doch so einfach ist es nicht. Denn dazu müsste man nachweisen können, dass es sich um eine Illegalität handelt.


    Bei Streamingseiten scheint der Fall klar zu sein. Doch was ist, wenn der Betreiber Lizenzgebühren zahlt und damit die Gäste tatsächlich Inhalte frei anschauen könnten?
    Das schein zwar auf dem ersten Blick keinen Sinn zu ergeben, macht die Untersuchung aber schwieriger.


    Punkt 2 sind sogenannte Linkanbieter, deren Links zuerst auf neutrale Seite verweisen, deren Links das ebenfalls tun und dann erst zum eigentlichen Ziel führen.


    Wem jetzt schon vom vielen lesen schlecht geworden ist, der kann sich gerne Dokumentationen zu dem Thema ansehen oder sich gleich in die Akten stürzen.
    Das ist nämlich viel "verständlicher" als sich meine Kommentare durchzulesen. :)

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  • Zitat

    Original geschrieben von klausN80X


    Bei Streamingseiten scheint der Fall klar zu sein. Doch was ist, wenn der Betreiber Lizenzgebühren zahlt und damit die Gäste tatsächlich Inhalte frei anschauen könnten?


    Wieso, was soll dann sein ?


    Und ich frage dich nochmal: Was hat das jetzt mit dem eigentlichen Thema, Urheberrechtsverletzungen, zu tun ?

  • Eben genau das. Wenn der Betreiber Lizenzgebühren zahlt, sind es keine Urheberrechtsverletzungen mehr.

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