Namen auf Rechnungen schwärzen?

  • Zitat


    Wichtig ist, dass klar ist, ob der Verkäufer der Besitzer des Handy ist. Daher mein Tipp oben:


    Na ja als wenn dann ist von Interesse ob der Verkäufer der Eigentümer ist oder ob er ein zum Verkauf berechtigter Besitzer ist.


    Besitzen tut er das Ding ja auf jeden Fall wenn er es verkauft+verschickt, ob er dazu aber ggf. das Einverständnis des Eigentümers hat ist ne ganz andere Sache


    Gruß
    CH

  • Genau das denke ich auch.
    Und wenn der nächste dann mit der Ware zum Händler geht, um die Garantie in anspruch zu nehmen, kümmert die der Name eigentlich garnicht. Hauptsache die Rechnung ist da.


    mgf Dan

    Das Universum ist ein phantastischer Ort, ich würde nirgendwo anders leben wollen!

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk Besitzen tut er das Ding ja auf jeden Fall wenn er es verkauft+verschickt, ob er dazu aber ggf. das Einverständnis des Eigentümers hat ist ne ganz andere Sache

    Genau darum geht es mir (daher "rechtmäßiger" Besitzer). Eine o.g. Zusatzerklärung bietet da sicher auch keinen großen Schutz, sondern eher einen kleinen. Immerhin habe ich für den Fall der Fälle etwas als Nachweis in der Hand.


    Ich musste (und konnte glücklicherweise) bei einem Fahrrad - ohne großen Aufwand - mal nachweisen, dass ich es bei eBay gekauft habe. Bei eBay war die Auktion bereits gelöscht, die Email-Adresse des Verkäufers gab es nicht mehr und der konnte sich auch nicht mehr an den Kauf erinneren ;). Ich denke, dass es hilfreich ist, zumindest in der Hand irgendwas zu haben, was den Verkäufer miteinbezieht.


    Und sollte ein Verkäufer sich weigern, eine zusätzliche Erklärung abzugeben, würde ich mich fragen, warum. ;)


    Was Händler zu einer teilweise geschwärzten Rechnung sagen, weiß ich übrigens auch nicht ... Kann dazu mal jemand was schreiben?


    Grüße, Ralf

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    daher "rechtmäßiger" Besitzer


    Jein das ist halt so ne juristische Formulierungssache.


    Nur weil ich ein rechtmäßiger Besitzer einer Sache bin habe ich nicht automatisch auch das Recht diese Sache zu verkäußern.
    Bsp. Leasing eines Autos. Du bist aufgrund des Leasingvertrages rechtmäßiger Besitzer des Autos, Eigentümer ist jedoch die Bank und daher kannst Du obwohl "Recht zum Besitzt" hast die Sache nicht verkaufen.


    Ist aber eigentlich juristisch eh alles egal, denn es gilt erst mal die Eigentumsvermutung beim Besitzer, d.h. wenn mir gegenüber jemand als Vk auftritt kann ich solange ich gutgläubig bin erstmal davon ausgehen das er auch Eigentümer ist.


    Handelt es sich um gestohlenen Waren (das Gesetz spricht von abhandengekommenen Sachen) kann ich eh kein Eigentum erwerben, der rechtmäßige Eigentümer hat einen Herrausgabeanspruch und ich einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vk.


    Ist der Vk rechtmäßiger Besitzer aber nicht zum Verkauf berechtigt erhalte ich durch den Kauf das Eigentum an der Sache, der ursprüngliche Besitzer hat einen Herrausgabeanspruch an "das aus dem Kauf erlangte" an den Vk


    Von daher ist das mit dem Namen auf der Rechnung erstmal ziemlich schnurz,m wenn es spannend wird gilt eh das Gesetz.


    Und dem Hersteller ist es egal, wer das Gerät gekauft hat, er muss nur wissen wann. (Achtung manche Hersteller geben Garantien allerdings nur für den Erstkäufer!)


    Gruß
    CH

  • EBAY: Handyverkäufe und Garantiebeläge


    Habe ein Problem bzw. eine Frage:


    Möchte mein Nokia 6610 bei Ebay versteigern. Es ist gerade 6Monate alt und stammt aus einer o2Vertragsverlängerung.


    Nun ist es ja so dass vom Preislichen mehr für mich rausspringt wenn ich die Kaufbeläge mitliefere für etwaige Garantiesachen.


    Nun ist es aber bei o2 Vertragsverlängerugen so das der Spruch samt meiner Adresse draufsteht. Am ... buchen wir von Ihren Konto Nr. .... BLZ ... folgenden Betrag ab.
    Und diese Daten möchte ich verständlicher weise nicht gerne mit verschicken.


    Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich das am besten regel?

  • Bspw. könntest Du die Rechnung kopieren, auf der Kopie die wichtigen Daten mit Edding unkenntlich machen und erneut kopieren, dann sind auch bei Durchlicht keine Spuren erkennbar. Alternativ kannst Du natuerlich auch beim ersten Kopieren schon Papier über die sensiblen Stellen legen.


    Sofern der Käufer seriös ist und Du ihm das auch zu sein scheinst, dürfte es damit kein Problem geben.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Re:


    Und nur mal angenommen,


    der jenige der das Handy ersteigert will/muss die Garantie in Anspruch nehmen. Wie läuft das dann ab, wenn ich auf dem Lieferschein alle meine Daten wie Adresse und KOntonummer unkenntlich mache.
    Wenn er sich nun bei o2 meldet hat er dann noch zugriff auf irgendwelche Daten wie Kontonummer etc. von mir? Oder wie läuft das mit der Garantie ab?


    Ich weiss ich bin sehr pessimistisch, aber will mich eben absichern

  • Mich interessiert eigentlich was genau passiert wenn jemand die Garantie in Anspruch nimmt.


    Derjenige geht zum o2 Shop legt meinen Kaufbeleg vor und weiter?


    Kann es zu beispiel sein (will niemanden was böswilliges unterstellen) das jemand - da o2 ja eine Einzugsermächtigung von mir hat - einfach irgendetwas von meinem Konto abbuchen lässt.


    Oder ist dieser Kaufbeleg/Lieferschein reine Formsache?

  • Re: EBAY: Handyverkäufe und Garantiebeläge


    Zitat

    Original geschrieben von Tinchen1979
    Am ... buchen wir von Ihren Konto Nr. .... BLZ ... folgenden Betrag ab.
    Und diese Daten möchte ich verständlicher weise nicht gerne mit verschicken.


    Der Käufer des Gerätes erhält Deine Bankverbindung doch in der Regel ohnehin (Ausnahme z.B: Abholung und Barzahlung) - wohin sollte er sonst das Geld überweisen... :confused:

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