Hallo,
da ich jetzt mit einem berufsbegleitemdem Studium angefangen habe, möchte ich mir evtl. einen Laptop kaufen.
Weiß jemand, ob man den dann steuerlich als Werbungskosten o.ä. voll absetzen kann? Hat das schon mal jemand gemacht?
Gruß
Seby
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Hallo,
da ich jetzt mit einem berufsbegleitemdem Studium angefangen habe, möchte ich mir evtl. einen Laptop kaufen.
Weiß jemand, ob man den dann steuerlich als Werbungskosten o.ä. voll absetzen kann? Hat das schon mal jemand gemacht?
Gruß
Seby
Du kannst den Laptop/Computer über 2 Jahre abschreiben, früher waren es noch etwas mehr. Weitere Informationen findest du [url=http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,1872,2039927,00.html]hier[/url] und [url=http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/7/0,1872,2029511,00.html]hier[/url].
Gruß vom Schwob ![]()
wenn du das Ding in Einzelteilen kaufst (auch das geht beim Laptop ja, wenn man z.B. ein Barebone kauft und die Laufwerke und Speicher z.B. einzeln), dann kannst du die Teile meist auch schon im ersten Jahr voll absetzen, wenn sie einen bestimmten Einzelt-Wert nicht überschreiten (waren mal 800,-DM). Das mache ich mit PC´s immer so, da ich nie Komplettmaschinen kaufe. Ob sich das beim Notebook lohnt, sie mal dahingestellt. Hier hat man ja bei den kompletten eindeutig mehr Auswahl, im Gegensatz zum Komplett-PC.
d@niel
ZitatOriginal geschrieben von d@niel
wenn du das Ding in Einzelteilen kaufst (auch das geht beim Laptop ja) dann kannst du die Teile meist auch schon im ersten Jahr voll absetzen, wenn sie einen bestimmten Einzelt-Wert nicht überschreiten (waren mal 800,-DM).
...jetzt bis 409,99 EUR (geringwertige Wirtschaftsgüter)
ZitatOriginal geschrieben von d@niel
wenn du das Ding in Einzelteilen kaufst (auch das geht beim Laptop ja, wenn man z.B. ein Barebone kauft und die Laufwerke und Speicher z.B. einzeln), dann kannst du die Teile meist auch schon im ersten Jahr voll absetzen, wenn sie einen bestimmten Einzelt-Wert nicht überschreiten (waren mal 800,-DM)...l
... und wenn das Einzelteil auch als Einzelteil nutzbar ist. Das ist z. B. bei einer Festplatte oder bei RAM gerade nicht der Fall, da sie nur nutzbar sind, wenn sie an ein Mainboard angeschlossen sind.
Korrekt wäre es, alle Einzelpreise zu addieren, um so die Anschaffungskosten für das (nutzbare) Wirtschaftsgut zu ermitteln. Man kann es natürlich einzeln in die Steuererklärung reinschreiben. Man kann damit auch durchkommen, das ist mir auch schon mehrfach gelungen. Aber wenn der Sachbearbeiter nicht pennt, dann verteilt er den Laptop auf 3 Jahre.
Hi,
ZitatOriginal geschrieben von Saletti
... und wenn das Einzelteil auch als Einzelteil nutzbar ist. Das ist z. B. bei einer Festplatte oder bei RAM gerade nicht der Fall, da sie nur nutzbar sind, wenn sie an ein Mainboard angeschlossen sind.
Korrekt wäre es, alle Einzelpreise zu addieren, um so die Anschaffungskosten für das (nutzbare) Wirtschaftsgut zu ermitteln. Man kann es natürlich einzeln in die Steuererklärung reinschreiben. Man kann damit auch durchkommen, das ist mir auch schon mehrfach gelungen. Aber wenn der Sachbearbeiter nicht pennt, dann verteilt er den Laptop auf 3 Jahre.
Genau das wollte ich auch gerade fragen, denn die sind doch nicht alle blöd beim Finanzamt ![]()
Das mit den drei Jahren ist natürlich schon ein starkes Stück, so ein Teil ist doch schon in zwei Jahren hoffnungslos veraltet...
Gruß
Seby
naja, ich habe bisher immer alle Einzelteile aufgeführt, für die ich eine Quittung hatte, da waren auch Posten dabei wie "2x 256MB DDR RAM á xx,-€" und habe dazu als "Beschreibung" nur "Computerzubehör" geschrieben. Das hat in den letzten 6 Jahren (viel länger kann ich sowas noch nicht absetzen) nie auch nur das geringste Problem gemacht. Ok, vielleicht hab ich wirklich auch nur Glück gehabt....
d@niel
Bisher habe ich auch immer die Einzelteile abgesetzt. Wurde noch nie bemängelt.
Zu den 800,- DM bzw. 409,99 EUR noch was. Das ist der Preis ohne MwSt. D.h. es kommen noch 16% drauf. Damit wäre der Endpreis ca. 474,- EUR, bis zu dem man absetzen kann.
CU, Cheesy
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