Nun ist es offiziell, der EuGH hat (nicht direkt) zum Thema Streaming von illegal verbreiteten Kinofilmen Stellung genommen und diese - meiner Meinung nach nicht überraschend - durchaus als Urheberrechtsverletzung angesehen.
In der Sache ging es zwar nur um einen externen Streamingplayer. Die Urteilsgründe können aber auch auf den Abruf von Seiten wie kinox.to oder serienstream.to übertragen werden.
Folgen wird diese Entscheidung allerdings wohl kaum haben, Abmahnungen sind im Privatbereich auf 150 Euro gedeckelt und ohne IP eh nicht durchsetzbar. Was bei Tauschbörsen kaum ein Problem war/ist.