Loop Guthaben auszahlen lassen?

  • Ich besitze eine LOOP-Karte, bei welcher ich jeden Monat 5€ Gesprächsguthaben aufgebucht bekomme, welches einen Monat lang Gültigkeit hat. Da ich diese Karte nicht mehr benötige, wäre es von Vorteil, an dieses Geld in bar zu gelangen. Weil Barauszahlungen leider nicht möglich sind, wie ich es erfahren habe, interessiert es mich, ob Folgendes möglich und legal ist:
    Man kann sich ja günstig oder kostenlos 0190-Nummern besorgen und auf eine mir noch unbekannte Weise irgendwie an das Guthaben herankommen. Funktioniert denn das? Falls ja, was ist zu tun?

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  • Hallo!


    Ich hatte mehrere Tausend Euro durch EM auf meinen LOOP-Karten, das Guthaben wird NICHT ausbezahlt!
    (Hab darüber auch schon mal im teltarif Forum berichtet wenn ich mich recht erinnere...)
    0190er Nummern sind eine Möglichket wobei einmal 01908 Nummern gesperrt sind bei LOOP und zum anderen 0190er Nummern zum Jahresende eh abgeschaltet werden. (Werden durch 0900er Nummern ersetzt die von LOOP aus noch nicht erreichbar sind).
    Ich würde 0137-Nummern empfehlen, sind schnell und sauber online einzurichten und die Provisionsausschüttung ist auch besser als bei anderen Gassen.
    So kann man wenigstens noch etwas von seinem hart verdienten Geld aufs Bankkonto retten :D


    @seby: vergiss es, EM ist uninteressant geworden für wirkliche Power-Uplooper, sobald man in einen Bereich kommt wo es sich wirklich rentiert wird die EM-Funktion gesperrt und kann auch nicht wieder frei geschaltet werden.
    Die guten alten Zeiten sind vorbei :rolleyes:

    Telekom Magenta Mobil XL Flex (=> zu Hause als Festnetzersatz in der Fritzbox 6860 5G (Rufnummer über DECT verfügbar))

    GMX Freephone (=> unterwegs im Smartphone)

    Fritzbox 6860 5G, 6850 5G, 6890, 6820 v1, 6820 v2, 6842, 6840 v2

    Google Pixel, Pixel 2, Pixel 3, Pixel 4, Pixel 4a(2x), Pixel 5(2x), Pixel 6

    LG G7 + 256GB microSD (=> HiRes Quad DAC zum Musik hören)

    Huawei P30 + 256GB NanoMemory (=> zum kreativen Fotografieren unterwegs)

    Samsung Galaxy S10e, S21, S23

  • Zitat

    Original geschrieben von SchnittenGott
    @seby: vergiss es, EM ist uninteressant geworden für wirkliche Power-Uplooper, sobald man in einen Bereich kommt wo es sich wirklich rentiert wird die EM-Funktion gesperrt und kann auch nicht wieder frei geschaltet werden.


    Die guten alten Zeiten sind vorbei :rolleyes:


    Darum schrieb Seby das ja auch schon im Jahre 2003... :D
    Wer lesen kanns ist.... :p

  • Ooops! :apaul:
    Ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil! *g*

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  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    da steht, dass das Guthaben mit den Vertragsrechnungen verrechnet wird, oder bekommt man es doch ausbezahlt?


    ja, wird ausbezahlt. hab mich mal per email darüber schlau gemacht. hier die aw von 02:


    Betreff: Re: Guthaben auf meiner Rufnummer 0176 XX XX XX XX


    Guten Tag Frau XXX


    vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre detaillierte Anfrage.


    Sobald Sie Ihren Vertrag mit dem bestehenden Gesprächsguthaben kündigen und diese erfolgreich akzeptiert wurde, wird Ihnen mit Auslauf des
    Vertrages das noch bestehende Gesprächsguthaben selbstverständlich ausgezahlt.


    Generell wird eine Übertragung des esprächsguthabens auf einen noch bestehenden Vertrag nicht vorgenommen.


    Sie haben aber selbstverständlich die Möglichkeit nach der Auszahlung Ihres Gesprächsguthabens eine Einbuchung auf den von Ihnen gewünschten
    Betrag auf den noch bestehenden Vertrag vorzunehmen.


    Auf dem noch bestehenden Vertrag wird dann der eingezahlte Betrag
    ebenfalls als bestehendes Guthaben vermerkt und wie eine
    Gesprächsgutschrift verrechnet.



    ciao


    TINA<

    TT - Gleichgesinnt gesellt sich gern


  • Man sollte sich im Klaren sein, dass o2 was gegen eine derartige Bereicherung hat und dagegen auch einen Missbrauchsschutz eingebaut hat.
    Ich habe mal von einem Fall gelesen, da war jmd. so schlau und hat sich einen PremiumSMS-Dienst bestellt und sein ganzes Guthaben darauf verballert. Entweder o2 hat es durch die sich wiederholenden IMEI-Nummern des bzw. der dafür verwendeten Handys oder durch die identische Funkzelle, in der die Karten eingebucht waren, gemerkt, dass dies keine normale Inanspruchnahme von Leistungen versch. Kunden ist, sondern dass da jmd. einen Stapel Karten regelmäßig in Bares verwandelt.


    Gruß,
    mANoLo

  • Zitat

    Original geschrieben von mANoLo27
    Man sollte sich im Klaren sein, dass o2 was gegen eine derartige Bereicherung hat und dagegen auch einen Missbrauchsschutz eingebaut hat.
    Ich habe mal von einem Fall gelesen, da war jmd. so schlau und hat sich einen PremiumSMS-Dienst bestellt und sein ganzes Guthaben darauf verballert. Entweder o2 hat es durch die sich wiederholenden IMEI-Nummern des bzw. der dafür verwendeten Handys oder durch die identische Funkzelle, in der die Karten eingebucht waren, gemerkt, dass dies keine normale Inanspruchnahme von Leistungen versch. Kunden ist, sondern dass da jmd. einen Stapel Karten regelmäßig in Bares verwandelt.


    Gruß,
    mANoLo


    Wie sieht denn bitte dieser Missbrauchsschutz aus? Ist dies irgendwo in den AGBs verankert? Wenn nichts zu finden sein sollte, was die Einrichtung von 0900-Nummern oder anderen Mehrwertdiensten nicht gestattet, so kann mir doch keiner irgendetwas anhaben?

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  • Nun, wie die das genau machen, würde ich natürlich auch nur zu gerne wissen.
    Aber: o2 wird sicherlich ein Augenmerk drauf haben, in welchem Rahmen derartige Sonderdienste genutzt werden, da ja gerade die PremiumSMS-Geschichte nicht den besten Ruf hat.
    Wenn Du z.B. ne Karte mit 200 Euro auf ein und dieselbe Nr. leerballerst, fällt das denen früher oder später sehr wohl auf, und dann wird beim Betreiber des Services nachgefragt, welcher Kunde diese Nr. gebucht hat und und und.
    Naja, was nützen bei o2 AGBs? Ich jedenfalls geb nicht sehr viel auf deren Klauseln, die sie ja ganz gern selbst brechen.
    Ich würde mir zuerst nen guten Rechtsschutz und parallel dazu noch nen besseren Anwalt besorgen, bevor ich mit o2 im Fall des Falles das Streiten anfange...


    Ich wollte mit meinem Kommentar lediglich darauf hinweisen, dass es o2 (zumindest theoretisch) nicht ganz in den Kram passen würde und sie durchaus Wege einschlagen würden, dies zu unterbinden. Das heißt natürlich nicht, dass es trotzdem jmd. ohne derartige Folgen gelingen könnte... :D


    Gruß,
    mANoLo


  • Ich hatte bereits eine kleine Auseinandersetzung mit o2, allerdings ging es hierbei nicht um läppische 200 Euro sondern etwas andere Größenordnungen...
    Da der Fall aber relativ klar liegt (Guthaben welches durch Easy Money erworben worden ist ist in jedem Fall von der Auszahlung ausgeschlossen) habe ich auf den Rechtsweg verzichtet.
    Und andere Wege eingeschlagen um wenigstens einen Teil des Gutahbens zu retten.
    Das Abtelefonieren auf eigene Premium-Rufnummern ist laut AGB's nicht ausgeschlossen.
    Und hier gilt dann ganz einfach der Umkehrschluß: Was nicht eindeutig verboten ist ist erlaubt.
    Waren übrigens sowieso die alten grünen Karten wo in den AGBs noch nicht mal das Aufladen per Rufumleitung erwähnt wird...


    Es gibt Provider (Nummer-X z.B.) wo man sich direkt online Nummern einrichten kann ohne langes Brimborium, es kommt dann nochmal eine Bestätigung per Post nach Hause.
    Ich hab die Variante gewählt mit 99 Cent pro Anruf, der Vorteil ist hier die Zeitersparnis: Man muß nicht 1 Minute abwarten bevor die Gebühren berechnet werden sondern sobald die Verbindung steht ist der Anruf "gezählt".
    Man kann dann direkt auflegen und wieder neu anwählen=innerhalb kürzester Zeit große Mengen an Guthaben durchballern (bei guter Konzentration 10-15 Euro pro Minute...)

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