Angriff auf Nokia

  • Zitat

    Original geschrieben von jrklatt
    warum sollten Händler schlechtere Konditionen erhalten, als die Kunden eh haben?


    Weil der nicht gewerbliche Kunde (zumindest in Deutschland) auf neue Geräte einen gesetzlichen Anspruch auf zwei Jahre Gewährleistung hat. Dieses Recht ist ihm auch durch vertragliche Regelungen oder die AGBs nicht zu nehmen - entsprechende Klauseln wären nichtig. Diesen Anspruch hat der Kunde aber gegen den Händler, nicht gegen den Hersteller.


    Wenn beide Vertragspartner allerdings Kaufleute sind (dies ist bei Nokia und den Netzbetreibern bzw. freien Händlern der Fall), dann können auch die Gewährleistungsfristen frei verhandelt werden.


    Und Nokia setzt hier auf seine Markmacht und unterschreibt keine Verträge, in denen die Gewährleistung / Garantie länger als ein Jahr ist - frei nach den Grundsätzen "Wenn die Nokias in Ihren Läden haben wollen, dann müssen die das schlucken", "Der Kunde ist König, aber das ist mir doch egal" und "DIE wollen etwas von UNS"


    In der Vergangenheit hat das auch sehr gut funktioniert. Viele Kunden ließen sich auch trotz immer mehr nachlassender Qualität nicht davon abbringen, immer wieder das neueste Nokia haben zu wollen. Je jünger der Kunde, desto ausgeprägter war dieses Phänomen.


    Mittlerweile haben es die Netzbetreiber aber geschafft, den Kunden auch andere Marken nahezubringen. Der Sprung zum Farbhandy mit Kamera war da wohl der Wendepunkt. War man bei der Einführung von WAP noch in der glücklichen Lage, daß alle Welt auf das 7110 warten mußte, hat man diesen Zug glatt verpaßt. Die asiatischen Hersteller hatten durch den Vorsprung, den dieser Markt Europa gegenüber hat, reichlich Geräte in der Schublade, so daß die ersten agressiv vermarkteten "Multimedia"-(die Anführungszeichen bleiben da stehen, so lange die Displays solcher Geräte kleiner als 12" sind :))-Handies eben nicht von Nokia kamen.


    Trotzdem wundert es mich etwas, daß die Netzbetreiber so lange gebraucht haben, um Nokia derart unter Druck zu setzen. Die Preisgestaltung vor allem in den D-Netzen zeigt doch, daß die Kommunikation zwischen den Betreibern, die eigentlich nicht sein darf, hervorragend funktioniert. Da wäre es doch wirklich ein leichtes gewesen, mal ein Quartal lang kein subventioniertes Nokia anzubieten.

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  • Zitat

    Macht dir doch nix aus Degen als diejenige zu nennen


    Ich weiß jetzt ned so ganz was Du damit meinst, aber Kr*****.com ist relativ groß in Bayern und hält sich relativ schlecht an diese Vorgaben.


    Gaston;)

    Gääähhhnnn... hab keine Lust für ne Signatur....so sagt man in Bayern...

  • Saletti:
    Mit der Nichtbeschränkbarkeit gegenüber dem Endkunden und der Beschränkbarkeit der Gewähr unter Gewerbetreibenden hast du ja schon recht.
    Was du aber vergisst ist die Tatsache dass dem Händler ein Rückgriffsrecht gegenüber seinem Lieferanten gewährt wird.
    Wenn also Händler F10 für ein Gerät vom Herstellen Nixbums Gewähr übernehmen muss hat ihm Nixbums die dafür entstandenen Kosten zu übernehmen. Das geht sogar soweit dass es bei Einführung der Schuldrechtsreform grosse Diskussionen gab wie den z.B. das Ausfüllen eines Reparaturbelegs, der Einpack und Logistikaufwand den der Händler hat an die Hersteller weiter berechnet wird!

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von Saletti
    Diesen Anspruch hat der Kunde aber gegen den Händler, nicht gegen den Hersteller.


    Das ist das was ich nicht wusste! Biste du dir 100% sicher, dass es so ist?



    EDIT:


    Zitat

    Original geschrieben von polli
      Saletti:
    Mit der Nichtbeschränkbarkeit gegenüber dem Endkunden und der Beschränkbarkeit der Gewähr unter Gewerbetreibenden hast du ja schon recht.
    Was du aber vergisst ist die Tatsache dass dem Händler ein Rückgriffsrecht gegenüber seinem Lieferanten gewährt wird.
    Wenn also Händler F10 für ein Gerät vom Herstellen Nixbums Gewähr übernehmen muss hat ihm Nixbums die dafür entstandenen Kosten zu übernehmen. Das geht sogar soweit dass es bei Einführung der Schuldrechtsreform grosse Diskussionen gab wie den z.B. das Ausfüllen eines Reparaturbelegs, der Einpack und Logistikaufwand den der Händler hat an die Hersteller weiter berechnet wird!


    Ich sollte erst weiterlesen, dann posten :(


    Aber abgesehen davon, kommt mir polli`s "Version" eher so vor wie von deutschen Gerichten erstellt als saletti`s...

  • Schön das wir das geklärt habe, mir war einiges davon auch Unkalr, deshalb Danke dafür :top:


    Aber könnten wir jetzt bitte zum Thema zurückkehren?


    Gruß


    Chris

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