Ausweiskontrolle Frage

  • Na ja, warten wir bis der nächste Terrorist die Nacht zuvor in einem Hotel zugebracht hat, dann wird auf einmal ganz ganz dringend auf die Pflicht der Registrierung per Lichtbildausweis
    an der Rezeption verwiesen.


    Man macht halt lieber ein bischen Kosmetik für die Medien - statt das Übel an der Wurzel zu packen ....

  • Zitat

    Original geschrieben von kofferroland
    Na ja, warten wir bis der nächste Terrorist die Nacht...
    Man macht halt lieber ein bischen Kosmetik für die Medien - statt das Übel an der Wurzel zu packen ....


    Das ist Kosmetik, weil es nicht funktionieren kann. Allerdings bin ich der Meinung, dass wenn der Staat "das Übel an der Wurzel packt" nach deiner Definition ihn dann nicht mehr so viel von den Terroristen unterscheidet. Der größere Terror in Deutschland in den letzten 100 Jahren ging durch 2 Regime und nicht irgendwelchen Einzeltäter aus. Und heute soll ich den Rechtsnachfolgern dieser Regime meine Daten geben.....


    Die Adresse ist völlig blödsinnig, denn sie ist ja in keinem Pass- auch nicht dem deutschen vermerkt. Und irgend einen Ort kann ich immer sagen. Eine Adresse ist im Ausland einfach kein Sicherheitsmerkmal und als solches auch in Deutschland nur bedingt tauglich.


    Sogar die BNetzA hat das begriffen und in einem Statement gesagt, dass niemanden wegen einer fehlenden Adresse die Registrierung verweigert werden dürfe. Die Forderung nach amtl. Meldebescheinigungen wäre also unzulässig. Aber unsere Deutsche Telekom scheint das noch nicht ganz begriffen zu haben.


    OT BNetzA:
    Enthält zum Beispiel ein polnischer Ausweis (wie im Übrigen auch deutsche Reisepässe) keine Adressdaten, können diese nicht überprüft werden. Jedoch ist die Identität der betreffenden Person überprüfbar und nach Telekommunikationsgesetz ausreichend. Wenn Diensteanbieter den Abschluss eines Vertrages mit Hinweis auf fehlende Adressdaten verweigern, kann dies nicht mit der Identifizierungspflicht begründet werden

  • Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    ... Allerdings bin ich der Meinung, dass wenn der Staat "das Übel an der Wurzel packt" nach deiner Definition ihn dann nicht mehr so viel von den Terroristen unterscheidet. Der größere Terror in Deutschland in den letzten 100 Jahren ging durch 2 Regime und nicht irgendwelchen Einzeltäter aus.

    Sehr schlechtes Beispiel, aber jeder darf seine Meinung haben und auch kundtun.
    Warum wählst du gerade den Zeitraum der letzten 100 Jahre, warum nicht die letzten 10 Jahre oder die letzten 100 Mio Jahre. Dann würde es natürlich total anders aussehen. Jedem wie er es braucht. Aber das wird jetzt eigentlich zuviel OT.

    Al - Andalus
    30.Dec.1066
    »remember«

  • Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    ...
    Sogar die BNetzA hat das begriffen und in einem Statement gesagt, dass niemanden wegen einer fehlenden Adresse die Registrierung verweigert werden dürfe. Die Forderung nach amtl. Meldebescheinigungen wäre also unzulässig. Aber unsere Deutsche Telekom scheint das noch nicht ganz begriffen zu haben.


    OT BNetzA:
    Enthält zum Beispiel ein polnischer Ausweis (wie im Übrigen auch deutsche Reisepässe) keine Adressdaten, können diese nicht überprüft werden. Jedoch ist die Identität der betreffenden Person überprüfbar und nach Telekommunikationsgesetz ausreichend. Wenn Diensteanbieter den Abschluss eines Vertrages mit Hinweis auf fehlende Adressdaten verweigern, kann dies nicht mit der Identifizierungspflicht begründet werden


    Wenn du schon zitierst, dann doch bitte ganz und nicht so wie es gerade in deine Argumentation passt.


    In deinem Zitat der Bundesnetzagentur fehlt der letzte Satz:


    Zitat

    Sie sind jedoch nicht verpflichtet, Verträge abzuschießen, dies liegt im Ermessen des jeweiligen Anbieters (Vertragsfreiheit).


    Im Ergebnis bedeutet das sehr wohl, dass ein Anbieter die Registrierung wegen einer fehlenden Adresse verweigern kann. Der Anbieter entscheidet nämlich selbst welche Daten er für eine Registrierung haben möchte. Er kann verlangen was er will. Das hat dann zwar nichts mit der "Ausweispflicht" an sich zu tun, aber wenn er keine Karten ohne gültige Adresse registrieren will hast du das als Kunde so hinzunehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Das hat dann zwar nichts mit der "Ausweispflicht" an sich zu tun, aber wenn er keine Karten ohne gültige Adresse registrieren will hast du das als Kunde so hinzunehmen.


    Als (Neu) Kunde habe ich gar nichts hinzunehmen, wenn mir das nicht passt wähle ich einen anderen Anbieter, da hat das Unternehmen halt Pech gehabt. Wenn ein Anbieter eine Meldebescheinigung verlangt gehe ich zu einem Anbieter der das nicht verlangt. Passt mir die Ausweispflicht nicht kaufe ich eine gebrauchte SIM oder eine SIM im EU Ausland wo man das nicht machen muss. Das ist ähnlich wie mit dem meiner Meinung nach minimalen Datenvolumen was die Anbieter hierzulande raus rücken, mir passt das nicht und die Folgerung ist einfach, statt einer deutschen SIM werkelt nun eine EU SIM als Hauptsim im Handy :top:

  • Da der Absatz von Prepaidkarten seit dem 1.7. stark gesunken ist, werden bestimmt einige Anbieter das Registrierungsverfahren "schleifen" lassen. Inzwischen ist es einfacher, einen Laufzeitvertrag abzuschliessen, als eine Prepaidkarte freischalten zu lassen. Und die zu erwartenen "Bösen" werden halt ausländische Simkarten nutzen...

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Zitat

    Original geschrieben von 3g_handy
    Als (Neu) Kunde habe ich gar nichts hinzunehmen, wenn mir das nicht passt wähle ich einen anderen Anbieter, da hat das Unternehmen halt Pech gehabt. ...


    Ich dachte das hätte sich aus meinen Post ergeben. Vielleicht hätte ich besser schreiben sollen: "Wenn du unbedingt Kunde bei diesem Anbieter werden willst hast das hinzunehmen. Andernfalls musst du eben einen Anbieter suchen der nach deinen Vorstellungen registriert."

  • Zitat

    Original geschrieben von lared
    Sehr schlechtes Beispiel, aber jeder darf seine Meinung haben und auch kundtun.
    Warum wählst du gerade den Zeitraum der letzten 100 Jahre, warum nicht die letzten 10 Jahre oder die letzten 100 Mio Jahre. Dann würde es natürlich total anders aussehen.


    Das trifft auch auf die letzten 100 Mio. Jahre zu, nur in den letzten 10 war es anders. Ich will nur darstellen, dass man daraus je nach Horizont durchaus eine Sinnhaftigkeit, als auch gewisse Vorbehalte gegenüber staatl. Handeln ableiten kann. Vielleicht können wir uns darauf einigen. Der Satz: "Ich habe ja nichts zu verbergen" trifft heute wohl zu, hat einem jedoch auch schon mal Gefängnis oder Tod gebracht. Daraus kann jeder nun seine eigenen Schlüsse ziehen.


    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Wenn du schon zitierst, dann doch bitte ganz und nicht so wie es gerade in deine Argumentation passt.
    In deinem Zitat der Bundesnetzagentur fehlt der letzte Satz.


    Das ist richtig und diesen letzten Satz habe ich auch in einem anderen Posting darüber zitiert. Darum kann der "Leistungsträger" den Kunden immer ablehnen und es dann auf etwas anderes schieben.
    Aus dem Statement der BNetzA geht aber sicher hervor, dass eine Ablehnung des Kunden wegen der Adresse nicht statthaft ist. Allerdings aus anderen Gründen. D.h. falls ein Anbieter vor Ort sagt: nein, wegen der Adresse, dann kann man zur BNetzA rennen und sich beschweren. Eigentlich müsste dann eine Strafe erfolgen. In der Praxis wird es jedoch schwer sein, den genauen Ablehnungsgrund nachzuweisen.


    Wobei wir immer noch nicht geklärt haben: besteht eigentlich eine Rücknahmepflicht der SIM-Karte seitens des Anbieters, wenn er die Leistung nicht erbringen will bzw. die Registrierung nicht durchführt? Auch eine neue Perspektive dieser Registrierung.


    Zitat

    Original geschrieben von morsum
    Da der Absatz von Prepaidkarten seit dem 1.7. stark gesunken ist, werden bestimmt einige Anbieter das Registrierungsverfahren "schleifen" lassen..... Und die zu erwartenen "Bösen" werden halt ausländische Simkarten nutzen...


    Das sind jetzt aber Spekulationen. Vom Absatz sind noch keine Zahlen da und es gibt auch weiter genügend Möglichkeiten sich mit deutschen SIMs anonym einzudecken:
    - der "Schwarzmarkt" mit gebrauchten, vor-registrierten SIMs z.B. auf eBay scheint legal zu sein
    - auch in einschlägigen Telefon-Shops gibts weiter SIMs ohne Registrierung. Ich war gestern mal in Berlin-Neukölln testen und hätte nur wenig mehr dafür bezahlt.

  • Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    ...Aus dem Statement der BNetzA geht aber sicher hervor, dass eine Ablehnung des Kunden wegen der Adresse nicht statthaft ist. Allerdings aus anderen Gründen. D.h. falls ein Anbieter vor Ort sagt: nein, wegen der Adresse, dann kann man zur BNetzA rennen und sich beschweren.
    ...


    Hier unterliegst du einem Irrtum. Der Anbieter kann dich sehr wohl wegen einer fehlenden Adresse ablehnen. Auf Grundlage der Vertragsfreiheit kann der Anbieter festlegen nur Kunden mit nachgewiesener gültiger Adresse zu akzeptieren. Da kann und wird auch die Bundesnetzagentur nichts dagegen tun.


    Falls ein Anbieter die Ablehnung mit der Ausweispflicht begründet wäre diese Begründung zwar nicht korrekt hätte jedoch keinerlei Auswirkungen.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Hier unterliegst du einem Irrtum. Der Anbieter kann dich sehr wohl wegen einer fehlenden Adresse ablehnen. Auf Grundlage der Vertragsfreiheit kann der Anbieter festlegen nur Kunden mit nachgewiesener gültiger Adresse zu akzeptieren. Da kann und wird auch die Bundesnetzagentur nichts dagegen tun.
    Falls ein Anbieter die Ablehnung mit der Ausweispflicht begründet wäre diese Begründung zwar nicht korrekt hätte jedoch keinerlei Auswirkungen.


    Das kommt sehr auf den Einzelfall an. Wenn eine Ablehnung erfolgt wegen der Adresse und der Vertragsfreiheit könnte man beim Anbieter nachfragen, wozu er die Adresse benötigte und warum sie amtlich nachgewiesen. Wenn er dann mit der Registrierungspflicht kommt (möglichst schriftlich) kann man durchaus zur BNetzA rennen.


    Allerdings wird sich das mit der Adresse wohl bald geben, denn O2 und Vodafone kümmert sie nicht. Und hauptsächlich sind Ausländer ohne Meldeadresse bei der Telekom betroffen. Aber momentan auch Deutsche mit Pass und Briten haben nur mit Führerschein eine Chance....


    Hier mal eine Kostprobe:
    "Just got back from Germany... None of the official carrier outlets would sell me a SIM card without an EU passport to prove residency. Said it was a new law, passed recently. Finally got a Vodofone rep to spoof a card for me, but it was less than optimal. And very unofficial. Absolutely ridiculous."


    aber auch:
    "I was just able to get a prepaid SIM in a Telekom shop in Munich by using combination of UK passport and UK driving licence (because the driving licence has an address on it), without any German address required. For a German address they said they would only accept a city registration (Anmeldung) document or German ID with address on it (not a rental contract or similar)."

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