Darf man Zeitschriften als "Büchersendung" verschicken?

  • Hallo zusammen,


    da ich demnächst einige Zeitschriften versenden möchte, wollte ich mal fragen, ob hier jemand weiss, ob man Zeitschriften als Büchersendung verschicken darf. Laut Post darf man Bücher, Broschüren und Landkarten als Büchersendung aufgeben, in der Auflistung der unzulässigen Inhalte tauchen Zeitschriften aber nicht auf....


    mit bestem Dank im Voraus. :)

  • geht ohne Probleme. Ist wahrscheinlich so logisch, daß selbst die Post es nicht extra aufgeführt hat.


    BTW, durfte man früher zu AtariST und Amiga-Zeiten nicht auch Disketten als Büchersendung schicken? Ich meine, da war mals was... :D:D ;) :p

  • ob logisch oder nicht - nach Aussage verschiedener Postler sind Zeitschriften keine Büchersendungen....

  • Zitat

    Original geschrieben von boecki
    geht ohne Probleme. Ist wahrscheinlich so logisch, daß selbst die Post es nicht extra aufgeführt hat.



    jo, aber was für uns logisch ist, ist oftmals für die deutsche Post noch lange nicht logisch.... :D



    naja, ich werde es dann mal versuchen.:)

  • Zitat

    Original geschrieben von st65
    ob logisch oder nicht - nach Aussage verschiedener Postler sind Zeitschriften keine Büchersendungen....



    hmm, also doch nicht? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    ich denke, normalerweise scheitert es schon an der Werbung


    stimmt, daran habe ich nicht gedacht. Aber wird das denn wirklich kontrolliert? :D ;)

  • Ich hab neulich bei Ebay eine DVD bestellt, die mir als Buchsendung zugeschickt wurde.
    Der Absender hat damit statt 1,44 € nur 0,77 € gezahlt, fast die Hälfte.


    Auf den Seiten der Post hab ich mal die Bedingungen angeschaut.
    Natürlich gehört eine DVD nicht zur Kategorie Buchsendung.


    Dennoch: Was kann passieren, wenn ich meine DVDs als Buchsendung verschicke?
    Wird der Inhalt tatsächlich von der Post kontrolliert?

    Signatur ist so 2002.

  • die Post kontrolliert das stichprobenartig.


    Was dir dann blüht? Frag mich was leichteres, im schlimmsten Fall evtl. Leistungserschleichung/Betrug, Schadenersatzforderungen.

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Was dir dann blüht? Frag mich was leichteres, im schlimmsten Fall evtl. Leistungserschleichung/Betrug, Schadenersatzforderungen.


    Nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen ;). Es wird Nach-/Strafporto erhoben, falls es nicht passt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!