SEPA Sofortüberweisung bei ersten Banken heute gestartet


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    Wenn aber jetzt durch das neue SEPA zwingend alle Gebühren entrichten -wäre es doch naheliegend zu hinterfragen wieso nun beide Parteien für die gleiche Sache aufkommen sollen?


    Was gibt es denn da zu hinterfragen? Das sind i.d.R. doch völlig andere Vertragsverhältnisse und Leistungen.


    Kunde A zahlt bei Bank B für die Leistung "Versenden von Geld" und der Empfänger C bei Bank D für die Leistung "Gutschriftbuchung".


    Nach deiner Argumentation müsste Bank D ihrem Kunden C die Leistungen kostenfrei anbieten, da Bank B ihrem Kunden A schon etwas für eine Leistung in Rechnung gestellt hat.

  • Nach deiner Argumentation müsste Bank D ihrem Kunden C die Leistungen kostenfrei anbieten, da Bank B ihrem Kunden A schon etwas für eine Leistung in Rechnung gestellt hat.


    Ja, kommt hin.:)


    Die ganzen Urteile gegen die Banken beruhen ja nun mal darauf, was nämlich hinten rauskommt und nicht wie sich das im einzelnen zusammensetzt. Wie gesagt -ich bin skeptisch.

  • Also dass damit auch Gehaltseingänge kostenpflichtig wären -war mir bisher nicht bekannt. Und dass eine Kaff-Filiale irgendwo in der Provinz so eine Nummer abziehen kann wo die Leute ohnehin nicht wissen wohin mit dem ganzen Geld und sie sich dieses Kontomodell nur wegen der 5€-Ersparnis (aus Prinzip) angeschafft haben -tja, wo kein Kläger auch kein Richter. Sollte "sowas" aber flächendeckend und bundesweit Schule machen -so wird sich sicherlich die eine oder andere Verbraucherzentrale finden, die dagegen klagt.


    Ich wusste gar nicht, dass Großstädte über 100.000 Einwohner zur Provinz zählen. Das ist doch längst fächendeckend so, dass ein Gehaltseingang ein Buchungsentgelt kostet, wenn derjenige kein kostenloses Konto oder kein Kontomodell mit entsprechenden Pauschalentgelten hat. Buchung ist Buchung, da wird nicht nach Art des Eingangs unterschieden. Wie man so beharrlich wie du Fakten ignorieren kann, ist wirklich bemerkenswert. Warum googelst du nicht einfach mal nach den Preisverzeichnissen von z.B. 100 Volksbanken und Sparkassen deutscher Großstädte? Du wirst dich wundern, wie viele da ein Buchungsposten-Entgelt verlangen. Oder willst du einfach nichts dazu lernen?

  • Mit Provinz meinte ich Miltenberg, da von dort eine Preisliste weiter oben gepostet wurde. Ich war bzw. bin noch bei folgenden Banken: Deutsche Bank, Norisbank, Sparkasse und Comdirect. In keiner dieser Banken habe ich ein solches Entgelt gehabt und auch in meinem Bekanntenkreis habe von so etwas noch nie was gehört.

  • Wow, 4 Banken, davon 2 Onlinebanken, die das eh nicht haben und Bekanntenkreis. Rund 1.800 Banken stehen noch zur Verfügung, nach denen du googeln kannst.

  • Ja, kommt hin.:)


    Die ganzen Urteile gegen die Banken beruhen ja nun mal darauf, was nämlich hinten rauskommt und nicht wie sich das im einzelnen zusammensetzt. Wie gesagt -ich bin skeptisch.


    Jetzt mal ehrlich, dass ist doch Schmarrn.


    Selbstverständlich muss auf die einzelnen Vertragsbeziehungen abgestellt werden. Was Kunde A mit Bank B treibt, hat Kunde C und Bank D nicht zu interessieren.


    Die Preisliste oben war nur ein Beispiel. Es gibt noch zig andere.

  • Wow, 4 Banken, davon 2 Onlinebanken, die das eh nicht haben und Bekanntenkreis. Rund 1.800 Banken stehen noch zur Verfügung, nach denen du googeln kannst.


    Tja immerhin. Das googeln bei wieviel Banken Entgelte gezahlt werden überlasse ich lieber dir. Ich nehm eh die, die auf so eine Idee nie kommen würden...:p

  • Jetzt mal ehrlich, dass ist doch Schmarrn.


    Selbstverständlich muss auf die einzelnen Vertragsbeziehungen abgestellt werden. Was Kunde A mit Bank B treibt, hat Kunde C und Bank D nicht zu interessieren.


    Die Preisliste oben war nur ein Beispiel. Es gibt noch zig andere.



    Ja, was denn ehrlich? Waren denn die gekippten Sachen etwa keine Bestandteile zivilrechtlicher Verträge?

  • Ja, was denn ehrlich? Waren denn die gekippten Sachen etwa keine Bestandteile zivilrechtlicher Verträge?


    Doch natürlich. Aber du hast doch selbst das BGH-Urteil zitiert aus dem hervorgeht, dass Kosten für Buchungen berechnet werden dürfen.


    Ich meinte auch deine krude "Theorie", dass wenn Kunde A bei seiner Bank für eine Leistung etwas gezahlt hat, dass Kunde B bei einer anderen Bank keine Kosten mehr berechnet werden dürfen sollen.


  • Ich meinte auch deine krude "Theorie", dass wenn Kunde A bei seiner Bank für eine Leistung etwas gezahlt hat, dass Kunde B bei einer anderen Bank keine Kosten mehr berechnet werden dürfen sollen.


    Und warum zahlen bei Ortsgesprächen im Festnetz z.B. nicht beide Parteien? Wäre doch 1A über die AGBs durchsetzbar...

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