frage zu einem konkurs

  • moin,



    meine eltern haben vor ca. einem jahr bei unserem oertlichen nissanhaendler folgendes angebot wargenommen:
    gegen eine sicherheitsleistung von 10000euro die man hinterlegen musste, bekam man einen neuen micra fuer ein jahr, und dann den neuen micra wiederum fuer ein jahr zum probefahren. als gegenleistung musste man frageboegen zu diesem fahrzeug und dessen fahrleistung etc. ausfuellen. nach ablauf der zwei jahre sollte man sein geld entweder unverzinst wiederbekommen, oder den micra zu einem guten kurs kaufen duerfen.
    waehrend dieser zeit war das fahrzeug aber weiterhin ueber den nissanhaendler versichert und auch eingetragen.
    tja, leider hat der haendler nu konkurs angemeldet. das geld ist weg, nur was ist mit dem wagen? duerfen meine eltern diesen als gegenwert fuer ihre 10000 euro behalten, oder muessen sie ihn zurueckgeben und haben einen effektiven verlust von 10000euro?
    ich wuerde mich ueber eure meinung dazu freuen, da meine eltern im moment ganz verzweifelt sind.
    greetz
    caoz


    p.s. bitte keine anmerkungen wie:"das war doch klar!"

  • Puhh das kann dir ein BWL-Student sagen! Oder am besten einer der Jus studiert /hat ...


    Ich würde mal rein aus dem Bauch sagen...was war er denn? Einzelunternehmer (Vollkaufmann, GbR, OHG, usw..) oder war es eine Personengesellschaft wie (GmbH, AG)...


    ich glaub bei den EZ is das Geld futsch! (Gibt da so nen §)


    bei ner PG hast du allerdings eine geringe chance das du das Auto behalten darfst...


    Ich denke aber mal, es kommt auf den Konkursverwalter an, wie der entscheidet!


    Bye


    Tom

  • Zitat

    Original geschrieben von Dj F-O-G
    bei ner PG hast du allerdings eine geringe chance das du das Auto behalten darfst...

    Ist Dein Bauch Jurist? :rolleyes:


    Irgendwelche Spekulationen bringen überhaupt nichts. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Dj F-O-G Ich denke aber mal, es kommt auf den Konkursverwalter an, wie der entscheidet!


    ...der Konkursverwalter (sofern das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet wurde bzw. wird) "entscheidet" da maximal, ob er Ansprüche geltend macht. Für die Prüfung der Rechtslage ist dieses Forum nach m.A. der falsche Ort (womit ich den Hobby-Juristen und Rechtsspekulanten keineswegs die Freude nehmen möchte).


    Bei dem Gegenwert lohnt sich doch der Gang zu einem RA, der zum Preis einer Erstberatung nach Kenntnis der genauen Umstände eine nicht nur spekulative Auskunft geben können sollte.


    Ck

  • Ist nicht ersteinmal entscheident, wie die Formulierung in dem doch sicher abgeschlossenen Vertrag für diese "Dauerprobefahrt" lautet?


    Ich denke da an sowas wie "Nach Ablauf der Probephase Geld zurück oder Auto behalten / kaufen". Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass dies nicht geregelt ist, schliesslich werden sie sicher nicht nur eine Quittung bekommen haben.


    Gibt es eine solche Formulierung (oder ähnlich) dürfte das Fahrzeug wohl in den Besitz übergehen, da eine Rückerstattung der hinterlegten "Kaution" nicht mehr möglich ist.


    Interessant ist auch, ob es eine Nachfolgegesellschaft gibt, die das Autohaus übernimmt und so auch für die Verpflichtungen selbigens haftet.



    Ansonsten bleibt wohl nur der Weg, die Summe oder das Auto einzuklagen. Wie viel oder was am Schluss allerdings übrig bleibt und zur Auszahlung kommt, kann der Insolvenzverwalter auch erst gegen Abschluss des Konkursverfahrens mitteilen.



    Stefan


  • moin,


    natuerlich gibt es einen vertrag, der oben beschriebenes erklaert. leider gibt es keine klausel, in dem vom konkurs des unternehmen gesprochen wird. tja, leider wird das mit dem einklagen wohl schwer, da es erst einmal viele glaeubiger mit viel hoeheren forderungen gibt.
    vielen dank auch schon mal.


    greetz
    caoz


    p.s natuerlich werden meine eltern noch einen ra konsultieren, aber verschiedene aspekte zu hoeren ist mit sicherheit nicht schlecht.

  • nur mal so: konkurs gibt es nicht mehr, wurde durch die insolvenzordnung abgelöst. diese ist wesentlich stärker am erhalt des unternehmens als an den interessen der gläubiger ausgerichtet. zu den gläubigern gehört dann deine familie, die müsste sich dann in die reihe einreihen. üblich sind quoten unter 10 prozent (das heißt, die meisten gläubiger sehen den großteil ihres geldes nie wieder).


    als erstes dürfte der insolvenzverwalter versuchen, die autos einzutreiben, damit er ein bissl masse hat. (bin aber kein jurist)

    schönen gruß, faxe318

  • Ich glaube der beste Tip für Dich ist sich auf jedenfall einem Anwalt zuzuwenden der im Insolvenzrecht fit ist.


    Insolvenzrecht ist irre komplex und gehört für den normalen Wald & Wiesen Anwalt nicht gerade zum Standartrepertoire.
    Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Anwalt nicht gleich Anwalt ist.




    Was Du bislang von dem Vertragsinhalt schreibst sieht folgendermassen aus:


    Deine Eltern haben eine Rückzahlungsforderung in Höhe von 10.000,- gegen das Autohaus, nunmehr wohl verwaltet durch den Inso-Verwalter.


    Das Autohaus, vertreten durch den Inso-Verwalter, hat eine Rückgabe-Forderung bzgl. des Autos.


    Beide Ansprüche sind grundsätzlich getrennt von einander zu betrachten.
    Dh. Ansprüche gegen die Firma in der Insolvenz (10.000,-) sind nicht mehr möglich, befriedigt wird nur in einer Quote an der Gesamtmasse durch den Inso-Verwalter.


    Andererseits kann der Inso-Verwalter isoliert das Auto zurückfordern. Normalerweise würde deinen Eltern gegenüber dem Rückgabe-Begehren ein Zurückbehaltungsrecht an dem Auto zustehen, bis sie seinerseits ("Zug-um-Zug") ihre 10.000,- wiederbekommen. Das Zurückbehaltungsrecht bildet jedoch nur ein Zwangsmittel zur Durchsetzung einer persönlichen Forderung. Es läuft dem Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger zuwider und versagt daher gegenüber den Gläubigern in einem Insolvenzverfahren.


    Kurz, nachdem was du von dem Vertragsinhalt geschildert hast müsstet ihr das Auto auf Anfordern des Verwalters herausgeben. Um die 10.000,- zurückzubekommen müßt ihr diesen Anspruch beim Verwalter anmelden und würdet dort wohl allenfalls eine kleine Quote an der Gesamtinsolvenzmasse zurückbekommen.


    Das was ich hier schreibe ist natürlich alles sehr oberflächlich und ohne Gewähr. Wie gesagt, Details kann nur ein entsprechend qualifizierter Anwalt beurteilen. Und vor allem muss man sich mal den Vertrag genauer anschauen wie das Rechtsverhältnis zwischen dem Autohaus und deinen Eltern gestaltet wurde.


    gruss,
    altobelli

  • Zitat

    Original geschrieben von altobelli
    Ich glaube der beste Tip für Dich ist sich auf jedenfall einem Anwalt zuzuwenden der im Insolvenzrecht fit ist.


    dies wird noch gemacht, bzw. wie ich meine eltern kenne werden sie zu irgendeinem gehen:rolleyes:


    Zitat


    Beide Ansprüche sind grundsätzlich getrennt von einander zu betrachten.
    Dh. Ansprüche gegen die Firma in der Insolvenz (10.000,-) sind nicht mehr möglich, befriedigt wird nur in einer Quote an der Gesamtmasse durch den Inso-Verwalter.


    das hab ich befürchtet :-(

    Zitat


    Andererseits kann der Inso-Verwalter isoliert das Auto zurückfordern. Normalerweise würde deinen Eltern gegenüber dem Rückgabe-Begehren ein Zurückbehaltungsrecht an dem Auto zustehen, bis sie seinerseits ("Zug-um-Zug") ihre 10.000,- wiederbekommen. Das Zurückbehaltungsrecht bildet jedoch nur ein Zwangsmittel zur Durchsetzung einer persönlichen Forderung. Es läuft dem Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger zuwider und versagt daher gegenüber den Gläubigern in einem Insolvenzverfahren.


    hm, das mit dem zurückbehalterecht ist vieleicht interessant und ich werde mal versuchen herauszufinden, ann dies zutrifft.


    Zitat


    Kurz, nachdem was du von dem Vertragsinhalt geschildert hast müsstet ihr das Auto auf Anfordern des Verwalters herausgeben. Um die 10.000,- zurückzubekommen müßt ihr diesen Anspruch beim Verwalter anmelden und würdet dort wohl allenfalls eine kleine Quote an der Gesamtinsolvenzmasse zurückbekommen.


    mh, auf gut deutsch heisst dies, das meine eltern keinen cent zurueckbekommen wuerden. es gibt wohl genug leute die forderungen haben. es gibt ja noch mehr leute, die bei dieser aktion mitgemacht haben. wahrscheinlich ist es ratsam, sich irgendwie mit denen auseinanderzusetzen, um zu schauen, was deren anwälte sagen.


    ok, vielen dank:top:


    greetz
    caoz

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