Was macht man mit der ausgefüllten Steuerkarte?

  • Die Aussage eines Finanzbeamten nach telefonischer Anfrage:
    "Die Lohnsteuerkarte können sie reinreichen, müssen es aber nicht . Sofern sie was von uns wollen, sprich ein Teil der zu viel bezahlten Lohnsteuer durch evtl. entstandene Werbungskosten zurück, dann reichen sie sie mit dem Antrag ein."


    D.h. keine Pflicht - außer ich will was vom Finanzamt :D ;)

  • martin


    ja die Umsatzsteuererklärung müsste man machen, das ist klar. Aber ESt wäre nach dem bisherigen Inhalt des Threads überflüssig gewesen. Ein befreundeter Finanzbeamter hat mir auch gesagt, dass ich beides abgeben muss, auch wenn keine Steuer anfällt

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Die Aussage eines Finanzbeamten nach telefonischer Anfrage:
    "Die Lohnsteuerkarte können sie reinreichen, müssen es aber nicht . Sofern sie was von uns wollen, sprich ein Teil der zu viel bezahlten Lohnsteuer durch evtl. entstandene Werbungskosten zurück, dann reichen sie sie mit dem Antrag ein."


    D.h. keine Pflicht - außer ich will was vom Finanzamt :D ;)


    Nicht erst nehmen.:D


    Deshalb haben sich die Brüder bei mir nicht gemeldet.


    Wenn die Geld haben wollen, melden die sich ganz schnell, wollen wir welches haben, dann ist es "vergessen"...;)

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Die Aussage eines Finanzbeamten nach telefonischer Anfrage:
    "Die Lohnsteuerkarte können sie reinreichen, müssen es aber nicht . Sofern sie was von uns wollen, sprich ein Teil der zu viel bezahlten Lohnsteuer durch evtl. entstandene Werbungskosten zurück, dann reichen sie sie mit dem Antrag ein."


    D.h. keine Pflicht - außer ich will was vom Finanzamt :D ;)

    Oder du hast noch sonstige steuerplichtige Einküfte, wie Spekulationsgewinne, Kurs- oder Zinsgewinne über Freibetrag, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ...


    Aber wenn du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast, und nichts zurück haben willst, musst du die Erklärung nicht abgeben.


    Bei Gewerbe oder sonstigen Einkünften aus selbstständiger Arbeit sollte man immer eine Einkommenssteuererklärung abgeben, notfalls mit 0 füllen. Sonst kommen die noch auf die Idee einer Steuerschätzung, die meinstens nicht so vorteilhaft ist.

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