'ne Frage zum Versteigern

  • Wie werden die ebay-Gebühren berechnet? Wenn ich zB eine CD für 5 € versteigere und 2 € Versandkosten habe, mach ich dann überhaupt Gewinn?
    Und was ist, wenn niemand mein Angebot ersteigert? Entstehen dann trotzdem Kosten für mich?

  • Hier hast du die Preisliste von Ebay. Da kannst du gucken ob Du noch Gewinn machst.


    Edit: Da war ich etwas zu spät.


    MfG

    Wer oder was ist Schmidts Katze?
    Und warum ist sie so schnell?


    Smirnoff Vernichter und Nr. 18 im S///-Lampenbesiter-Club.

  • Re: 'ne Frage zum Versteigern


    Zitat

    Original geschrieben von perfectdark
    Und was ist, wenn niemand mein Angebot ersteigert? Entstehen dann trotzdem Kosten für mich?


    Falls keiner den Artikel ersteigert, dann kannst du ihn erneut reinsetzen. Die Angebotsgebühren werden dir ein zweites Mal abgezogen. Sollte diesmal jemand für bieten, dann werden sie deinem Konto wieder gutgeschrieben.


    Kleiner Tip von mir. Setz die Gebühr nicht zu hoch an. Gerade CDs die älter sind, gehen bei eBay nicht so gut. Schreibe in die Auktion wieviel Versandkosten du nimmst. Die Versandkosten würde ich ein bißchen höher ansetzen um einen Teil der eBay Gebühren wieder reinzubekommen.


    Gruß
    Realnokia

  • Re: Re: 'ne Frage zum Versteigern


    Zitat

    Original geschrieben von Realnokia
    [...] Die Versandkosten würde ich ein bißchen höher ansetzen um einen Teil der eBay Gebühren wieder reinzubekommen.[...]

    :confused:²


    würde ich nicht machen! Bei Bietern, die ebenfalls so wie von Dir vorgeschlagen verfahren, würde ich allerdings auch nichts (!) bestellen.
    Warum nicht im Angebot die Möglichkeit nutzen, dass der "Käufer" die eBay Gebühren trägt? Ist m. E. fairer ...


    :rolleyes: Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • Re: Re: Re: 'ne Frage zum Versteigern


    Zitat

    Original geschrieben von Laubi
    Warum nicht im Angebot die Möglichkeit nutzen, dass der "Käufer" die eBay Gebühren trägt? Ist m. E. fairer ...


    Das ist leider gegen die AGB´s von eBay und somit nicht erlaubt. ;)


    Gruß
    Realnokia

  • Re: Re: Re: Re: 'ne Frage zum Versteigern


    Zitat

    Original geschrieben von Realnokia
    Das ist leider gegen die AGB´s von eBay und somit nicht erlaubt. ;)

    :eek:
    Ups, das ist, bzw. war mir nicht bekannt :rolleyes: ein Bekannter von mir macht das bei allen (!) Auktionen so?!


    Na ja, wie sagt DrSchwob immer:

    Zitat

    "Es ist nie zu spät, das zu lernen, was man hätte wissen können!"


    Danke, Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • Re: Re: 'ne Frage zum Versteigern


    Zitat

    Original geschrieben von Realnokia

    Kleiner Tip von mir. Setz die Gebühr nicht zu hoch an. Gerade CDs die älter sind, gehen bei eBay nicht so gut. Schreibe in die Auktion wieviel Versandkosten du nimmst. Die Versandkosten würde ich ein bißchen höher ansetzen um einen Teil der eBay Gebühren wieder reinzubekommen.


    Gruß
    Realnokia


    wie hoch sind die versandkosten bspw. von 2 CDs ? so etwa 2 € ? die ebay-gebühren betragen ja nur 25 cent plus 4 % des verkaufsbetrages.

  • Re: Re: Re: 'ne Frage zum Versteigern


    Zitat

    Original geschrieben von perfectdark
    wie hoch sind die versandkosten bspw. von 2 CDs ? so etwa 2 € ? die ebay-gebühren betragen ja nur 25 cent plus 4 % des verkaufsbetrages.


    Der Post verlangt genau 1,53€ dafür. Als Brief würde ich dir den Großbrief empfehlen. Weitere Informationen bekommst du auch auf der Homepage von der Post.


    Gruß
    Realnokia

  • Tja,


    das mit der Rentabilität von ebay-Auktionen bei solchen niederpreisigen Artikeln ist so eine Sache. Ich für meinen Teil sehe das immer so, daß ich froh bin, solch einen Artikel überhaupt loszubekommen.
    Auch auf die Gefahr hin, daß ich irgendwo irgendwie vielleicht noch 2-3 € mehr einnehmen könnte, geht es mir bei solchen Sachen primär darum, daß sie meinen Haushalt nicht weiter unnütz verstopfen - und wenn ich dabei auch "nur" ein paar Cent an Gewinn rausholen kann (und das geht bei ebay auch mit kleinen Beträgen), ist das doch allemal besser als den Gegenstand anderweitig zu entsorgen.


    ebay-Gebühren sollten - selbst wenn es nicht schon in den AGBs stünde - stets vom Anbieter getragen werden. Ich für meinen Teil sehe jedenfalls konsequent von Verkäufern ab, die (und das machen immer noch viele) trotzdem die ebay-Gebühren dem Bieter anlasten.
    Porto sollte bei solchen Sachen natürlich immer der Bieter übernehmen, dann die Anzeige ein wenig mit html-Schriftformatierungen aufpeppen, wenn möglich ein (kostenloses) Bild rein, dann klappts auch mit dem Verkaufen!:D




    aeon

    sic vera nobilitas

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!