Recht: 'Brillenzuschuss' beim Optiker

  • Vorgeschichte:
    Meine Mutter hat sich statt einer Gleitsichtbrille 2 (Einstärken-)Brillen machen lassen:
    1 Fern- und 1 Lesebrille.
    Die LB ist noch nicht da.
    Die FB ist fertig, (etwas über 200eur) und auf der Rechnung der FB steht unten:


    "(Name)-Brillenzuschuss: Mit dem Kauf einer Korrektionsbrille haben Sie sich den (Name)-Brillenzuschuss fuer 2004 gesichert! Beim Kauf einer neuen Korrektionsbrille in 2004 bei (Name) erhalten Sie bei Vorlage dieser Rechnung einen Zuschuss (gilt nicht in Verbindung mit Sonderangeboten) von 30 Euro fuer Einstaerkenglaeser od. 100 Euro bei Mehrstaerkenglaesern. ** Gut aufbewahren **"


    (Name) ist der Name des Optikers


    Bei Abholung der FB kurzer Plausch mit der Verkäuferin (Vk):
    Hm, wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich mit der LB noch bis 2004 gewartet...
    Vk: Jaja, Kauf heisst Bestelldatum! (<= ???)
    Vk: Und das gilt auch nur für die gleiche Brille, in dem Fall also wenn man sich noch so eine FB machen lässt (<= ???)


    Als Nichtjurist habe ich das erstmal zur Kenntnis genommen.
    Zu beiden Statements der Verkäuferin finde ich in dem oben zitierten Zuschussversprechen nichts.


    Konkrete Frage: Kriegt meine Mutter den Zuschuss für die LB? (Die Brille ist kein Sonderangebot)


    Bitte keine Postings à la "Eigentlich müsste...", sondern "Ja, weil..." oder "Nein, weil..."
    Danke vorab (wie auch immer es aus geht) ;)



    edit (17.12.03):
    Danke für die Hinweise, ich blicke jetzt durch
    :top:

  • Den Zuschuss für die bereits bestellte Lesebrille bekommt sie nicht, der Kaufvertrag wurde zu den in 2003 gültigen Konditionen abgeschlossen, unabhängig vom Liefertermin, selbst wenn dieser sich bis 2004 hinziehen sollte.


    "Beim Kauf einer neuen Brille in 2004..." heißt also sie müsste tatsächlich im neuen Jahr eine Brille kaufen.


    Das diese Bezuschussung nur für dasselbe Modell gelten soll ist in der Tat so da nicht rauszulesen, so wie es da steht "... einer neuen Korrektionsbrille..." kann man davon ausgehen das damit jede Art von Korrektionsbrillen gemeint ist.


    Ob man jedoch Lust hat sich im Streitfall ernsthaft mit dem Optiker anzulegen ist ne andere Geschichte.


    Gruß
    CH

  • Wo ist das (Verständnis-)Problem. Der Rechnung über ihre neue Brille lag praktisch ein Gutschein über 30 bzw. 100 Euro bei, der im Jahr 2004 gültig ist. Ein nettes Angebot – und durchsichtig ist es auch: Der Optiker möchte auch nächstes Jahr dem 2003er Kunden eine Brille verkaufen und um das schmackhaft zu machen und einen kleinen Anreiz zu geben, gerade auch weil die Krankenkassen ab 1.1. nichts (!) mehr zuzahlen, gibt er einen Nachlass über die genannten Beträge. Den Nachlass gibt es, so entnehme ich dem Ausgangsposting, nur für die Kunden, die in 2003 eine Brille gekauft haben.



    Brazzo

    FCB forever No. 1


    "Ein freundliches Wort kostet nichts und ist doch das schönste Geschenk." [Daphne du Maurier (1907 - 89), engl. Schriftstellerin]


    Geht der Reichtum der Welt zu Grunde, dann stirbt die ROLEX zuletzt.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk "Beim Kauf einer neuen Brille in 2004..." heißt also sie müsste tatsächlich im neuen Jahr eine Brille kaufen.

    Das ist ja eben das, was ich als Laie nicht weiss:
    Was heisst 'Kauf'?
    Es gibt eine Bestellung, einen Kaufvertrag, eine Bezahlung und eine Eigentumsübergabe (Juristen definieren das vermutlich noch ausführlicher). Erfolgt dieser Kauf erst bei der Bezahlung (damit könnte ich mir noch ein paar Tage Zeit lassen, Brille ist noch nicht da) oder schon vorher zB bei der Bestellung?

  • So wie das hier formuliert ist, ist das Datum des Vertragsschlusses maßgeblich, also der Tag an dem die Brille bestellt wird.


    Der Kaufvertrag ist mit der Unterschrift auf der Bestellung geschlossen (oder auch mit der mündlichen Zusage:"Ich will diese Brille")


    Der Zeitpunkt der Vertragserfüllung also wann bezahlt, geliefert und das Eigentum übertragen wird ist im vorliegenden Fall nicht relevant.


    Gruß
    CH

  • aber was nützt dir der Gutschein schon... du hast zwar jetzt einen Rechtsanspruch daraus, aber 30€ Rabatt beim Kauf einer 200€ Brille müssten auf jeden Fall auch ohne Gutscheine drin sein!
    z.B. kosten einem Optiker Carl Zeiss Gläser, Kunststoff mit Multi ET und Skylet Tönung inkl. Zylinder (bis je max. 2dpt) etwa 60€, in der Liste kostet das gute 200€. Natürlich braucht der Optiker noch die MAschinen, Arbeitszeit usw


    Wenn deine Mutter den Preis vor dem Kauf nicht runtergehandelt hat ist sie echt selber Schuld ;) 10% bekommst du in den Regensburger Optik Matt z.B. standardmäßig wenn du die Rabattkarte "RegensburgCard" vorlegst. IMHO müssen bei jeder halbwegs teueren Brille 10% immer drin sein, eher noch 20% (bei einem Preissegment schon ca. 300-400€ "Normalpreis")

    Viele Grüße
    Martin

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