ZitatOriginal geschrieben von ashd
Selbsttötung ist keine Straftat, daher ist auch die Teilnahme daran (d.h. Anstiftung oder Beihilfe) nicht strafbar (ergibt sich aus § 27 StGB).
Tja, Du Rechtskenner.....warum einen Gehilfenvorsatz suchen, wenn es einen Tätervorsatz gibt => man könnte an mittelbare Tötung denken - könnte zwar beim Vorsatz eine Herausforderung darstellen - aber nach den Reaktionen in den Medien müsste Herr Bsirske das ja wohl billigend in Kauf genommen haben..........:eek:
Jaja,weit hergeholt - aber wenn man schon mit Handy am Steuer bestraft wird, kann so ein Spot ja nicht wirklich straflos bleiben :top: