Meine Freundin ist ein Kind aus einer binationalen (eigentlich "trinationalen") Ehe und besitzt deshalb, ganz legal, neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch die schweizerische, weil eben ihre Mutter Schweizerin ist und ihr Vater Deutscher.
Allerdings besitzt ihre Mutter neben der schweizerischen Staatsbürgerschaft auch die kanadische, die sie durch einen zwölfjährigen Kanadaaufenthalt erhalten hat.
Als ein im Ausland (also nicht in Kanada) geborenes Kind einer Kanadierin hat meine Freundin, laut kanadischem Recht, Anspruch auf die kanadische Staatsbürgerschaft.
Der deutsche Staat gewährt ihr ja, neben der deutschen Staatsbürgerschaft die schweizerische zu besitzen, weil sie ja Kind einer Schweizerin ist. Sie ist ja aber in dem Sinne auch Kind einer Kanadierin.
Sie spielt momentan mit dem Gedanken, von ihrem Recht auf die kanadische Staatsbürgerschaft Gebrauch zu machen, was sie bisher noch nicht getan hat.
Würde der deutsche Staat ihr auch noch das Führen der kanadischen Staatsbürgerschaft erlauben, ohne dass sie eine der anderen beiden aufgeben muss?
Ich hoffe, ich hab Euch jetzt nicht zu sehr verwirrt.:o