Vermögenswirksame Leistungen

  • Zitat

    Original geschrieben von Premutos
    Also ich hab´ ´nen Bausparvertrag genommen... Aber 13€ :confused:. Bei der Telekom? Sparen die jetzt bei absolut allem?? Also mein Arbeitgeber zahlt 40€. Und ich gar nichts...


    also ich habe einen Ausbilungsvertrag unterschreiben letze Woche... und bekomme ab nächstem Jahr 50€ und zahle selbst nichts...

  • Zitat

    Original geschrieben von 00Keule
    also ich habe einen Ausbilungsvertrag unterschreiben letze Woche... und bekomme ab nächstem Jahr 50€ und zahle selbst nichts...


    50 EUR? AG zahlen höchstens 78 DM jetzt eben auf 40 EUR "gerundet"
    Ein höherer Betrag ist ev. eine Form der Gehaltsumwandlung - aber keine VL.

  • Zitat

    50 EUR? AG zahlen höchstens 78 DM jetzt eben auf 40 EUR "gerundet"
    Ein höherer Betrag ist ev. eine Form der Gehaltsumwandlung - aber keine VL.


    So ist es!

    when there´s no more room in hell, the dead will walk the earth...

  • A propos: Wenn ich Vermögenswirksame leistungen erhalte, kann ich ja beim Finanzamt auch die Arbeitnehmer-Sparzulage bekommen.


    Wie wird die denn ausgezahlt? Bekomme ich das Geld auf mein Konto überwiesen oder geht das Geld auf den Bausparvertrag, auf den auch die Vermögenswirksamen Leistungen gehen?

  • Die Höhe der vL ist nicht davon abhängig, ob man in Ausbildung ist oder nicht. Die hängt davon ab, was der Arbeitgeber bereit ist, zu zahlen. Verpflichtet ist er dazu nämlich nicht.


    Zur Auszahlung der AN-Sparzlage aus dem oben stehenden Link:


    "Sparzulage beantragen
    Die Sparzulage beantragen Sie jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung. Hierzu erhalten Sie von der Investmentgesellschaft jährlich mit der Depotaufstellung eine Bescheinigung. Die Sparzulage wird aber nicht jährlich ausgezahlt, sondern erst bei Vertragsende."


    Anlegen kann man vL in klassische Sparverträge, Lebensversicherungen, Bausparverträge und Fondssparpläne. Da der Staat nur die beiden letztgenannten mit der AN-Sparzulage fördert ist es, wenn man ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unterhalb von 17.900 Euro (Verheiratete: 35.800) ha, am sinnvollsten eine der beiden letztgenannten Varianten zu wählen. Azubis fallen in aller Regel noch in die Grenze rein, woman die Förderung erhält.


    Zu folgendem Zitat:"
    50 EUR? AG zahlen höchstens 78 DM jetzt eben auf 40 EUR "gerundet"
    Ein höherer Betrag ist ev. eine Form der Gehaltsumwandlung - aber keine VL."


    Jein. Der Maximalbetrag monatlich für "klassische" vL sind 40 Euro, das ist richtig. Aber die gewandelten Gehaltsanteile werden auch als sog. vermögenswirksame Leistung deklariert. Dann kann man doppelte Förderung kassieren --> die klassische vL in nen Bausparer, die umgewandelte in nen Fondssparplan.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    [...]
    Jein. Der Maximalbetrag monatlich für "klassische" vL sind 40 Euro, das ist richtig. Aber die gewandelten Gehaltsanteile werden auch als sog. vermögenswirksame Leistung deklariert. Dann kann man doppelte Förderung kassieren --> die klassische vL in nen Bausparer, die umgewandelte in nen Fondssparplan.


    Würde mich mal interessieren, welche Förderung man doppelt bekommt.


    Gruß,
    Martin

  • Du kannst auch nur deinen Arbeitgeber die 13 Euro bezahlen lassen. Du bist zu keinem Eigenanteil verpflichtet.


    Michael

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Würde mich mal interessieren, welche Förderung man doppelt bekommt.


    Gruß,
    Martin


    AN-Sparzulage auf Bausparen, 9 % auf bis zu 470 Euro pro Jahr sowie aus zusätzlich umgewandelten vL 18 % Zulage auf Fondssparpläne, max. Sparbetrag 400 Euro pro Jahr.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von nutellatoast
    Würde mich mal interessieren, welche Förderung man doppelt bekommt. ...


    Doppelt im eigentlichen Sinne bekommt man selbstverständlich keine Förderung, man kann einfach nur die verschiedenen Förderungsarten ausnutzen und bekommt dann mehr. ;)


    Zum maximalem Ausnutzen der VL -> siehe voriges Posting von Erik.


    Man kann, so man die Kohle hat noch mehr zu sparen, nochmals Förderung vom Staat abgreifen, indem man 512 Euro (bei Alleinstehenden) oder 1.024 EUR (bei Ehepaaren) jährlich auf einen Bausparvertrag einzahlt. Diesen Betrag fördert der Staat dann mit neuerding 8,8 % (früher IIRC 10 %) Wohnungsbauprämie (WoP). Für diese Förderung darf das zu versteuernde Einkommen nicht über 25.600/51.200 liegen.


    Wer bereits einen Bausparvertrag für die VL-Zahlungen hat, kann auf den gleichen Vertrag die Eigenleistung für die WoP einzahlen.


    Gruß


    muli

  • Ich hol den Thread mal einfach wieder vor, da ich mich z.Z mit der Thematik beschäftige. Wenn ich jetzt demnächst (hoffentlich) anfange zu arbeiten, will ich nämlich auch was sparen :)


    Wie groß ist der Unterschied zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen??? Ich habe nämlich gelesen, dass von staatlicher Seite nur bis um die 17.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gefördert wird. Wie viel wäre denn das ungefähr in Brutto (sofern man das sagen kann)?


    Andreas

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