BASE GO Internetpaket plus Widerspruch zur Einstellung des IP+

  • Nochmals:


    Wer fordert MUSS klagen! Der nette Herr vom Bund hat es doch geschrieben: "zivilrechtliche Schritte".
    Kein Widerspruch, keine schriftliche Korrespondenz. Damit bringt ihr die Fliegen auf dem Schreibtisch zum zittern aber keinen Kundenbetreuer, erst recht niemanden aus der Rechtsabteilung.


    Wer wirklich "Zeit" und somit auch kosten, denn Zeit kostet, sparen will, der klagt. Kein anderer Weg führt daran vorbei.
    Nochmal, das ist hier keine Bußgeldstelle!!! Widerspruch im Vertragsrecht???... Selten so gelacht! Einen "BESCHEID" widerspreche ich, aber keine Kündigung. Hier geht man andere Wege, wie aufgezeigt.


    Man hat gekündigt und darf auf keine Kulanz hoffen. Wer sich nun benachteiligt fühlt sollte klagen. Wer nicht, nimmt es sportlich und dankt für die schöne Zeit. Der Franky sollte den Usern hier nicht unnötig Hoffnung machen. Das ist astreines "BLÖD" Zeitung Niveau.


    Die Messingschilder krümmen sich vor lachen... ;-)

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • So ist es. Alles andere ist Spiegelfechterei. Wer seine 50GB/10€ behalten möchte und das Vorgehen von O2 für widerrechtlich hält, der muss das überschaubare Risiko der Klage eingehen. Lässt sich ja aus den schon eingesparten und bevorstehenden Alternativkosten leicht finanzieren. Niemand sollte sich von einem Widerspruchsbohei in die Irre führen und ablenken lassen.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Sofern man kein Recht bekommt, weiß man wenigstens, dass man nicht recht hatte.


    Totaler Quatsch. Jeder weiß - Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel.


    In diesem Fall liegt das Recht aber tatsächlich auf Seiten O2. Wie kann man nur der Auffassung sein,
    dass meine Option dauerhaft und unkündbar behalten kann - dann hätte EPLUS nie den Kids & Phone Tarif und Dutzende andere einstellen dürfen, weil es keine explizite Ausstiegsklausel gab.


    Wo steht auch nur mit einer einzigen Silbe geschrieben, dass man Optionen und Tarife in einem Prepaid - Vertragsverhältnis nie kündigen darf ?

  • Es steht an so ziemlich vielen Stellen, dass du nicht lesen kannst ist dein persönliches Problem, suche dir einen anderen Thread wo du deine Aggressionen abbauen kannst.


    Es ist nicht zulässig eine beliebige Option ohne wichtigen Grund zu streichen. Solange einen wichtigen Grund nicht vorgelegt werden kann muss die Option weiter angeboten werden. Zulässig wäre nur eine komplette Kündigung des Tarifs mit Wechselangebot in einem anderen Tarif mit Einräumung einer Sonderkündigungsrecht seitens der Provider. So ist die rechtliche Lage in Deutschland momentan, ob es dir und Telefonica das passt ist schnuppe

  • Also mein möglicherweise laienhaftes Rechtsverständnis sagt mir: Wenn Haribo beschließt, ab sofort keine roten Gummibärchen mehr in die Tüten zu packen, dann können sie das einfach so umsetzen. ... Und der Kunde, dem das missfällt, kann dann dagegen was machen? Nichts! :confused:

  • Du hast einen Vertrag mit Haribo?
    Dann lies mal die AGB Eures Übereinkommens... ;)


    migolf

    iPhone SE
    Gratis Full-Flat = o2 Blue All-in S ex Zehnsation ADAC
    Entertain via 1&1 Doppel-Flat 50.000 @FRITZ!Box 7580
    ..., WIR WERDEN EWIG LEBEN! ...

  • Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Du hast einen Vertrag mit Haribo?
    Dann lies mal die AGB Eures Übereinkommens... ;)


    migolf


    Das wäre auch mein Kommentar gewesen :top:


    Ich schließe ein Klage nicht aus. Aber bevor man klagt, sollte man es wohl mit Reden/Schreiben probieren. Fordere ich auch von meinen Geschäftspartnern oder Gläubigern oder Gegenern.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!


    Sofern mein Posteingang voll ist, bitte mein Kontaktformular nutzen.
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| DKB + Sparkasse + ICS + AmEx| Fax: simple-fax.de |Internet: SIMon mobile 27 GB für 16,99 Euro/Monat | Mobilfunk: NettoKOM Smart S (10 GB LTE im 02-Netz + SMS&Sprach-Flat für 8,99 €/28d)

  • Zunächst einmal:


    2.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ausdrücklich unberührt.


    Es wurde keinem gekündigt! Daher zieht diese Klausel nicht.


    Weiter:
    Zusatzdienstleistungen
    4.1 Für „BASE GO“ Zusatzdienstleistungen oder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6, die EPS erbringt, gelten
    separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit ggf. abwei-
    chenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer „BASE GO“ Zusatzdienst-
    leistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen
    den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses „BASE GO“ Mobilfunkvertrags.


    Eine Option ist eine Zusatzleistung. Diese hatte eine MVLZ von einem Monat (30 Tage mit Vorabzahlung). Eine seperate Laufzeit wurde nicht vereinbart als die Optionsleistung mit Zahlung hergibt.


    Somit kommt mir bitte nicht mit dem AGB gespinne, es ist klar gedruckt meiner Auffassung nach.


    Das einzige was nun möglich wäre, ist diesen Vertrag zum 01.06. von Kundensicht zu kündigen, selbst wenn es eine Laufzeit gäbe.
    Das möchte hier aber wohl keiner erreichen.


    Kurzform:
    Der Prepaid Vertrag wird NICHT gekündigt
    Es wird eine Zusatzdienstleistung/Option gekündigt
    Kunde ist nun berechtigt gesamten Vertrag mit Wirkung des Wegfalls am 01.06. außerordentlich zu kündigen = wichtiger Grund ist nun aus Kundensicht erreicht.


    Der prepaid Vertrag bleibt von obiger Aktion aus Anbietersicht unberührt.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Eine Datenoption ist keine Zusatzleistung im Sinne dieser AGB. Lies nochmals was du da zitierst, gab es für die IP+ jemals eine Extrarechnung, extra Leistungsbeschreibung oder extra Preisliste? Nein, die Datenoption war und ist neben Preise für SMS und Sprache aufgeführt. Es ist keine Premiumrufnummer oder App-Store eines Drittanbieters, es wurde als Leistung immer direkt von EPS erbracht.

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Eine Datenoption ist keine Zusatzleistung im Sinne dieser AGB. Lies nochmals was du da zitierst, gab es für die IP+ jemals eine Extrarechnung, extra Leistungsbeschreibung oder extra Preisliste? Nein, die Datenoption war und ist neben Preise für SMS und Sprache aufgeführt. Es ist keine Premiumrufnummer oder App-Store eines Drittanbieters, es wurde als Leistung immer direkt von EPS erbracht.


    Optionen sind Zusatzleistungen im rechtlichen Sinne.
    Aktuell in den AGB bei o2 so zu lesen:


    8.7
    Kündigt Telefónica Germany eine gleichzeitig mit Abschluss dieses
    Mobilfunkvertrages vereinbarte zusätzliche Option die allein in der
    besonderen Tarifierung von Leistungen besteht (z.B. Flatrate/Pack) und
    deren Vertragslaufzeit kürzer ist, als die Laufzeit dieses Mobilfunkvertrages, ist der Kunde seinerseits berechtigt, diesen Mobilfunkvertrag ohne
    Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Beendigung der Zusatzdienstleistung zu kündigen.


    Das war noch nie anders.


    Eine Option ist ein "zusätzliches Leistungsangebot" das vom Kunden gebucht werden kann, nicht aber laut Vertrag MUSS!
    Daher zusätzlich.


    Was haben hier nur einige für eine Rechtsauffassung.


    Und selbstverständlich gab es eine seperate Vereinbarung:
    30 Tage für 50GB zu 10€ im Voraus. Punkt. Mehr bedarf es auch nicht.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

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