BASE GO Internetpaket plus Widerspruch zur Einstellung des IP+

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger Zulässig wäre nur eine komplette Kündigung des Tarifs mit Wechselangebot in einem anderen Tarif mit Einräumung einer Sonderkündigungsrecht seitens der Provider.

    Diesen Weg kann TEF immer noch nutzen wenn es ernst wird und tatsächlich jemand klagt.


    Als Wechselangebot kann TEF ja z.B. free 15 vorschlagen.


    Plan Z wäre eine buchstabengetreue Umsetzung des Ursprungstraif mit max. 1MBit und Beschränkung auf 2G/3G und/oder eine schrittweise erhöhung der Preise.


  • Wenn du jetzt einen solchen Pasus in den alten EPS AGB findest könnte ich dir Recht geben. Die von dir zitierten allgemeinen Telefonica AGB gelten nicht für die BASE Go Vertragsverhältnisse, ich kann mich nicht erinnern nach der Übernahme neue AGB jemals zugestimmt zu haben. du etwa?

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Wenn du jetzt einen solchen Pasus in den alten EPS AGB findest könnte ich dir Recht geben. Die von dir zitierten allgemeinen Telefonica AGB gelten nicht für die BASE Go Vertragsverhältnisse, ich kann mich nicht erinnern nach der Übernahme neue AGB jemals zugestimmt zu haben. du etwa?

    Dann schickt TEF neue AGB zu. Bei Ablehnung kündigt TEF fristgerecht zu Laufzeit.


    z. B. Sky hat bei Ablehnung der AGB ordentlich gekündigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Es ist nicht zulässig eine beliebige Option ohne wichtigen Grund zu streichen. Solange einen wichtigen Grund nicht vorgelegt werden kann muss die Option weiter angeboten werden. Zulässig wäre nur eine komplette Kündigung des Tarifs mit Wechselangebot in einem anderen Tarif mit Einräumung einer Sonderkündigungsrecht seitens der Provider. So ist die rechtliche Lage in Deutschland momentan, ob es dir und Telefonica das passt ist schnuppe


    Natürlich ist es zulässig. Nicht zulässig wäre, den abgeschlossenen Vertrag (ohne seine Optionen, sondern der nackte gebuchte Vertrag und vertraglich festgehaltenes) ohne wichtigen Grund zu kündigen.


    Beispiel:


    Hiermit vereinbaren beide Parteien einen Vertrag zu folgenden Bedingungen...
    24 Monate Laufzeit, Telefonie Flat in alle Netze, 20 GB Daten pro Monat zu 20 EUR im Monat. Unterschrift.


    Wenn nun der Anbieter die 20 GB kündigen will, MUSS er einen wichtigen Grund vorlegen, denn es war Vertragsinhalt und vereinbart.


    Anderes Beispiel:


    Hiermit vereinbaren beide Parteien einen Vertrag zu folgenden Bedingungen...
    30 Tage Laufzeit, Telefonie 9 ct., Daten 24ct./MB pro Monat zu 0 EUR.
    "Zusätzlich" ist der Kunde berechtigt, folgende Optionen zu buchen zu 10 EUR für 30 Tage. Urlaubspaket... Unterschrift.


    Wenn nun der Anbieter das Urlaubspaket kündigt, hat er eine Zusatzdienstleistung gekündigt. Der Kunde kann nun außerordentlich auch seinen Hauptvertrag zu diesem Tag des Wegfalls beenden, ohne eine Frist einhalten zu müssen.


    Genau das gleiche war damals bei den Tarifhaus und Free Optionen der Fall. Da hast du dich auch schon fälschlicherweise gegen gesprochen. Es entspricht jedoch nicht der juristischen Auffassung.


    Der Klageweg bleibt jeden offen, sofern jemand dieses von einem Richter noch einmal hören möchte :D

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Selbst wenn man Euch zubilligen würde, das ihr Recht habt - was hier etliche bezweifeln.


    Ihr müsstet das dann auch durchsetzten können. Die Rechtsabteilung von Telefonica besteht aber nicht nur aus einer Person. Dann dürftet ihr Eure hoffentlich Rechtsschutzversicherung davon überzeugen, dass ihr wegen 10 Euro pro Monat einen Rechtsstreit mit Kosten von etlichen 10tausenden Euro oder mehr riskieren wollt. Viel Spass bei der Argumentation.


    An Telefonicas Stelle würde ich genau das so machen wie sie es machen. Option einstellen - dann mal schaun wer sich nach der Einstellung Klage einreicht - das machen nicht mal eine Handvoll sage ich.


    Und selbst wenn wäre es x mal günstiger mit dieser Handvoll sich hinter den Kulissen zu einigen - z.B. eine Vergleich oder ähnliches zu schließen.


    Wer ist denn bitte bereit, es hier auf einen Rechtsstreit durch alle Instanzen ankommen zu lassen mit dem
    Kostenrisiko von etlichen 1000 Euro ? Bitte melden ....

  • Sehr gut, von mir aus können sie das tun. Einfach "wir haben uns entschieden das Paket aus dem Portfolio zu nehmen" geht nicht. Ich könnte einfach nach Lust und Laune entscheiden meine Rechnungrn an o2 nicht mehr zu überweisen, wäre da TEF damit einverstanden? Vermutlich nicht

    Zitat

    Original geschrieben von kofferroland Selbst wenn man Euch zubilligen würde, das ihr Recht habt - was hier etliche bezweifeln.
    Wer ist denn bitte bereit, es hier auf einen Rechtsstreit durch alle Instanzen ankommen zu lassen mit dem
    Kostenrisiko von etlichen 1000 Euro ? Bitte melden ....


    Die Preiserhöhung der 0180er Rufnummern durch o2 wurde durch alle Instanzen durchgezogen und o2 verlor die Prozesse. Da ging es um wesentlich weniger und die o2 Argumentation "Zusatzleistung" wurde richterlich platt gemacht.

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Wenn du jetzt einen solchen Pasus in den alten EPS AGB findest könnte ich dir Recht geben. Die von dir zitierten allgemeinen Telefonica AGB gelten nicht für die BASE Go Vertragsverhältnisse, ich kann mich nicht erinnern nach der Übernahme neue AGB jemals zugestimmt zu haben. du etwa?


    Der Pasus muss nicht in den AGBs des Base Go Prepaidvertrags stehen. Er muss jedoch auftauchen, sobald jemand eine Option bucht. Darauf weisen auch die AGB hin... Das dann seperate Vereinbarungen gelten.


    Daher: Telefonica hat NICHT gegen die damals vereinbarten AGB verstoßen. Die Frage die man sich jetzt stellen kann, ist... Wo sind diese zusätzlichen Leistungsbeschreibungen. Hat die jemand gesichert damals? Dann könnte man diese noch einmal durchkauen.



    Ich bin ehrlich, ich trauer auch um das Paket. Ich habe es selber auch, aber ich weiß auch das ich rechtlich nichts anstellen kann, denn diese Bedingungen habe ich akzeptiert. Da mir die Fußnote bei BUCHUNG des Urlaubspakets nicht mehr vorliegt und ich diese nicht gespeichert habe, kenne ich die zusätzlichen Bedingungen nicht und leite sie von den aktuellen der TEF einfach mal ab. Denn groß anders wird diese auch bei Eplus wohl nicht gewesen sein. Wer dazu inhaltlich mehr vortragen kann, dem wäre ich sehr verbunden.

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Eine Datenoption ist keine Zusatzleistung im Sinne dieser AGB. Lies nochmals was du da zitierst, gab es für die IP+ jemals eine Extrarechnung, extra Leistungsbeschreibung oder extra Preisliste? Nein, die Datenoption war und ist neben Preise für SMS und Sprache aufgeführt. Es ist keine Premiumrufnummer oder App-Store eines Drittanbieters, es wurde als Leistung immer direkt von EPS erbracht.


    Der springende Punkt ist doch der, dass die Option eine Laufzeit von 30 Tagen hat. Mit einer Buchung dieser Option, mit der man für 30 Tage eine genau spezifizierte Leistung bereitgestellt bekommt, erwirbt man doch nicht gleichzeitig einen Anspruch darauf, dass diese Option im Folgemonat zu den gleichen Konditionen bzw. überhaupt wieder bereitgestellt werden muss. Oder nicht nur im Folgemonat, sondern gleich bis zum Sankt-Nimmerleinstag (was ja die logische Konsequenz wäre, wenn man das mal weiterspinnt). Diese Erwartung ist doch vollkommen weltfremd, weil dann doch überhaupt kein Anbieter mehr aus irgendeiner jemals angebotenen Option wieder heraus käme.

  • Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Sehr gut, von mir aus können sie das tun. Einfach "wir haben uns entschieden das Paket aus dem Portfolio zu nehmen" geht nicht. Ich könnte einfach nach Lust und Laune entscheiden meine Rechnungrn an o2 nicht mehr zu überweisen, wäre da TEF damit einverstanden? Vermutlich nicht.


    Nein, weil diese Option nicht zu zahlen hast du ja nicht, sie ist vertraglich vereinbart. Du hast die Bringschuld :D

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von BornToRun
    Der springende Punkt ist doch der, dass die Option eine Laufzeit von 30 Tagen hat. Mit einer Buchung dieser Option, mit der man für 30 Tage eine genau spezifizierte Leistung bereitgestellt bekommt, erwirbt man doch nicht gleichzeitig einen Anspruch darauf, dass diese Option im Folgemonat zu den gleichen Konditionen bzw. überhaupt wieder bereitgestellt werden muss. Oder nicht nur im Folgemonat, sondern gleich bis zum Sankt-Nimmerleinstag (was ja die logische Konsequenz wäre, wenn man das mal weiterspinnt). Diese Erwartung ist doch vollkommen weltfremd, weil dann doch überhaupt kein Anbieter mehr aus irgendeiner jemals angebotenen Option wieder heraus käme.


    Genau diese AGB hat sich eplus doch aber selbst auferlegt. Sie hätten doch anders lautende Vereinbarungen treffen können. Haben sie aber nicht...


    migolf

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