Servicefrage: Altes Gerät neu gekauft (Im Shop), was tun bei defekt?

  • Hallo Leute,


    fast jeder hat sie schon gesehen:


    Die Altgeräte der Handyshops und Kaufhäuser.



    Nun meine fRage:


    Wenn ich mir in einem solchen Laden günstig ein sagen wir Nokia 3110 oder ein Siemens S25 hole, und nach 4 Monaten tilt das ding ab, wie sieht es mitder garantieleistung aus?
    DerHändler muss was tun, das stimmt, aber wie sieht es bei den Herstellern aus?



    Und wie sieht da mit der gesetzlichen Regelung der 2 Jahre Garantiefrist?
    Gilt diese auch bei den alten Geräten?


    Wenn ja, wie sieht es aus, wenn ich nach 1 1/2 Jahren mein S25 oder 3110 in Reparatur bringen muss? Repariert das der Hersteller +überhaupt noch?


    Der Wird mir ja wohl kaum einen Nachfolger zuschicken oder?


    Auch wird er wohl nur mit extrem viel glück ein gleiches Gerät noch bei sich haben.


    Wie handhaben das die unterschiedlichen Hersteller?


    Habt ihr Erfahrungen damit?


    Sorry für die vielen Fragen, aber das halte ich für wichtig.



    Gruß und Dank



    Chris

  • Keiner?


    Schade. ich finde, das dies ein sehr interessantes Thema ist, was besprochen werden sollte.


    Gruß


    Chris

  • Ich kann dir nur zu Siemens etwas sagen.
    Wenn Du eine Rechnung hast wird das Gerät repariert bzw. getauscht wenn noch Garäte vorhanden sind. Ende November 2002 hat mir Siemens z.B. ein S25 getauscht.


    cu
    Thomas

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    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Hier würde mich der rechtliche Hintergrund interessieren!


    Im KFZ-Handel, z.B., darf so ein "Langlieger/Langsteher" nicht mehr als Neuwagen verkauft werden! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von markus(hh)
    Hier würde mich der rechtliche Hintergrund interessieren!


    Im KFZ-Handel, z.B., darf so ein "Langlieger/Langsteher" nicht mehr als Neuwagen verkauft werden! ;)


    Wozu braucht man da einen rechtlichen Hintergrund? Für "Langsteher" bezahlt man als Kunde mit Sicherheit nicht den normalen Verkaufspreis, und Langsteher stehen mit Sicherheit nicht so lange, das diese nicht mehr repariert werden können! "Normale" Händler verkaufen solche Langsteher sicherlich als Vorführwagen oder/und mit Tageszulassung und nicht als Neuwagen.
    Beim Handy werden die Hersteller, falls nicht mehr repariert werden kann, ein gleichwertiges Gerät im Tausch anbieten, was immer da als gleichwertig anzusehen ist.

  • @Eqiunox: Unter Altgerät verstehst du demnach ein Gerät das nicht als Gebraucht angeboten wird.
    Hier hast du selbstverständlich die vollen 2 Jahre Gewährleistung welche sich gegen den Händler richten.
    Bei Produkten aus verschiedenen Warenbereichen habe ich es schon erlebt dass der Händler durch den Hersteller keinen Support mehr erfährt (was nach neuer Gesetzgebung aber eigentlich nicht mehr sein dürfte).
    Das kann dir allerdings egal sein da du ja alle deine Rechte nur gegen den Händler hast und der MUSS sich dann ne Problemlösung einfallen lassen!


    Wenn dir ein Händler ein Gebrauchtgerät verkauft kann er dich explizit auf ne kürzere Gewährleistung von mindestens 1 Jahr aufmerksam machen - tut er das nicht = 2 Jahre Gewähr.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Wobei nur die ersten 6 Monate die Beweislast beim Händler liegt - danach liegt sie die restlichen 1 1/2 Jahre beim Kunden. Aber da der Defekt bei dir anscheinend nach 4 Monaten aufgetreten ist, ist alles im grünen Bereich :)

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  • Und wie sehen das die hersteller?



    Der Nokia-Onlineshop z.B. hat auch lange Zeit noch Nokia 3110 und 5110 und das passende Zubehör dafür verkauft.


    Gruß


    Chris

  • Die Onlineshops der Hersteller haben gar keine Möglichkeit das anders zu sehen (außer wenn der Shop im Ausland ist, wobei die 2 Jahre IMHO Europäisches Recht sind).


    Die Sichtweise der Hersteller (dem Händler gegenüber) ist anscheinend unterschiedlich - geht soweit das im UE-Bereich (vor der Gesetztesreform), darauf bestanden haben dass z.B. ein Gerät was 1 Jahr im Lager des Händlers war nicht mehr per Gewährleistung abgewickelt wird - diesen Absatz bitte schnell wieder vergessen da es hier ja nicht um die Händler-Hersteller Beziehung sonderm um Kundenbelange geht!

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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