Fragen bzgl. Gewerbe

  • Hallo,
    undzwar habe ich da noch einige Fragen bezgl. eines Gewerbes:


    Wie kann ich meinem Gewerbe einen Namen geben und stimmt es das kleinbetriebe sich keinen Namen geben dürfen?


    Muss ich am Ende des Jahres die gesamte Mehrwertsteuer meiner verkauften Artikel an das Finanzamt zahlen? Oder muss man das erst ab einem bestimmten Umsatz machen?


    Bedanke mich im Voraus

  • Kommt auf die Rechtsform drauf an, schau mal ins HGB z.B. §19 ff


    Mittlerweile ist es aber nicht mehr so streng geregelt was die Namensgebung angeht, zumal ich annehme das es um einen schmissigen Namen geht der eine gute Aßenwirkung hat.


    Gruß
    CH

  • Re: Fragen bzgl. Gewerbe


    Zitat

    Original geschrieben von Fahim


    Wie kann ich meinem Gewerbe einen Namen geben und stimmt es das kleinbetriebe sich keinen Namen geben dürfen?


    Wenn du das Gewerbe nur auf deine Person anmeldest, dann ist dein Gewerbebetrieb ein Personengesellschaft für die du persönlich haftest. Deshalb kannst du deiner Firma nicht einfach einen Fantasienamen geben. Du kannst in Werbung oder auf deiner Seite z.B. schreiben. Hoola Hoop Internetsolutions von Fahim X.


    Genaure Infos zur Namengebung findest du unter dieser Url:
    http://www.e-lancer-nrw.de/rat…ex.php?naviId=109&level=2



    Zitat

    Muss ich am Ende des Jahres die gesamte Mehrwertsteuer meiner verkauften Artikel an das Finanzamt zahlen? Oder muss man das erst ab einem bestimmten Umsatz machen?


    Die Mehrwertsteuer deiner verkauften Artikel mit denen deiner gekauften Artikel wird in der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung miteinander verrechnet.


    Sogenannte Kleinunternehmer sind nicht Umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass du auf deiner Rechnung keine Mehrwertsteuer hinzuaddierst. Wenn du Artikel kaufst, kannst du dann aber auch nicht die bezahlte MwSt. geltend machen. Nachdem du das Gewerbe angemeldet hast, bekommst du vom Finanzamt einen Fragebogen, in dem du auf die Umsatzsteuerpflichtbefreiung verzichten kannst. Wenn du mit Waren handeln möchtest, ist das natürlich unbedingt erforderlich, da du sonst ja nicht die Mehrwertsteuer der eingekauften Waren geltend machen kannst...

  • Kann ich dann auch nicht andere Einkäufe, die für den Betrieb notwendig sind bzw. Ausgaben von der MwSt absetzen?


    Es ist doch eigentlich besser wenn ich dann bei der Umsatzsteuerpflichtbefreiung bleibe da die MwSt meiner verkauften Ware immer höher sein wird das die MwSt des Einkaufs.

  • Zitat

    Original geschrieben von Fahim
    Es ist doch eigentlich besser wenn ich dann bei der Umsatzsteuerpflichtbefreiung bleibe da die MwSt meiner verkauften Ware immer höher sein wird das die MwSt des Einkaufs.

    Darum gibts bei der Kleinunternehmerregelung aber auch gewisse Obergrenzen.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Zitat

    Original geschrieben von Fahim
    Kann ich dann auch nicht andere Einkäufe, die für den Betrieb notwendig sind bzw. Ausgaben von der MwSt absetzen?


    nein, kannst du dann nicht!


    Es ist doch eigentlich besser wenn ich dann bei der Umsatzsteuerpflichtbefreiung bleibe da die MwSt meiner verkauften Ware immer höher sein wird das die MwSt des Einkaufs.


    das mag ja sein, trotzdem gelten die nachteile aus absatz 1 und darüber hinaus geht die umsatzsteuerbefreiung auch nur bis zu einer (recht niedrigen) umsatzgröße. genauso verhält es sich mit den abgabeterminen der umsatzsteuer. da gibt es die varanten monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich, ist ebenfalls von der umsatzgröße abhängig
    grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von quasselstrippe
    genauso verhält es sich mit den abgabeterminen der umsatzsteuer. da gibt es die varanten monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich, ist ebenfalls von der umsatzgröße abhängig

    Abgabetermin der Umsatzsteuervoranmeldung meinst du.
    Wobei in den ersten beiden Jahren mittlerweile jeder Neugründer monatlich abgeben "darf".

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Zitat

    Original geschrieben von Fahim
    Es ist doch eigentlich besser wenn ich dann bei der Umsatzsteuerpflichtbefreiung bleibe da die MwSt meiner verkauften Ware immer höher sein wird das die MwSt des Einkaufs.


    Kommt auf Deine Kunden an! Wenn Du hauptsächlich Privatkunden verkaufst und einen geringen Umsatz hast (die genaue Höhe ist mir jetzt nicht bekannt), kann das von Vorteil sein, aber wenn Du Firmenkunden hast, entsteht das Problem, dass sie sich nicht die Vorsteuer ziehen können, d.h. die müssen Dein Angebot plus 16% rechnen und dann bist Du evtl. teurer als andere.

  • Gewerbeanmeldung


    Hallo, ich kann mir mal bitte jemand einen tipp geben, wie ich ein gewerbe anmelde?


    mein konkretes problem: ich arbeiten zum einen im immobilienbereich also makler, hausverwaltung usw. zum anderen vermiete und verkaufe ich domains und biete internetdienstleistungen wie z. b. die erstellung von hp uws an.


    was schreibe ich da in die gewerbeanmeldung damit es möglichst allgemein bleibt?


    Kann ich z. b. Immobilien und Internetdienstleistungen als Tätigkeitsbeschreibung angeben?


    danke für euere tipps!


    regards larry

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