Problem mit einem TT-bekannten Händler

  • Hallo,


    ich hoffe, das ich hier richtig bin, habe leider ein Problem mit einem bei TT "bekannten" Händler.
    Brauche mal Euren rat.. Habe im September ein SL 55 bestellt, welches er nach 1 Woche geliefert hatte, da es schlecht verarbeitet war (wozu der Händler nichts kann) habe ich es ohne zu benutzen wieder retour geschickt. Das war am selben Tag. Ich habe den Händler mehrmals per email angeschrieben, ohne eine Antwort. Die Hotline war auch nicht zu erreichen. Eigentlich wollte ich eine Umbestellung, da er aber nach 1 weiteren Woche nicht reagiert hat, habe ich das Geld zurück buchen lassen. Da hatte er das Gerät schon längst wieder zurück....jetzt kommt der Hammer, das er mir eine Rechnung über die Rücklastschrift geschickt hat (10€!!) kann ich ja noch verstehen, aber jetzt will er auch noch eine Mahngebühr von 10€ haben, was sagt ihr dazu?


    Gruß,

  • Du hättest es vielleicht nicht einfach so zurück schicken dürfen. Am besten wäre es gewesen, wenn Du den Händler kontaktiert und Ihm Dein Problem geschildert hättest.


    Hattest Du das Gerät unfrei zurück gesendet?

    Gruß,
    Thomas


    --------------


    Erst durch das Lesen lernt man, wieviel man ungelesen lassen kann!

  • Was genau heißt "zurückbuchen lassen"? Wie hast Du denn bezahlt?


    Grundsätzlich ist es natürlich schon so, daß einem Händler, wenn man z.B. per Bankeinzug bezahlt hat, Gebühren entstehen, wenn man die Lastschrift retourniert. Warum sollte der Händler diese Gebühren zahlen? Die richtige Vorgehensweise besteht darin, dem Händler nach der Rücksendung eine angemessene Frist zur Rückzahlung einzuräumen und erst, wenn er darauf nicht reagiert und keine Zahlung erfolgt, kann man so vorgehen wie Du (vorausgesetzt halt, man hat per Bankeinzug oder Kreditkarte gezahlt). Man hat ja für Lastschriftretouren genügend Zeit.


    So wie ich das sehe, hat der Händler halt nicht gleich auf Mails usw. reagiert - muß er auch nicht unbedingt, vielleicht war er auch im Urlaub o.dgl.. Du hast ihm daher nicht in angemessener Art und Weise die Möglichkeit zur Reaktion und Rücküberweisung gegeben, so daß die Forderung der 10,- IMHO rechtens ist.


    Die dazukommenden 10,- Mahngebühren sind dagegen natürlich Mumpitz, die mußt Du auf keinen Fall zahlen.


    Eine ganz andere Frage ist allerdings dann noch die, ob die Bank des Händlers überhaupt Gebühren erheben darf. Da gabs AFAIR mal irgendein Urteil, daß Gebühren für Rücklastschriften rechtswidrig sind. Kann aber sein, daß das nur unter bestimmten Bedingungen galt. Hierzu könntest Du allerdings auch mal einfach pragmatisch bei der Bank des Händlers anrufen (Telefon sollte über die BLZ ja relativ leicht rausfindbar sein) und nachfragen, ob sie ihren Kunden Gebühren (und wenn ja, in welcher Höhe) in Rechnung stellt, wenn eine Lastschrift retourniert wird.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Mach Dich locker! Denn Du hast ihm keine Zeit gelassen das Geld an Dich zurückzuschicken. Eine Rücklastschrift ist bei einigen Banken nunmal noch mit Gebühren behaftet (was nicht sein darf laut Gesetz, aber es ist eben so). Ich kann´s nachvollziehen. Und wenn man eine Rechnung nicht bezahlt, wird man angemahnt. Gang und Gebe in Deutschland.


    Daher würde ich eher mal das Gespräch mit dem TT-bekannten-Händler suchen.


    -Andi-

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

  • !_-_-Nokia-_-_!


    Er hat auf meine Emails nicht reagiert, die Hotline war nicht zu erreichen, ich kam immer nur bis :dieser Anruf kostet 12 cent pro Minute, danach war besetzt, mehr kann ich nicht machen. Ich habe das Gerät auf eigene 'Kosten versichert zurück geschickt.


    @All
    da der Händler hier noch fleissig gepostet hat, gehe ich mal nicht davon aus, das er im Urlaub gewesen ist. Ich rege mich nicht über die Bankgebühren auf, die hat er in seinen AGB´s, finde es nur dreist mir zusätzlich Mahnkosten in Rechnung zu stellen, wo ich doch keine verursacht habe.



    Andreas Böhm
    die Zeit hatte er schon...ein kurzer Hinweis von seiner Seite, dass er viel zu tun hat,und die Bearbeitung der Retoure länger dauern kann und ich hätte noch gewartet, wenn aber keinerlei Reaktion erfolgt, werde ich mißtrauisch


    BigBlue007


    Danke für den Tipp! :p


    Gruß


    Heike

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Ich kann mir schon vorstellen welcher TT-Händler das war. :rolleyes:


    Alex.


    Äääääääääääächt? Ich nicht ;)


    -Andi-

    Signatur:
    Die Signatur ist optional und wird am Ende Deiner Beiträge angezeigt (falls Du sie aktiviert hast).

  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Äääääääääääächt? Ich nicht ;)


    -Andi-

    Tja, nur werde ich das hier sicher nicht sagen.
    Sonst geht das los. ;)


    Alex.

  • Dann hättest Du Dir das Posting natürlich auch gleich sparen können... :rolleyes:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007 Da gabs AFAIR mal irgendein Urteil, daß Gebühren für Rücklastschriften rechtswidrig sind.

    klick

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!