1&1 D-Netz Alttarif und neue EU-Regelung

  • Hallo. Folgendes Problem habe ich jetzt mit 1&1:


    Ich habe den Vertrag im September 2016 abgeschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt war es mir sehr wichtig, dass die angebotene Auslandsflat, die man jederzeit dazu buchen konnte, eine Türkei-Flat (ankommende und ausgehende Gespräche in der Türkei) beinhaltet. Da ich im Juli 2017 nach Türkei für 1 Monat reise, wollte ich diese Option erst zum 01.06.2017 buchen, da diese sich nicht abbestellen lässt und so könnte ich unnötige Kosten vermeiden.

    Mit der Email vom 31.05.2017 wurde ich von 1&1 informiert, dass die Leistungsbeschreibung für meinen Mobilfunkvertrag geändert wird. Die neue EU-Option ist ab sofort und kostenlos für mich aktiviert. Für mich ist es aber eine gravierende Verschlechterung, da die Türkei nicht mehr in der Liste steht. Es heißt, dass ich meinen Mobilfunkvertrag nicht mehr so wie vorgesehen um Juli 2017 nutzen kann. Aber ich war mit dem Hinweis von 1&1 beruhigt, dass ich der angeblich verbesserten Leistungsbeschreibung innerhalb der nächsten 6 Wochen widersprechen kann. Und dann, schreibt weiterhin 1&1, läuft mein Vertrag so wie früher weiter!!! So wie früher hieß für mich, dass auch die Option Türkei wieder buchbar wäre. Also ich habe dann rechtzeitig (also noch innerhalb der versprochenen 6 Wochen) der neuen Leistungsbeschreibung widersprochen. Daraufhin bestätigte mir die 1&1 meinen Widerruf. Als nächstes habe ich 1&1 beauftragt, die alte Auslands-Flat für mich ab sofort für zusätzliche 4,99 € laut der alten Leistungsbeschreibung zu aktivieren. Mir wurde aber mitgeteilt, dass aus technischen Gründen eine Aktivierung der alten Option nicht mehr möglich sei. Das heißt doch, dass die 1&1 meinen Widerspruch gar nicht umsetzten konnte. Es war für mich ein sehr wichtiger Grund, den Vertrag zum 30.06.2017 außerordentlich zu kündigen. Dann habe ich meine außerordentliche Kündigung an die 1&1 weitergeleitet. Daraufhin kam die Antwort, dass meine Kündigung nicht wirksam ist, da „zu buchbare Option kein Bestandteil von einem Vertrag„ sei.


    Was mein ihr? Wer hat hier Recht? ;)

    MagentaZuhause XL mit Magenta TV
    MagentaMobil L Plus Happy mit EU-Flat Plus

  • Tja, das alte Spiel und die immer gleiche Frage, ob denn "zubuchbare Optionen" tatsächlich Vertragsbestandteil sind. Aus sicht des Anbieters sind sie es nicht. Die AGB gewähren jeder Seite eine monatliche Kündigung:

    Zitat

    3.4 Für Leistungs- und Tarifoptionen, die zusätzlich zu den Leistungen vereinbart werden, gilt, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 1 Monat mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende bzw. zum Ende der Mindestlaufzeit.


    Auf der Seite https://mobile.1und1.de/agb-preisuebersicht sind die Optionen nach den AGB, der Leistungsbeschreibung unter "Weitere Leistungen (z.B. Roaming)" aufgeführt. Insofern verhält sich 1&1 hier zumindest rechtlich korrekt.

    Wenn sie einen Scheißprozess digitalisieren, dann haben sie einen scheiß digitalen Prozess. Thorsten Dirks

  • LTE bei Roaming möglich?


    Hallo,


    mal eine andere Frage in dem Zusammenhang:


    Ich habe eine 1&1 Karte im Vodafone (D2) Netz (GMX "free" Tarif)


    In Deutschland ist ja nur Vodafone GSM/GPRS UMTS/HSPA freigegeben, LTE jedoch nicht.


    Wie sieht es im Ausland aus? Wenn das besuchte Gastnetz LTE anbietet, komm ich dann damit rein?


    Hat jemand Erfahrungen damit?

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