Nachfrage bezüglich Kleinanzeigen Kaufes

  • Es geht um ein Smartphone. Nicht hier aus dem Verkauf, ein anderes. Wenn ich schreibe das es beim einpacken vom Tisch gefallen sei? Ich bin ja kein gewerblicher Händler der seine Pflicht erfüllen muss, bzw hab ich auch schon oft was bestellt was dann doch nicht lieferbar ist und mein Geld zurück bekommen?
    Und der Warenwert des Handys liegt unter 100 Euro, wenn er sein Geld zurück überwiesen kriegt, wird man deswegen gleich zum Anwalt rennen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Zuckerstange
    Wenn ich schreibe das es beim einpacken vom Tisch gefallen sei?
    [.....]
    Und der Warenwert des Handys liegt unter 100 Euro, wenn er sein Geld zurück überwiesen kriegt, wird man deswegen gleich zum Anwalt rennen?


    Hoffentlich wird der Käufer zum Anwalt rennen! :rolleyes:

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • War ja nur vorab eine Frage, welche Optionen ich habe. Werde bei meinem " Vertrag" bleiben, und das Gerät abschicken


    Danke für eure Antworten, insbesondere die kompetente Antwort von flashawk :top:

  • Ist aber auch 'ne Frage. Natürlich kann man auch was außerhalb von Recht und Gesetz machen, von Moral ganz zu schweigen. Aber genauso natürlich muss der Andere sich das nicht gefallen lassen. Wie er konkret reagiert, kann ja niemand wissen. Im Zweifelsfall macht man's einfach so, wie du dich nun entschlossen hast. Geht ja nichtmal um viel, sodaß schon der mögliche Ärger das Risiko nicht wert wäre. Und unersetzbar im Sinn von Wiederbeschaffbarkeit ist der Gegenstand ja auch nicht.

    Je suis Charlie

  • Ich würde Dir empfehlen, offen mit dem Käufer zu sprechen (verkaufte Sache wird nun doch selbst noch gebraucht).


    Vielleicht lässt sich der Käufer auf eine Rückabwicklung ein. Ansonsten ist das ein leider Fall von Pech gehabt und Du musst dem Verkäufer die Sache aushändigen - er hat ja schließlich sogar schon bezahlt.

  • Zuckerstange:
    Du kannst nicht mehr über das Smartphone entscheiden, weil es Dir nicht mehr gehört.
    Höflich fragen, ob der Käufer gegen Kaufpreisrückerstattung das noch von Dir aufbewahrte Smartphone wieder zurückgibt, kannst Du immer.

  • So nicht ganz richtig.
    Abstraktionsprinzip.
    Vor Übereignung ist es noch sein smartphone. Der Käufer hat nur einen Anspruch darauf. Wird der nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit Herausgabe zu verlangen oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen (z.B. Mehrkosten bei anderweitigem Kauf oder Differenz zu geplanten Weiterverkauf).


    Ehrlich währt am Längsten, daher meine Empfehlung:
    Die Karten auf den Tisch legen und sich mit dem Käufer einigen.


    Gruß,
    slop

  • Zur Info, habe heute sein Geld erhalten und ihm das Gerät geschickt. Hätte es mir halt vorher überlegen sollen. Ich hab mir eben ein anderes Handy geholt, was ich erst durch das Geld von dem Verkauf kaufen konnte. Also am Ende alle glücklich.
    Wie gesagt, ich war am zweifeln, und wollte halt meine Optionen wissen. Danke nochmal.

  • Zitat

    Original geschrieben von Zuckerstange
    Zur Info, habe heute sein Geld erhalten und ihm das Gerät geschickt. Hätte es mir halt vorher überlegen sollen. Ich hab mir eben ein anderes Handy geholt, was ich erst durch das Geld von dem Verkauf kaufen konnte. Also am Ende alle glücklich.
    Wie gesagt, ich war am zweifeln, und wollte halt meine Optionen wissen. Danke nochmal.


    Wegen 100€ musst du erst verkaufen und dann kaufen?

    stay hungry, stay foolish


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  • Das ist eben heute das Problem. Die Leute wollen alles haben, haben dafür aber oft nicht genug (Klein-)Geld. ;)


    Außerdem gibt es Menschen für die 100,- Euro schon eine Menge Geld sind. Ob dann ein Smartphone das Richtige ist, muss jeder selbst wissen.


    Wenn ich mich so umschaue, dann haben viele junge Leute heute ein Smartphone mit "Spider-App" auf dem Screen, das in der U-Bahn nur zum Abspielen von MP3-Tracks genutzt wird. Internet läuft oft nur im WLAN und selten unterwegs.


    Das Beste war letztens der arme Irre, der mir tatsächlich für ein halb defektes iPhone 5s noch 150 Euro gegeben hat. Da ging der Hörer nicht mehr, aber er wollte es trotzdem haben, schließlich funktionierte es ja noch mit Headset. Für das Geld hätte er auch ein neues Android-Phone bekommen können mit Garantie und ohne Defekte. Aber als klammer Nutzer von Lifestyle-Produkten nimmt man sowas wohl in Kauf. :D


    Bei vielen ist es eben der Wunsch nach einem günstigen Schnapper, weshalb sie diese Kleinanzeigenportale nutzen. Es gibt eben einen Markt für gebrauchte Elektronik. Meiner Ansicht nach ist es aber kaum möglich ein vernünftiges Gerät zum guten Preis zu bekommen, gerade wenn die Geräte noch aktuell sind. Der Preisabstand alt-neu ist oft zu gering und was passiert, wenn man eine "Gurke" erhält, hat man ja hier gesehen. Das wäre mir die Nerven nicht wert. Es gibt eben unterschiedliche Auslegungen von "neuwertig" und "nur geringe Gebrauchsspuren".

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

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