Hallo,
ich frage mich ob diese mittlerweile ausufernde Branding-Aktionen der Provider rechtlich einwandfrei ist.
Wenn ich ein Handy kaufe, muss es doch all seine technischen Eigenenschaften und Leistungen erfüllen!
Konkreter Fall:
Neues 6310i
Vodafone Branding
Diensteeinstellung - das erste Datenprofil ist fest und unumstößlich auf Vodafone eingerichtet.
Gut - bis dahin keine Einschränkung!
Nun kommt die PC Suite ins Spiel - liegt dem Telefon bei - gehört zum Lieferumfang, und damit zum Leistungsumfang des 6310i.
Die Sicherung klappt problemlos.
Aber nun kommt das wiederherstellen - auf Grund des "schreibschutzes" für das erste Datenprofil - erzeugt die PC Suite eine Fehlermeldung - und bricht ab. Die Diensteeinstellungen der anderen vier Profile werden ebenfalls nicht geschrieben.
Dies ist eine Fehlfunktion - herbeigeführt durch das Branding!
Ist das Rechtens?
Darf durch Branding der Funktionsumfang gestört werden?
Dies gilt natürlich nicht nur für Vodafone.
Etwas voreinstellen auf seine eigenen Dienstleistungen - ist eine Sache.
Aber die Reduzierung des Funktionsumfanges eine andere Sache.
Gruss
michback