ZitatOriginal geschrieben von NoTeen
Zum Glück ist dieser Paragraph bereits überholt. Im neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG), das im Bundesgesetzblatt vom 26.7.02 veröffentlicht wurde und die bisherigen Gesetze zum Schutz der Jugend (GjS und JÖSchG) ablöst, heißt es ganz klar in §10, Abs. 1: "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden."
In Hinblick darauf habe ich das Angebot soeben entfernt. Herzlichen Dank für den Hinweis, denn die überarbeitete Version dieses Gesetzes war mir in der Tat nicht bekannt.
Interessant finde ich in dem Zusammenhang jedoch, dass bei Ebay zwar der Handel mit Zigarretten (BB007 sei als Nichtraucher entschuldigt
) nur eingeschränkt möglich ist, sich diese Einschränkung jedoch nur auf das Tabaksteuergesetz bezieht:
http://pages.ebay.de/help/inde…tml?policies=tobacco.html
Man sollte doch denken, dass Ebay da recht genau Bescheid wissen sollte. Oder aber der Online-Handel mit Zigaretten ist als Grauzone noch nicht explizit geregelt.
However: Da TT in der Tat nicht als Handelsplattform für Tabakwaren gedacht ist, wurde das Angebot wie gesagt entfernt.
Carsten