Ebay Verkaufsproblem (Handy - Dummy) / Bitte helfen ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Joe2
    Deutliches Missverhältnis von Kaufgegenstand und Preis?


    Ist BTW schon dann gegeben, wenn der Kaufpreis um mehr als 50% über dem allg. Marktpreis liegt.


    Wo steht das geschrieben? Ich kenne im Bekanntenkreis einen Fall, wo das zutreffen könnte.


    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Nabend


    @ Sunnystar


    Hast du dich schon mal im www.auktions-forum.info umgeschaut? Vielleicht ist der Käufer dort angemeldet und hat eine ähnliche Frage bzw. seine Dummyheit dort gepostet. ;)


    Meiner Meinung nach bist du vollkommen im Recht, aber wenn du keine Rechtschutzvers. hast würde ich es nicht drauf ankommen lassen.


    mfg Axel


    P.S. Das soll keine Werbung sein! Der Admin ist übrigens auch TT-Mitglied. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von blieswood
    wenn z.B. ein leerer Handy-Karton in der Rubrik "Handys" angeboten wird und die eBay-Sicherheit einen Hinweis bekommt, dann wird die Auktion beendet - das ist tatsächlich so, auch wenn die Beschreibung eindeutig ist.

    Verboten? :D

    Zitat

    Ein Dummy ist ja irgendwie auch eine Art "leere Verpackung".


    Schonmal nen Original Nokia 8910i Dummy von Innen gesehen, der ist alles andere als leer.
    Eigentlich könnte man den ja schon bei ebay als defektes Handy verkaufen... *auf dumme Gedanken komm*

    Zitat

    Die Kategorie ist ein integraler Bestandteil der Beschreibung, und ein angeblicher Irrtum ("verklicken") des Verkäufers wird im Zweifelsfall bestimmt nicht zu Lasten des Käufers ausgelegt.


    Prima, dann kann ich ja meinen erst neulich ersteigerten Akku aus der Kategorie "Handy's ohne Vertrag" problemlos zurückgeben und den Anbieter wegen versuchter Täuschung verklagen. Schließlich findet das Ding kein Netz, Mikro und Lautsprecher sind offenbar defekt und das Display fehlt auch. :D


    Ich würde die Kategorie eher als Orientierungshilfe betrachten, schließlich steht sie auch nicht in der Artikelbeschreibung, ja noch nicht mal in der Artikelüberschrift.

  • Ich möchte einmal einige Punkte anführen, die gegen dich sprechen *könnten*.


    Die Produktkategorie:
    Auch die Kategorie, in die etwas eingestellt wurde gehört zur Artikelbeschreibung. Möglicherweise und mit etwas bösem Willen kann man in der Einstellung des Dummys in der Kategorie eine Täuschung sehen.
    (Das soll keine Unterstellung sein:) )


    Der Preis:
    Ab einem gewissen Bietpreis kann man als Verkäufer feststellen, dass etwas nicht ganz richtig läuft und hat möglicherweise die Pflicht, die fragliche Auktion zu beenden.


    Die Beschreibung:
    Natürlich hast du etwas von Dummy geschrieben. Du weißt, was das bedeutet und der Rest von TT weiß das auch. Die Frage ist aber doch, ob der angepeilte Empfängerkreis das auch weiß. Und wenn man nun unterstellt (damit meine ich das Gericht;)), dass du gewusst hast, dass der Begriff unter der Normalbevölkerung nicht bekannt ist, kann man wieder zur Täuschung kommen.
    Auch das könnte zum Problem für dich werden, wenn man den erzielten Preis bedenkt.


    Die Anfechtung
    Zuletzt könnte der Käufer mit seinen Reklamationen den geschlossenen Kaufvertrag wirksam angefochten haben.
    Wenn man nun zu deinen Gunsten von einer Anfechtung nach § 119 II BGB ausgeht (Eigenschaftsirrtum) und nicht von einer Anfechtung wg. arglistiger Täuschung, kommen wir im Ergebnis zu einer Pflicht, den Kaufpreis, gegen Rückgabe des Dummys, Zug um Zug zurückzuerstatten.
    Bei dieser Konstellation könntest du wenigstens den Vertrauensschaden ersetzt verlangen, also Transportkosten, Einstellgebühr usw.



    Ich würde dir in Anbetracht der Punkte, die gegen dich sprechen bzw. verwendet werden *könnten*, sowie der nicht vorhandenen Rechtsschutzversicherung dazu raten, den Kaufpreis, abzüglich der genannten Kosten, zu erstatten.
    Für eine Konfrontation ist das Risiko IMHO zu groß.


    Also sei vorsichtig, nicht dass du entgegen der hier überwiegend vertretenen Meinung, am Ende auf die Nase fällst.


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Zitat

    Original geschrieben von Butterfly
    Wo steht das geschrieben? Ich kenne im Bekanntenkreis einen Fall, wo das zutreffen könnte.


    Bd,C


    http://bgb.jura.uni-hamburg.de/einwand/138.htm


    Schau mal da rein, könnte darauf zutreffen.


    Wie auch immer derartiges Hick-hack ausgeht: hätte nicht gedacht, dass hier so extrem Partei ergriffen wird - aber anscheinend gehört es mittlerweile zum allgemeinen Umgang, sich bei derartigen Sachen nicht mehr normal einigen zu können sondern den Fehler/die Dummheit/Naivität des anderen die schadenfroh auszunutzen.


    PS:
    nein, ich habe keinen Dummy für 60 EUR und auch sonst nichts überteuertes ersteigert und kenne auch keinen, dem soetwas passiert ist. Aber ich sehe es nach wie vor so, dass ein Geschäft nur dann ein Gutes ist, wenn beide Seiten nach dem Kauf zufrieden sind. Gott sei Dank sehen das die meisten (professionellen) Verkäufer auch so.

  • ... die spannendste Frage wird eigentlich sein, ob der Anwalt wirklich so arm dran ist, dass er für Gebühren von 66,70 EUR brutto (2 mal 10/10 Gebühr bei Streitwert <300 EUR, ohne Beweiserhebung) eine Klage erhebt.


    ... andererseits: Wer für Gebühren von 25,01 EUR (7,5/10 Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeit) in so einem unsicheren Fall einen Schriftsatz verfasst, ist zu allem fähig.


    ... m.a.W.: Vielleicht verläuft es sich ja doch im Sand.


    Grüße, Harry

  • Ich gehe auch davon aus, dass keine Klage erhoben wird.
    Meine Vermutung geht in die Richtung, dass der gute Mann einen Rechtsanwalt kennt, der ihm als Freundschaftsdienst auf seinem Briefpapier ein Einschüchterungsschreiben verfasst hat.
    Ich selbst würde einfach nicht mehr reagieren. Wenn er an sein Geld will, muss er klagen (und das wird er mit 99% Wahrscheinlichkeit nicht tun!).
    Aber das musst du für dich selbst entscheiden!


    Michael

  • Zitat

    Original geschrieben von demichve
    Ich gehe auch davon aus, dass keine Klage erhoben wird.
    Meine Vermutung geht in die Richtung, dass der gute Mann einen Rechtsanwalt kennt, der ihm als Freundschaftsdienst auf seinem Briefpapier ein Einschüchterungsschreiben verfasst hat.
    Ich selbst würde einfach nicht mehr reagieren. Wenn er an sein Geld will, muss er klagen (und das wird er mit 99% Wahrscheinlichkeit nicht tun!).
    Aber das musst du für dich selbst entscheiden!


    Michael


    Geb Dir vollkommen Recht! Ist wahrscherinlich nichts anderes als ein Bluff! Außerdem sind die Gerichte so überlastet, daß eine eventuelle Klage eh fallengelassen würde (ist auch oft so bei nicht bezahlten Strafzetteln).


    Abgesehen davon finde ich EUR 60,- eh nicht sooo viel, denn ein Original NOKIA Cover kostet schon EUR 30,-, dann noch die Tastatur und was sonst noch an funktionsfähigen Ersatzteilen in einem Dummy so vorkommt...

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Genau dessen bin ich mir auch sicher.


    Mein Bruder hat vor kurzem ein 7650 ersteigert, daß als neu angebotem wurde.
    Als er das Handy bekommen hatte, waren erstens schon einige Bilder im Handy gespeichert und zweitens war das Handy bereits beim Nokia Club angemeldet.
    Nach endlosem email-Verkehr mit dem uneinsichtigen Verkäufer,
    hat er sich dann mit einem bekannten Anwalt in Verbindung gesetzt und ihm den Fall geschildert.
    Dieser sagte ihm, daß der Fall vor Gericht in die Hose gehen könnte.
    Er würde dem Verkäufer erstmal einen Brief schreiben und ihn mit Paragraphen zutexten und ihn auffordern umgehend 50,- Euro für das Handy + 40 Euro Anwaltskosten zu überweisen (das Handy hat 400,- Euro gekostet) und mit einem Verfahren gedroht, falls er das nicht tut.


    Er meinte, daß die Leute in den meisten Fällen dadurch schon eingeschüchtert sind und das Geld überweisen. Falls das nicht der Fall ist, würde er die Sache aber Fallen lassen, weil es sich wegen einer solchen Kleinigkeit nicht lohnt ein solches Risiko einzugehen.


    Und siehe da: Kein Monat vergeht und mein Bruder hat 50,- Euro auf dem Konto.

  • Zitat

    Original geschrieben von toyboy
    Wenn jemand so däääääääääääämmmmmlich ist und sowas kauft, hat der Pech, das ist schon strafbare Dummheit!


    Sag das mal dem Richter oder Rechtsanwalt, der wird dich auslachen!


    IMHO ist das eine unseriöse Begründung, keiner verdient Strafe wegen Dummheit (oder was es auch immer gewesen ist), jedenfalls nicht nach dem Recht, da bin ich mir sicher.


    siberian sun: Er hat 400€ für ein 7650 bezahlt? :eek:

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    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

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