Wer von euch fährt täglich längere Strecken zur Arbeit?

  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    65km * 30 Cent * 230 Tage / 12 Monate = 373,75


    Diese 373,75 werden dann nicht versteuert. Und man zahlt auf den geringeren Betrag nur die Lohnsteuer.


    Gruß Gunn


    Nur mal eben damit ich das überhaupt mal verstehe.


    Diese 373,75€ werden nun nicht voll vom FA zurück gezahlt sondern werden vom zu versteuerden Gesamteinkommen abgezogen. Da diese 373,75 nun das Gesamteinkommen veringert haben bekommt man den anteil von dieser Summe zurück wofür man steuern gezahlt hat.


    bsp. 30% Steuersatz


    373,75 davon 30% = 112,13€ werden zurück erstattet. Korrekt!?!


    MfG
    HT

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Sowas in der Art - mein Betriebswirt ist meine Frau, die kümmert sich um den ganzen Finanzkrams und zahlt mir mein Taschengeld aus. :D


    Au jeden Fall rechnet sich der Freibetrag bei höherem Einommen recht gut.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von HT483


    Diese 373,75€ werden nun nicht voll vom FA zurück gezahlt sondern werden vom zu versteuerden Gesamteinkommen abgezogen. Da diese 373,75 nun das Gesamteinkommen veringert haben bekommt man den anteil von dieser Summe zurück wofür man steuern gezahlt hat.


    Im Prinzip ja, wobei man mit den Begrifflichkeiten gerade aus steuerlicher Sicht vorsichtig sein muss. Derartige Abzüge mindern Dein steuerliches Brutto, also die Summe auf die Lohnsteuer gezahlt werden muss.


    Einfaches Beispiel:


    Steuerliches Brutto: 3.500 €
    Lohnsteuer: 25 % = 875 €


    Hat man jetzt die beschrieben 375,75 als Freibetrag eingezogen wird die Lohnsteuer nur noch auf 3.124,25 € berechnet, man zahlt also statt 875 € nur noch 781,06 € Lohnsteuer im Monat und hat somit effektiv knapp 100 € mehr "netto" raus (Lohnsteuerprogression jetzt mal außen vor).


    Macht man dass über den Lohnsteuerjahresausgleich funktioniert das im Prinzip genauso, man hat Lohnsteuer unterjährig auf das steuerliche Brutto abgeführt, nun mindert man durch Abzüge das steuerliche Jahresbrutto und die Differenz von gezahlter zur zu zahlenden tatsächlichen Lohnsteuer wird erstattet.

  • Pankoweit


    Da ich nur mit dem Nahverkehr der Bahn unterwegs bin, belaufen sich meine Fahrtkosten nur auf 160 Euro.
    Das ist bei etwas über 200 KM pro Tag definitiv günstiger als mit dem Auto.


    jabrokoss


    Du hast recht, mein Gehalt würde nicht für eine Zweitwohnung reichen.
    Ich arbeite als Altenpfleger, und da sind die Gehälter doch recht mager.


    Einen Umzug habe ich mir natürlich auch schon überlegt, nur dann müsste meine Frau ihren Job aufgeben und so etwas überlegt man sich ja in der heutigen Zeit doch schon ganz genau.


    Aber wie schon geschrieben, ich bin immer auf der Suche nach Alternativen. Irgendwann ergibt sich schon noch was.


    Liebe Grüße aus Mannheim
    Tom

  • Wobei man bei der Berechnung auch die Werbungskostenpauschale i.H.v. 920 EUR berücksichtigen muss (Fahrtkosten werden steuerlich als Werbungskosten behandelt).


    Die wird ohne irgendeinen Nachweis vom zu versteuerenden Einkommen abgezogen.

  • ChickenHawk: Dank dir :top: Ich glaub ich hab es verstanden.


    Nun noch folgendes. Ich lasse meine Lohnsteuerklärung von einem bekannten von Vater machen. Dem habe ich bisher immer vertraut weil er 1. vor seiner Rente Jahrzehnte auf dem FA gearbeitet hat und 2. weil ich selber keine ahnung davon habe.


    Ich habe im letzten Jahr für 2006 nur 90€ vom FA zurück erstatt bekommen. Und das bei einer Fahrleistung von 23km pro strecke zur Arbeit + 4 Schulungen wobei ich 160km pro strecke fahren musste. Also kann doch bei der Erstattung irgendwas nicht gestimmt haben!?!

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Jein, entweder man hat keine höheren Werbungskosten als die Pauschale von 920 €, dann wird diese in Abzug gebracht oder man liegt über der Pauschale dann müssen diese Kosten (z.B. als Fahrtkosten) nachgewiesen werden. Dann gibt es aber auch die 920 € nicht mehr sondern den vollen Betrag dessen was man angegeben hat.

  • :confused: Verstehe ich nicht so ganz. Werbungskosten werden aber ebenso verrechnet wie Fahrtkosten oder?


    Sprich wenn ich 920€ Werbungskosten habe und ich diese mit meinem Steuersatz von 30% verrechne, hätte ich doch zumindest eine Erstattung von 276€. Oder bin ich nun wieder auf dem ganz falschen Weg!?!


    MfG
    HT

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Es werden keine Kosten versteuert und auch nicht erstattet, es wird zuviel bezahlte Steuer zurückerstattet und diese Erstattung ist begrenzt auf die bereits bezahlte Steuer des Jahres.


    Stellt sich also die Frage, ob Du zu wenig verdient hast, damit sowieso keine Steuer vorausbezahlt hast und demzufolge auch nichts erstattet bekommen kannst. Der gleiche Sachverhalt ist es, wenn man nur wenige Monate im Jahr arbeitet, da die Steuer das gesamte Jahr und nicht den einzelnen Monat betrifft.

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