Exakt. Das habe ich erst im März so gemacht (mit einer deutlich höheren Summe als 1000 Euro).
Und du hast kein Dispo? Ich meine, du kannst nicht ins Minus gehen, auch über die KK nicht? Denn die Vefügung von Geldüberweisungen (selbst als vorgemerkt) ist ja kein Kunststück -wenn man denn mind. den exakt gleichen Betrag bereits auf dem Konto hat bzw. über einen solchen Betrag verfügen darf. Verstehst du worauf ich hinaus will?
Beispiel. Wenn ich ein Dispo von 1.000€ habe, Kontostand ist z.B. 5€ und ich eine Überweisung von 1.000€ bekomme (die schon als vorgemerkt erscheint) -so sollte ich locker die 1.000€ (dann jedoch mit 995€ in Minus) abheben dürfen, da die 1.000€-Dispo ja schon zum Zeitpung der Abhebung zur Verfügung standen.
Wir drehen uns also um den Begriff "vorgemerkt" und ob dieser Begriff bereits juristisch "zur Verfügung" bedeutet? Denn für mich bedeutet "vorgemerkt" eine Art "Sie sind als nächster dran" -jedoch nicht jetzt.