Onlineshop und Widerrufsrecht

  • Hallo!
    Habe mal ne Frage bezüglich einer Onlinebestellung und deren Widerrufsrecht!
    Ich habe nämlich gestern in einem Onlineshop was bestellt und würde gerne von meinem Widerrufsrecht (was ich auch laut des shops ausdrücklich für 2 wochen habe) gebrauch machen.


    Nun gehts um folgendes: Die Bestellung wurde noch nicht richtig bearbeitet und ich habe heute schon per email (ist laut dem shop die beste möglichkeit) meinen Widerruf bekannt gegeben. Die Ware sollte per Nachnahme an mich versendet werden...nun frage ich mich, ob die Ware trotzdem erstmal an mich versendet wird und ich dann bezahlen MUSS, wenn der Postbote vor der Tür steht, oder ob ich das Paket dann einfach ohne zu bezahlen einfach zurückschicken lassen kann?


    Oder wird die Ware erst gar nicht rausgeschickt (was doch am intelligentesten wäre)?


    Es steht nämlich folgendes in den AGBs des Shops:
    "Durch Anklicken des Bestell-Buttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt nicht schon mit unserer Bestellbestätigung, sondern erst mit Lieferung der Waren zustande."


    und zum Widerrufsrecht:
    "Sie sind an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der Ware (auf unsere Gefahr) erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Anmeldung per E-Mail, Telefon oder Telefax.


    Hierzu beantragen Sie bitte eine Rücksendenummer und erhalten dann per Post einen eine FreeWay-Marke mit der Sie die Ware kostenfrei zurücksenden können. Bei unfreien Rücksendungen müssen wir das von der Post erhobene Strafporto von dem Erstattungsbetrag abziehen!"


    Hoffe, das mir jemand weiterhelfen kann!


    Viele Grüße!
    ThunderHawk

  • Du machst dir viel zu viel Stress!


    Wenn die Ware ankommt, einfach nicht annehmen bzw. zurückgehen lassen, ist absolut zulässig!

  • Zitat

    Original geschrieben von Dexter
    Du machst dir viel zu viel Stress!


    Wenn die Ware ankommt, einfach nicht annehmen bzw. zurückgehen lassen, ist absolut zulässig!


    ist das denn auch rechtlich gesehen abgesichert? also steht das irgendwo, dass das so ok ist?



    habe nämlich in den AGBs des Shops auch noch folgendes gefunden:


    "Abnahme, Abnahmeverzug


    Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Verweigert der Käufer die Annahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahren des Käufers einzulagern."


    ThunderHawk

  • Nun, da diese Leute sich anscheinend etwas anstellen, würde ich darauf verweisen:


    "und zum Widerrufsrecht:
    "Sie sind an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen.


    Hierzu beantragen Sie bitte eine Rücksendenummer und erhalten dann per Post einen eine FreeWay-Marke mit der Sie die Ware kostenfrei zurücksenden können"


    Schreib einfach eine Email mit der kurzen Angabe, dass du die Bestellung stornieren willst..wenn das Paket schon raus ist, du es aber nicht annehmen möchtest, tu dies auch nicht!


    Also entweder annehmen, dann aber musst du erstmal voll bezahlen und hast den Stress, auf dein Geld zu warten..dann kriegst du aber die Freeway Marken!


    Oder nicht annehmem..im schlimmsten Fall, wenn die sich überhaupt die Mühe machen, hast die die ca.5€ Versandkosten, die dir eventuell in Rechnung gestellt werden!

  • schau halt mal, ob das Paket überhaupt kommt, wenn du es schnell genug stornierst, evtl. auch gleich telefonisch (nicht dass die Mail ein paar Stunden zu lange liegenbleibt) sollte es eigentlich aufgehalten werden. Um es korrekt zu machen müsstest du die NN aber zahlen und dann wieder zurücksenden.

    Viele Grüße
    Martin

  • Das Widerrufsrecht beginnt erst in dem Moment, wo man die Ware erhält. Es ist daher in der Tat so, daß ein Shop verlangen kann, daß eine verbindliche Bestellung seitens eines Kunden durch diesen auch erfüllt wird, sprich die Ware zunächst angenommen und bezahlt wird.


    De facto ist das aber natürlich unsinnig, vor allem dann, wenn der Shop die Ware noch gar nicht verschickt hat. Denn die wissen ja dann bereits von vornherein, daß Du die Ware zurückschicken wirst und sie bei einem Warenwert von über 40,- auch die Kosten hierfür zu tragen haben. Es ist also praktikabel - wenngleich nicht rechtlich abgesichert - den Shop darauf zu drängen, die Ware gar nicht erst abzuschicken.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Vorsicht!


    Die Widerrufsfrist beginnt erst mit Lieferung der Ware, das Widerrufsrecht besteht schon ab Vertragsschluß.


    Es ist also möglich, bereits zu widerrufen, bevor die Ware geliefert wurde.
    Es ist dagegen nicht möglich, dass die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, wenn die Ware geliefert wird.


    Ein Streitpunkt ist allerdings, ob die Nichtannahme eines Pakets als Widerruf zu sehen ist. Normalerweise auch, trotzdem ist es ein Streitpunkt, bei dem sich die Händler oft querstellen.


    Gruß
    Chris

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