Was sagt Ihr zur Ehe Homosexueller?

  • @JoPi: verziehschieb Dich doch gerade mal in den Nichtraucherthread, was ihr an den organisierten Lustigkeitstagen macht interessiert hier niemanden ;) :D



    BTT:
    Ob da jetzt gleich für das Grundegesetz geändert werden muss weiß ich nicht, man könnte es auch von oberster Stelle anders auslegen.
    Und ansonsten: die Kerle sind auch dabei das GG zu ändern, um hier ihre verfolgungswahn- und Panikschürungsattacken auszuagieren. Egal ob Bundeswehr im Inneren (das hatten wir seit 1933 schon lange nicht mehr...) oder Flugzeuge abschießen. Ohne das hier weiter vertiefen zu wollen, weil das ne völlig andere Baustelle ist: auch für so ein Blödsinn wird ne GG-Änderung diskutiert - sie lässt sich aufgrund der Materie nur leichter dem Volk "verkaufen", indem man genügend Panik schürt :rolleyes:


    Und mit dem Kinderwunsch hat der Staat natürlich ein Interesse, da Dinge vorzugeben. Allerdings seh ich das nicht ganz so starr wie Du: wenn man für Homos die Adoption freigibt, findet da ja ne Prüfung wie bei allen anderen auch statt. Und die ist soweit ich das von Betroffenen gehört habe so hart, dass einige das Vorhaben abbrechen, weil sie die Schnauze gestrichen voll haben von der "Schnüffelei". Ergo würden diese Kinder aufgrund der Amtsfürsorge um einiges besser aufwachsen als manches Kind aus Heterofamilien.
    Denn wenn ich viele hier genannte Maßstäbe an Familie mit Kindern an die Realität anlege... meine Mutter war Grund- und Hauptschullehrerin in nem Stadtteil von Frankfurt. Da hätte man in die Klassen gehen können und einer Mehrheit der Eltern sofort weitere Zeugungen verbieten und die Kinder wegen Vernachlässigung abnehmen können :( Über die Zustände wird zwar ab und an aufgestöhnt, aber das war's denn auch schon. Mit Prekariatsdiskussionen sind eben keine Wählerstimmen zu gewinnen, zumal man hier auch Geld für in die Hand nehmen müsste, die in den letzten Jahren eh schon gekürzt wurden... ;) Und das finde ich die viel grausamere Realität, als wenn da ein paar Kinder bei Homos aufwachsen, die sich dann auch wirklich um das Kind kümmern wollen, weil sie 50mal überlegen mussten, ob sie sich das "antun".

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA
    @JoPi: verziehschieb Dich doch gerade mal in den Nichtraucherthread, was ihr an den organisierten Lustigkeitstagen macht interessiert hier niemanden ;) :D


    Und ich habe mich noch gefragt, was mit meinem Beitrag passiert war! :o

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von <registered>
    Ein paar ernsthaftere Kommentare:


    Artikel 6 GG & Urteile des BVG,
    darüber kann man streiten. Ich würde dagegenhalten, dass das GG immerhin einen bewährten Minimalkonsens darstellt.
    Eine Grundgesetzänderung benötigt immerhin eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundesrat und Bundestag.


    Der Artikel 6 sagt ja nicht, was Ehe und Familie sind bzw. wer eine Ehe schließen darf. Das ist vom BVerfG ausgefüllt worden- und auch dort können sich die Entscheidungen im Laufe der Zeit wandeln. Wiewohl eine Änderung äußerst unwahrscheinlich ist, wo schon das LPartG nur eine 5:3 Mehrheit bei der Frage bekam, ob es gegen GG Art 6 verstoßen würde.


    Wenn ich recht erinnere, dann hatte das BVerfG aber in frühen Zeiten der BRD kein Problem mit den Regelungen für das Lehrerinnenzölibat bzw. Beamtinnenzölibat- trotz GG Artikel 3. ;)

  • Also ich fände es theoretisch in Ordnung, wenn Homos ein Kind erziehen, solange sie dem Kind gute Eltern sind!
    Ich stelle mir da zum Beispiel ein Arzt und einen Hausmann einerseits und so manche Prekariats"familie" andererseits vor.
    Da kann man sich denken, was dem Kindeswohl wohl eher entspricht.
    Es kommt halt immer auf den Einzelfall an. Aber: wie will man das überprüfen. Wir können ja nicht jedes Paar (MF,MM,FF,FM) erst einer Überprüfung zum Kinderkriegen bekommen.


    @ kues: ich habe inder Schule mal gelernt, dass es unziemlich ist unseren Staat mit drei Buchstaben abzukürzen! Die Abkürzung war der sowjetische besetzte Teil Deutschlands!

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Der Artikel 6 sagt ja nicht, was Ehe und Familie sind bzw. wer eine Ehe schließen darf. Das ist vom BVerfG ausgefüllt worden- und auch dort können sich die Entscheidungen im Laufe der Zeit wandeln. Wiewohl eine Änderung äußerst unwahrscheinlich ist, wo schon das LPartG nur eine 5:3 Mehrheit bei der Frage bekam, ob es gegen GG Art 6 verstoßen würde.


    Stimmt. Ich hatte das nicht geschrieben, weil es mir noch unwahrscheinlicher erschien, als eine GG-Änderung. Das BVerfG ist ja im Gegensatz zum Supreme Court in den USA nicht gerade für U-turns bekannt.


    Zitat


    Wenn ich recht erinnere, dann hatte das BVerfG aber in frühen Zeiten der BRD kein Problem mit den Regelungen für das Lehrerinnenzölibat bzw. Beamtinnenzölibat- trotz GG Artikel 3. ;)


    Bist du schon so alt? ;)
    Ich muss bei erstaunlichen Entscheidungen dieses Gerichts immer an 1994 denken, als die Auslandseinsätze im Rahmen von Bündnisverpflichtungen abgesegnet wurden. Aber das war eigentlich kein Schlingerkurs, sondern eine überraschende Entscheidung zu einer Frage, mit der sich das BVerfG das erste mal befassen musste.


    DUSA
    Ich teile deine Kritik am sicherheitspolitischen Aktionismus. Das arme GG. Da könnte ich mit einer Ausweitung der Ehe in Art. 6 GG noch leichter leben als mit allem, was aktuell daran 'rumgepfuscht werden soll.
    Aber damit befinden wir uns wieder im Reich der relativierenden Argumente...
    :)


    Für deinen Verweis auf die Lebenswirklichkeit habe ich Sympathie, würde aber anders gewichten.


    Erik Meijer
    Das Argument mit den Gefühlen der Leihmütter und -Väter fand ich sehr gut.
    Daran hatte ich noch gar nicht gedacht.



    Ich habe in diesem Thread viele gute Argumente pro Adoptionsrecht für homosexuelle Paare, weniger überzeugende zum Thema "Kind erzeugen mit Hilfe Dritter" und eigentlich kein brauchbares pro Änderung des Ehebegriffs gelesen.


    Dementsprechend bin ich zumindest der Adoption gegenüber aufgeschlossener eingestellt, als zuvor. Obwohl ich sie unter'm Strich noch immer problematisch finde.



    Ich hoffe die Befürworter der diskutierten Möglichkeiten konnten zumindest dem Argument der nötigen Güterabwägung zwischen den als (vorrangig anzusehenden) Rechten des Kindes, der Eltern in spe, möglicher Leiheltern und der Gesellschaft als Ganze etwas abgewinnen.

    “The ideas of economists and political philosophers, both when they are right and when they are wrong, are more powerful than is commonly understood. Indeed the world is ruled by little else. Practical men, who believe themselves to be quite exempt from any intellectual influence, are usually the slaves of some defunct economist.” (Keynes)

  • Jaja, die "gute alte Zeit":
    Bei meinem Arbeitgeber musste man irgendwann in der 50ern und ich glaub auch noch bis in die 60er einen Antrag auf Eheschließung bei seinem Dienstvorgesetzten beantragen. Diesem wurde vor dem 27. Lebensjahr und erfolgreich bestandener BaL-Prüfung, damals so etwas wie eine Berufsabschlussprüfung, nicht entsprochen. Damit wollte der Dienstherr sicherstellen, dass seine Leute die junge Familie auch ernähren konnten. Ausnahme: ein Kind war unterwegs, aber dann gab es gleich erstmal ein Disziplinarverfahren!
    Damals hat sich der Chef noch für seine Leute interessiert!
    (man könnte aus diesem Beitrag ein klitzkleines bischen Ironie herauslesen)

  • Zitat

    Original geschrieben von Grenztruppjäger
    @ kues: ich habe inder Schule mal gelernt, dass es unziemlich ist unseren Staat mit drei Buchstaben abzukürzen! Die Abkürzung war der sowjetische besetzte Teil Deutschlands!


    Ganz OT: Ich weiß, gab viel Ärger in der Schule ;) nach der Wiedervereinigung :rolleyes: -> http://de.wikipedia.org/wiki/B…deutsche_Abk.C3.BCrzungen
    Ich darf versichern, daß ich BRD nicht als linken Kampfbegriff verstehe und benutzte ;)


    Hatte eigentlich schon jemand darauf hingewiesen, daß das BVerfG in seiner Entscheidung zum LPartG unter anderem auch folgende Ausführungen gemacht hat?

    Zitat


    Aus der Zulässigkeit, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu privilegieren, lässt sich kein Gebot herleiten, diese gegenüber der Ehe zu benachteiligen. Das Fördergebot des Art. 6 Abs. 1 GG kann nicht als Benachteiligungsgebot für andere Lebensformen als die Ehe verstanden werden. Wenn die Rechtsordnung auch andere Lebensformen anerkennt, die mit der Ehe als Gemeinschaft verschiedengeschlechtlicher Partner nicht in Konkurrenz treten können, verringert sich weder der rechtliche Schutz noch die Förderung der Ehe. Es ist verfassungsrechtlich auch nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass solche anderen Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe ausgestaltet und mit geringeren Rechten versehen werden müssten. Sein Schutz- und Förderauftrag gebietet es dem Gesetzgeber allerdings, dafür Sorge zu tragen, dass die Ehe die Funktion erfüllen kann, die ihr von der Verfassung zugewiesen ist.

  • Den Ärge rgab es schon vor der Wiedervereinigung, du weißt, der Nachteil der westdeutschen Geburt!
    Aber jetzt bekomme ich im öD ja Ostgehalt (7,5% weniger, weil in "Ostberlin" eingestellt), das ist dann damit denke ich abgegolten!

  • Bitte beim Thema bleiben! ;)

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

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