Muss leider sagen ist nicht bei jeder Versicherung so. Ein Zweitwagen startet normalerweise mit 140% und die meisten Versicherungen gewähren eine günstigere SF nur wenn dann kein Fahrer unter 23 damit fährt und dergleichen. Also vorsicht.
Auto anmelden,- mit was für Preisen muß ich rechnen?
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Wenn der Schadenfreiheitsrabatt aufgrund eines Schadens zurückgestuft wurde, kannst du natürlich auch nur den reduzierten Rabatt bekommen. Entscheidend ist aber nicht das Entstehen eines Schadens, sondern ob die Versicherung tatsächlich etwas gezahlt hat. Wenn der Unfall unverschuldet war und der Gegner mit seiner Klage keine Erfolg hat, muss die Versicherung nicht zahlen und der SFR wird wieder so eingestuft, als wäre kein Schaden entstanden. Warst du jedoch mitschuldig an dem Unfall, muss die Versicherung an den Gegner diesen Anteil zahlen und reduziert deinen SFR (unabhängig von der Schadenhöhe).
Für die Übertragung des Rabatts muss deine Mutter unwiderruflich darauf verzichten und bestätigen, dass du das Fahrzeug in dieser Zeit überwiegend gefahren hast. Und du kannst, wie schon erwähnt, maximal so viel Rabatt bekommen, wie du selber in der Zeit deines Führerscheinbesitzes hättest erfahren können. Es können also bei der Übertragung einige schadenfreie Jahre verloren gehen.
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wenn's um Wertverlust und laufende Kosten (Inspektion usw.) geht, kannst Du Autos gut bei autobudget vergleichen.
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Prozente übernehmen wäre für dich schon mal Schwachsinn (du sagtest was von 30%?). Da du erst 3 Jahre den Führerschein hast, kriegst du nur das bestätigt, was da, wenn du von anfang an eine versicherung auf dich angefangen hättest, haben müßtest. Es würde also der Rest von den 30% Verloren gehen.
Zweitwagen: SF 3(85%) gibt es lange nicht bei allen VU`s, und wenn, dann nur wenn die Nutzer des 1. und 2. Wagen über 23 sind.
Ansonsten stufen die meisten Versicherer in 140% ein, was auch schon eine Art sonderregelung ist.
Es gibt, was mir bisher bekannt ist nur ein VU, welches auch Nutzern unter 23 SF2 gewährt als Zweitwagen. Der 1. Wagen muss zur Hauptfälligkeit dann jedoch auch zu dem VU wechseln, so dass beide KFZ`s bei dem gleichen VU sind. Dort sind dann auch KM Leistung und Nutzer frei (keine beschränkung, wie sonst üblich).Um dir wirklich einen Anhaltspunkt zu geben, müsste man erst eine vergleich zwischen den ganzen Versicherern machen, da es manchmal selbst zwischen günstigen und Qualitiativen Anbietern zu Preisunterschieden von einige hundert € nur in der KFZ Haftpflicht kommen kann.
So hat auch jeder VR seine Strategie, die Gefahr des Versicherten Fahrzeugs zu ermitteln.Meist braucht man für eine Berechnung folgende Daten:
Schlüsselnummern zu 2 (Hersteller) und zu 3(Typ) (zu 1 wäre dann für die steuer) im Fahrzeugschein
Datum der Erstzulassung
Hat der VN ein Wohngebäude?
Nächtlicher Abstellplatz
Kinder unter 16 jahren?
Kreis (z.B. MI)
Fahrzeugnutzer (Alter)
Geburtsdatum des VN
Ist VN auch Halter des KFZ?
Beruf des VN (bei manchen Berufsgruppen gibt`s nachlässe, z.B. öffentlicher Dienst)
und dann Natürlich noch die SF einstufung und den Umfang der VersicherungDu kannst, wenn du schon den günstigsten Anbieter nimmst, bei 140% mit Preisen zwischen (na ja, sagen wir mal ein Preis) 800€ bis 1800€ rechnen.
Es ist also ohne genauere Daten fast unmöglich Auskunft zu geben.Kann sein das ich hier einiges vergessen habe, aber halt das was mir gerade so einviel hab ich geschrieben.
Wenn fragen oder was nicht klar dann fragt.
Kann euch eigentlicht bei allem dazu helfen. (Ausser was nicht zur Versicherung gehört). -
Preise von 800-1800€ pro Jahr reichen mir schon als Anhaltspunkt. Nichts anderes habe ich mit meiner Frage bezweckt. Übrigens bin ich 24 und habe meinen Führerschein seit ca 3.5 Jahren. Habe ihn nicht direkt mit 18 gemacht. Naja, mit dem Auto muß ich erstmal abwarten. Erstmal den Arbeitsvertrag anschauen und schauen wieviel wirklich übrig bleibt. Und: Fürs Auto sparen!
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