Ebay Verkaufsproblem (Handy - Dummy) / Bitte helfen ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Pagefault
      Jeeves


    Das Problem bei Ebay ist jedoch, dass man nicht erkennen kann, welcher Anbieter ein Unternehmen sind und wer Privatmann ist.


    Korrekt. Deshalb hat sich der Gesetzgeber auch was gedacht und den Begriff "Unternehmer" in § 14 BGB (legal)definiert:

    Zitat

    § 14
    Unternehmer


    (1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


    Das muss natürlich irgendwie erkennbar sein und ist es ohne jeglichen Zusatz nicht.
    Ganz abwegig wird dies, wenn man den "Rechtlichen Hinweis" von SunnyStar hinzuzieht. Also bleibt es dabei.

    Zitat

    Auch bei Privatauktionen gibt es da bestimmt Rücknahmeklauseln.


    Stimmt, aber nur im Rahmen der Mängelgewährleistung. Diese kann aber eben von privat zu privat abbedungen, sprich ausgeschlossen, werden. Bleibt noch arglistige Täuschung (§ 123 BGB), was hier aber wohl seeeehr abwegig wäre. ;)


    phoneman: Auszugsweise hatte ich die Checkliste für Käufer bereits weiter oben im Thread zitiert. ;)

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • An der Stelle des Käufers, da unbestreitbar einen Fehler gemacht hat, hätte ich einen ziemlichen Hals, wenn ich auf so kleinkarierte Verkäufer stoßen würde. Leider sieht es hier so aus, als ob deine "Rechthaberei" auf große Zustimmung stößt.


    Ist nicht bös gemeint, aber faire Auktionen/Geschäfte sehen IMO anders aus. Erinnert mich bisschen ans Versicherungsgeschäft, da ist so ein Verhalten leider meist üblich...

  • phoneman


    Das was Ebay in den AGBs schreibt, kann sich nicht über geltendes deutsches Recht hinwegsetzen ... Klar muss man sich als Käufer informieren. Aber z.B. wenn der Verkäufer ein Händler wäre, würde das Fernabsatzgesetz dennoch greifen.


    Gibts hier eigentlich keine Juristen unter uns? :) Mich würde echt mal interessieren wie die Chancen vor Gericht wären.


    SunnyStar Wenn der Auktionstext weg ist, hast du natürlich schlechte Karten, weil Dir dann plötzlich die Beweise fehlen ;).

  • Joe2:


    Kleinkariert würde ich es eher nennen, wenn man einen Anwalt wegen einer solchen Sache einschaltet (obwohl man selbst so doof war einen Dummy zu kaufen, der klar als ein Solcher ausgezeichnet war!)



    Gruß,
    Chris

  • Zitat

    Original geschrieben von Joe2
    An der Stelle des Käufers, da unbetreitbar einen Fehler gemacht hat, hätte ich einen ziemlichen Hals, wenn ich auf so kleinkarierte Verkäufer stoßen würde. Leider sieht es hier so aus, als ob deine "Rechthaberei" auf große Zustimmung stößt.


    Ist nicht bös gemeint, aber faire Auktionen/Geschäfte sehen IMO anders aus. Erinnert mich bisschen ans Versicherungsgeschäft, da ist so ein Verhalten leider meist üblich...

    Was ist für Dich fair ?!? Die Auktion lief absolut fair ab. Wenn der gute Mann nicht weiß, was ein Dummy ist, hätte er mich nur fragen brauchen. Deine Argumentation bzw. Deine Rechtsauffassung ist wirklich nicht zu verstehen. :rolleyes: Und von kleinkariert kann hier absolut keine Rede sein.


    Pagefault
    Natürlich habe ich alles ausgedruckt vor mir liegen. Die Auktion und den gesamt Emailverkehr. ;)


    Alex.

  • Zitat

    Original geschrieben von me too.
      Joe2:


    Kleinkariert würde ich es eher nennen, wenn man einen Anwalt wegen einer solchen Sache einschaltet (obwohl man selbst so doof war einen Dummy zu kaufen, der klar als ein Solcher ausgezeichnet war!)


    Natürlich ist auch das richtig, wobei "mit Kanonen auf Spatzen schiessen" besser passen würde. Iich wette, der Käufer hat eine Rechtsschutz-Versicherung und möchte diese endlich mal nutzen. Aber die Gerichte haben leider etliche derartige Fälle abzuarbeiten...


    Allerdings hat ja nicht der Käufer hier bei TT gefragt, was er machen soll, sondern der Verkäufer. Ich erinnere mich da dunkel an ein Sprichwort "Der Klügere gibt nach..."

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Was ist für Dich fair ?!? Die Auktion lief absolut fair ab. Wenn der gute Mann nicht weiß, was ein Dummy ist, hätte er mich nur fragen brauchen. Deine Argumentation bzw. Deine Rechtsauffassung ist wirklich nicht zu verstehen. :rolleyes: Und von kleinkariert kann hier absolut keine Rede sein.


    Fair ist es meiner Meinung nach dann, wenn jede der beiden Kaufparteien sich nochmal genau so entscheiden würde. Und das ist ja ganz offensichtlich nicht der Fall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Joe2
    Natürlich ist auch das richtig, wobei "mit Kanonen auf Spatzen schiessen" besser passen würde. Iich wette, der Käufer hat eine Rechtsschutz-Versicherung und möchte diese endlich mal nutzen. Aber die Gerichte haben leider etliche derartige Fälle abzuarbeiten...


    Allerdings hat ja nicht der Käufer hier bei TT gefragt, was er machen soll, sondern der Verkäufer. Ich erinnere mich da dunkel an ein Sprichwort "Der Klügere gibt nach..."

    Der Klügere gibt nach und zahlt zurück. Ja nee, iss klar. Naja, ich werde mal schauen, wie ich die Sache lösen werde.


    Alex.

  • Zitat

    Original geschrieben von Joe2
    "Der Klügere gibt nach..."


    Was soll denn dieses Sprichwort hier? Kann ich ab jetzt auch bei allem was ich will mitsteigern und dann sagen "Tut mir leid, das hab ich nicht gewußt." Nene, so läuft das hier nicht ab.


    Übrigens gibt's hier nen Edit-Button.


    So wie ich das sehe ist Sunnystar komplett im Recht. Wer zu dumm zum lesen ist muß Lehrgeld bezahlen, so einfach ist das!


    Edit: Rechtschreibfehler

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Zitat

    Original geschrieben von Jeeves
    phoneman: Auszugsweise hatte ich die Checkliste für Käufer bereits weiter oben im Thread zitiert. ;)

    Zwei Dumme, ein Gedanke..? :D
    Nein, war leider ein :apaul: vorn mir...


    Ich sehe aber auch vor Gericht eigentlich recht gute Chancen da das Gebot des Käufers bindend ist und an mehreren Stellen (FAQ, Buttons) die Möglichkeit und der Hinweis auf Fragen genant ist. Außerdem ist der Käufer verpflichtet sich über die Bedeutung der Worte zu informieren. Um das Beispiel nochmal aufzugreifen, ich kann ja schlecht ein Mikroskop ersteigern und mich hinterher beim Verkäufer darüber beschweren nur weil ich nicht wußte worum es sich dabei handelt...
    Einzige die doch recht knappe Beschreibung könnte etwas schwieriger werden:

    Zitat

    ebay AGB
    Der Anbieter muss sein Angebot in die entsprechende Kategorie einstellen. Er hat sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig zu beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben.


    Er kann ja auch den Käuferschutz in Anspruch nehmen... :D

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