Wer lesen kann ist klar im Vorteil !
ZitatOriginal geschrieben von FireWire
willst du ernsthaft behaupten, man (ausgenommen bnd, verfassungsschutz usw.) darf telefonate dritter ohne deren wissen abhören/mitschneiden??

Das habe ich mit keinem Wort behauptet !
Wenn Du richtig gelesen und dann vor Allem auch verstanden hättest was Du dann gelesen hättest dann hättest Du gelesen, dass das Mitschneiden von Telefongesprächen nach Information darüber erlaubt ist !
Es bedarf hierzu keiner Zustimmung sondern ist nach Information über die Tatsache durch eine stillschweigende Duldung des B-Teilnehmers rechtlich einwandfrei und juristisch unbedenklich ! 