Gebrauchtwagenkauf - Garantie nur gegen Aufpreis???

  • Hey!



    So - wie´s aussieht, haben wir endlich unseren großen Kombi gefunden! Ein Volvo 850 T5 (2,3l - 226PS) aus 10 / 1996, 3. Hand und mit 92tkm. Im Grunde genommen Vollausstattung außer Vollleder (nur Teillleder). Das ganze für 7850,- EUR von einem Händler!


    Auf Nachfrage, ob ich denn auf den Wagen auch eini Jahr Garantie bekäme, meinte der Händler, ich könne diese extra (und natürlich gegen Bezahlung von ca. 400,- EUR) abschließen!


    Ist es denn nach dem neuen Gewährleistungsrecht nicht so, daß sogar Privatpersonen zu einem Jahr Garatie verpflichtet sind, und Händler sowieso?!? Denn eine Gebrauchtwagenversicherung konnte ich ja auf vor dem "neuen" Gesetz abschließen! Hätte sich ja dann eigentlich nichts geändert!


    IMHO hätte der Händler den Wagen als Bastler- bzw. Exportfahrzeug deklarieren müssen, bzw. in der Anzeige auf Garantie gegen Aufpreis hinweisen müssen, oder?


    Bin jetzt so mit ihm verblieben, daß ich den Wagen nehmen würde, wenn die garantie im Preis mit drin wäre. Er wollte sich informieren, wie teuer die Gebrauchtwagenversicherung wäre, und dann den Preis neu kalkulieren.
    Wollte mich im Laufe des Tages dann zurückrufen!


    Wäre klasse, wenn ihr mir helfen könntet!


    Bis denn...



    Bye, Markus.

  • Du verwechselst wieder mal klassisch Garantie und Gewährleistung!
    Der Hersteller gibt eine (ggf. freiwillige) Garantie, aber der Händler muss Dir gegenüber die gesetzliche Gewährleistung erfüllen - und nichts anderes.


    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Hey Sebastian!



    Hm, worin liegt denn eigentlich der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?


    Was bedeutet es für mich, daß der Händler mir gegenüber die Gewährleistung für den gebraucht gekauften Wagen übernehmen muss?


    Möchte einfach nur abgesichert sein, daß im Falle eines schwerwiegenden Defekts (z. B. Motor- oder Getriebeschaden, etc.) kurz nach dem Kauf keine Kosten auf mich zukommen!


    Bis denn...



    Bye, Markus.

  • Kurz und knapp: Der Händler ist selbstverständlich an die gesetzliche Gewährleistung gebunden, also 1 Jahr.


    Gruß,
    Martin


    PS: Das Thema gab es hier wirklich schon dutzendfach also vielleicht mal die Suche anwerfen. Glaube kaum, dass du hier jemanden findest, der das Thema für dich nochmals durchkaut.


    EDIT: Hättest du bei Google mal nach Gebrauchtwagenkauf AND Gewährleistung gesucht, hättest du hunderte von Anworten auf deine Fragen gefunden ...


    :mad: Was ist hier heute eigentlich los?

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    (...)


    :mad: Was ist hier heute eigentlich los?


    Ausser einem gereizten genervten Weissbrot mit Schokoladenaufstrich kann ich nichts aussergewöhliches erkennen. :confused:


    Aber kurz und knapp:


    Gewährleistung:
    In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand, die restlichen 18 Monate muss der Käufer dem Händler nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.


    Garantie:
    Der Hersteller garantiert einwandfreie Funktion für X Monate/Jahre. Die Dauer der gewährten Garantie ist dem Hersteller überlassen.



    Nach neuem Gewähleistungsrecht hast Du also noch lange keinen Anspruch auf einen Garantie in welcher Form auch immer.



    Auch der Autoverkäufer muss selbsverständlich eine 24-Monatige Gwährleistung bieten, kann diese aber selbst auf ein Jahr verkürzen, was in den AGBs auch so angegeben sein muss, ansonsten gilt ganz normal die 2-Jahresfrist.




    Stefan

  • Hi!



    nutellatoast: so leicht habe ich´s mir nicht gemacht - ich habe nämlich nach diesen Kriterien gegoogelt! Aber leider ist konkret das, was ich suche nicht dabei gewesen!


    Möchte nur kurz und in einfachen Worten erklärt haben, was für mich die Gewährleistung bedeutet!


    Bis denn...



    Bye, Markus.

  • Hey!



    Stefan: Danke! Jetzt habe ich´s kapiert!


    Also werde ich wohl in den sauren Apfel beissen, und wohl besser eine Garantie mit abschließen! Vielleicht kann ich mich mit dem Händler auf Hälfte / Hälfte einigen! Bin auch mal gespannt, was so eine Garantie überaupt kosten soll!


    Der Wagen hat nämlich ´nen Turbomotor - und ich habe keine Lust im Falle eines schwerwiegenden Motordefektes dann ´ne unbezahlbare Baustelle vor dem Haus stehen zu haben...


    Bis denn...



    Bye, Markus.



    PS: Ups - sorry... Hätte ich ja auch oben reineditieren könen!


  • Nee, ist nicht dabei? Was fehlt dir denn darin, konkret?


    @Sfefan: Nicht gereizt, sondern genervt ... ist gleube ich besser, wenn ich mich ein bissel zurück halte.


    Gruß,
    Martin

  • Hey Martin!



    Ganz einfach, vielleicht bin ich ja auch manchmal nur ein bissel schwer von Begriff, aber manchmal macht´s mir ein beispiel deutlicher!


    Was wäre zum Beispiel im Falle eine Motorschadens?!? Was greift denn jetzt da? Gewährleistung oder Garantie? Hab´s jetzt so verstanden, daß dieser Fall erst durch eine Garantie abgedeckt ist! Die Gewährleistung übernimmt das nicht!


    Oder liege ich total daneben, und habe heute einfach einen :gpaul:???


    Bis denn...



    Bye, Markus.



    PS: Glaub´ mir - mag´s selbst nicht wenn Leute von wegen "Könnte zwar suchen, bin aber zu faul dazu" posten, und versuche soweit es geht im Vorfeld alles abzukären! Aber in diesem Fall habe ich´s nirgends mit einfachen Worten erklärt gefunden!

  • @ Merlin55



    Du hast Dir einen Wagen ausgesucht, der sowieso teuer im Unterhalt ist.



    Mal kleine Tips vor dem Kauf:



    Wie sieht das Scheckheft aus ?


    Hat der irgentwelche Vorschäden/Nachlackierungen (speziell Front, Steinschläge vom heizen..... drei Vorbesitzer sind selten bei "sauberen" T5)


    Fahr zu nem Volvohändler, die sollen den mal checken (auch die Bremsanlage (Teile hierfür waren sehr teuer)


    Ist ein schöner Wagen, aber auch sehr teuer, wenn was drankommt.

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

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