Duschverbot als Mieter - was kann ich tun?

  • Zitat

    Original geschrieben von polli



    Gerne auch an regionale Zeitungen -> dann weis jeder Wohnungssuchende wo man besser nicht einzieht.


    Das ist bei der heutigen Wohnungssituation vergebene Liebesmühe. In Großstätten kommen hunderte von Bewerber auf eine Wohnung. Denen ist es erstmal gleichgültig wie der Vermieter unterwegs ist, Hauptsache sie haben ein Dach über dem Kopf.


    an den TE: Ich denke nicht das du mit dem Vermieter vorm Kadi landen würdest, so weit würde er nicht gehen !

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    Nicht vergessen deine Anschaffungen von der Miete abzuziehen! ...

    Nein, auf keinen Fall!
    Die Miete muß weiterhin bezahlt werden. Von der Miete darf nur die von DIR angesetzte Mietminderung einbehalten werden. Dazu brauchst du noch nicht mal die Zustimmung des Vermieters, solltest ihn aber schriftlich darüber informieren. Falls es den Vermieter zu hoch sein sollte, kann er sich mit dir darüber einigen oder dagegen klagen.
    Die Kosten für deine Mehraufwendungen solltest du mit Quittungen den Vermieter in Rechnung stellen. Ein eigenmächtiges verrechnen mit der Miete ist im allgemeinen ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter.
    Ja, ich weiß, daß viele Mieter dies so handhaben und solche Dinge von der Miete gleich abziehen. Ist aber so nicht rechtens und man will doch den Vermieter nicht unnötige Angriffspunkte bieten.


    Nachtrag:
    Aufrechnung im Mietrecht

    Al - Andalus
    30.Dec.1066
    »remember«

  • Hallo,


    danke euch für eure weiteren Antworten. Ich habe mal eine Rohfassung des Briefes an die Hausverwaltung formuliert, ich hoffe, es ist recht, wenn ich diese hier schreibe?:


    "seit nunmehr 10 Wochen ist bekannt, dass mein Badezimmer nicht dicht ist. Trotzdem ist noch keine kurzfristige Behebung in Sicht. Der Vermieter bzw. sein Handlungsbevollmächtigter ist verpflichtet, die Mietsache in Ordnung zu halten und bei so einer starken Einschränkung ist kurzfristig zu reagieren. Da dies bisher nicht geschehen ist, setze ich Ihnen hiermit eine Frist bis zum 22.11.17 meine Dusche wieder funktionsfähig zu machen. Sollte bis dahin die Dusche nicht funktionieren, werde ich neben einer Mietminderung in Höhe von ca. 20% auch einen Handwerker mit der ordnungsgemäßen Instandsetzung beauftragen und den Rechnungsbetrag von Ihnen zurückfordern bzw. mit der Miete verrechnen."


    Viele Grüße
    Jürgen

  • Der Threadstarter hat sich viel Mühe gegeben, seine Situation geordnet darzustellen und Disziplin aufgebracht sich korrekt zu verhalten. Warum sollte man ihn dafür entmutigen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer setze ich Ihnen hiermit eine Frist bis zum 20.10.17 meine Dusche wieder funktionsfähig zu machen.


    Sollte ein Raumkrümmer (mit dem Du in die Vergangenheit reisen kannst) mit in der Wohnung vorhanden sein, wäre die von Dir genannte Miete von irgendwas um 3x60€ netto kalt wirklich sehr preiswert ;).

  • Die Mietminderung greift direkt. Du meldest den Schaden und zahlst direkt die geminderte Miete. Wenn du schreibst wie viel du minderst, schreibe nicht "ca.".

  • Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    "seit nunmehr 10 Wochen ist bekannt, ...

    Ich würde ein konkretes Datum einsetzen, etwa "seit spätestens 03. September 2017 ist dem Vermieter bekannt ..."


    Angabe der beabsichtigten Mietminderung nicht mit ca. und/oder Prozent, sondern konkret in Euro und Cent. (würde ich hier im TT aber nicht kundtun).


    Rechnung des Handwerkers mit der Miete verrechnen ist keine gute Idee (androhen kann man es aber). Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen würde ich mit der Miete verrechnen.
    Sollte der Vermieter die Handwerksrechnung bestreiten, kommst du schnell in Mietzahlungsverzug und ab einem Betrag von 2 Monatskaltmieten droht eine fristlose Kündigung. Auch ein späteres Gerichtsurteil zu deinen Gunsten würde die Handwerksrechnung erst mit Datum des Urteils rechtskräftig machen.

    Al - Andalus
    30.Dec.1066
    »remember«

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!