Die Aussage eines Finanzbeamten nach telefonischer Anfrage:
"Die Lohnsteuerkarte können sie reinreichen, müssen es aber nicht . Sofern sie was von uns wollen, sprich ein Teil der zu viel bezahlten Lohnsteuer durch evtl. entstandene Werbungskosten zurück, dann reichen sie sie mit dem Antrag ein."
D.h. keine Pflicht - außer ich will was vom Finanzamt
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