Steinschlag Windschutzscheibe..mit Riss..einige Fragen

  • Moin
    am Samstag auf der A2 hat's mich erwischt: ein peng und ein Stein schlug in die WSS, kurz danch auch ein ca. 20cm langer Riss. Nun muß wohl die Teilkasko ran, oder ? Carglass kann da auch nix reparieren, laut deren Homepage darf das Ding nicht größer als 1€ sein.


    Wo gehe ich jetzt am besten hin ? Zum freundlichen VW Händler, also Original, oder zu Drittanbietern wie Carglass ? Um die 150€ SB komme ich wohl nicht drumrum, oder ?
    Ob ich mit den Carglass Leuten einen Deal machen kann, daß die gleich meine Scheiben tönen und die Versicherung das auch zahlt ? :D :rolleyes:


    Danke für alle Tips
    Der Dingens

  • Sprich mit den Werkstätten - das dürfte den ein oder anderen Aufschluß geben.


    Bd,C

    "Das Problem an Zitaten aus dem Internet ist, daß sie nur schwer überprüfbar sind."


    Konrad Adenauer

  • Wenn das mir passiert wäre würde ich mich erstmal fragen, ob ein Austausch / Ausbesserung überhaupt nötig ist (außer aus optischen Gründen).
    Bevor du zum VW-Händler rennst: frag mal bei Autoverwertern nach einer gebrauchten Scheibe, die dir dann (d)eine freie Werkstatt oder eben Carglass einbaut. Das dürfte die günstigste Lösung sein.

    Paranoia strikes deep
    into your life it will creep
    it starts when your always afraid
    you step out of line, the men come
    and take you away
    (stephen stills/ buffalo springfield "for what its worth" 1966)

  • Nötig wird das ganze auf jeden Fall, spätestens wenn der nächste TÜV ansteht.
    Beim letzten TÜV hätte ich die Plakete nicht bekommen, wenn die Scheibe nicht ausgewechselt worden wäre. Grund war ein ca. 30cm langer Riss, ziemlich weit unten in der Scheibe.

  • Die Scheibe als solche kostet Dich im Grunde überall das Gleiche weil auch ein Drittanbieter sie als Orginalteil von VW beziehen würde. Der wesentliche Unterschied sind die Lohnkosten für den Einbau. Da dürften Carglass und Co. schon etwas billiger sein.


    Was den Deal mit der getönten WSS angeht denke ich wird die Versicherung das wohl nicht bezahlen. Die wissen was ne WSS kostet und werden sicher nicht plötzlich für Dich mehr bezahlen. Außerdem ist die Tönung von Scheiben erst ab der 2. Sitzreihe in Deutschland erlaubt!


    @ victor:
    bei nem 20 cm Riss ist ein Austausch mit Sicherheit nicht verkehrt. Kommt nciht gut wenn die die Scherben bei 200 km/h auf der Autobahn entgegenbröseln. Da ist nämlich ein enormer Druck auf der WSS

  • Um die 150 € Selbstbeteiligung kommst du nicht herum. (Es sei denn der Sprung ist so klein das Carglass ihn kitten kann, dann verzichtet die Versicherung auf die SB da sie ja trotzdem Geld sparen).
    Da du ja 150 € sowieso bezahlen musst. Geh in die Werkstatt deines Vertrauens gib den Wagen ab und fertig. Ob die Werkstatt nun teurer oder billiger ist kann dir ja im Prinzip egal sein; 150 € musst du immer bezahlen.
    Und für einen eventuellen Wiederverkauf ist es auch nicht schlecht wenn die Scheibe Original getauscht wurde.


    bye
    m@rtin

  • Sprich doch mal mit deiner Cersicherung. Bei mir wurde die Scheibe ohne jeden Selbstbehalt ausgetauscht. Soweit ich weiß, ist das in allen Teilkaskoverträgen so. Bei Glasschaden keine Selbstbeteiligung.


    Bei mir wars ein etwa 5 cm² Loch in der WSS, die habe ich bei Mercedes-Benz anstandslos ausgetauscht bekommen und alles wurde direkt über die Versicherung abgerechnet. Obwohl ich nur TK mit 300 DM SB hatte, musste ich keinen Pfennig drauf legen.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Ich würd auch als erstes mal die Versicherung anrufen. Meinem Bruder hat der HDI gesagt, er soll zum nächsten Carglas fahren, die die Scheibe dann auch gegen lediglich eine Unterschrift von ihm getauscht haben. Das Finanzielle haben die intern geregelt :)

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Sprich doch mal mit deiner Cersicherung. Bei mir wurde die Scheibe ohne jeden Selbstbehalt ausgetauscht. Soweit ich weiß, ist das in allen Teilkaskoverträgen so. Bei Glasschaden keine Selbstbeteiligung.


    Bei mir wars ein etwa 5 cm² Loch in der WSS, die habe ich bei Mercedes-Benz anstandslos ausgetauscht bekommen und alles wurde direkt über die Versicherung abgerechnet. Obwohl ich nur TK mit 300 DM SB hatte, musste ich keinen Pfennig drauf legen.


    Dazu empfehle ich dir folgendes Urteil:


    Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.


    Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.


    Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.


    Aus den Gründen:
    Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
    Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

  • guten morgen !


    bezugenehmend auf den letzten beitrag sind viele von den glasaustauschern dazu übergegangen und machen dir einen kleinen aufkleber auf die heckscheibe und zahlen dir dann eine kleine werbeprämie über die 150 € ,wüsste nicht das der gesetzgeber dagegen etwas machen kann !


    bezüglich der preise für die scheiben ist es so , das der EK-Preis gar nicht so hoch ist , aber weil z. b. VW und Konsorten einen extra hohe handelsspanne aufschlagen fallen die preise so hoch aus ! man sieht es wenn man im ersatzteilhandel sich teile besorgt zb. einen muffler beide hergestellt vom selben hersteller nur hat der eine davon hat draufstehen vw da nimmt vw direkt mal eben 50 % für das selbe teil.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!