Portierung allgemein: Ich denke, ein Alptraum für die etablierten Netzbetreiber

  • Re: Re: Wechsel Vertrag -> Prepaid?



    Ich denke sie werden sich durch eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit absichern.


    z.B.. 6 oder 12 Monate mit MNP und ohne Handy und 24 Monate mit MNP und Handy.


    Die haben ja alle kein Geld zu verschenken...


    Mfg

  • erheblicher vorteil wenn man von Prepaid-Karte portiert!


    mir ist gerade eingefallen, dass es ideal ist eine nummer von einer prepaid zu portieren!


    mal angenommen, ich studiere drei jahre in den usa, möchte aber danach in germany wieder meine alte nummer verwenden. hätte ich einen vertrag, könnte ich die nummer nicht 3 jahre behalten, wenn nicht 3 jahre den vertrag weiterzahle.


    die prepaid-karte ist wesentlich günstiger gültig zu halten (über drei jahre, muss ich nur dreimal telefonieren oder aufladen) und bin ich dann zurück, kann ich die nummer in einen frischen vertrag portieren.


    genial!


    EDIT: (oder hab ich da was nicht kapiert??)

  • Re: erheblicher vorteil wenn man von Prepaid-Karte portiert!


    Zitat

    Original geschrieben von holon
    [...]
    EDIT: (oder hab ich da was nicht kapiert??)


    Sieht IMHO so aus. Man wird nicht von Vertrag nach Prepaid portieren können, sondern nur von Prepaid nach Neu-Vertrag. So zumindest habe ich die diversen Ausführungen bis jetzt verstanden. Eigentlich ist es, aus praktischen Erwägungen heraus, so auch nachvollziehbar. Ob aber dadurch nicht die entprechende Vorschrift der RegTP unterlaufen wird, vermag ich z.Zt. nicht zu beurteilen.


    Gruß


    muli

  • darf 2 jahre auf portierung warten!


    toll. mein O2 vertrag hat sich vergangen monat um 2 jahre verlängert und jetzt erfahre ich, dass rufnummernportierung wahrscheinlich nur mit Neuverträgen möglich ist.


    ich finde das ungerecht. schließlich habe ich als vertragnehmer genauso das recht eine nummer zu portieren, wie jemand, der einen neuen Vertrag abschließt.


    ich warte schon seit jahren darauf, dass ich endlich wieder meine alte handy-nummer haben kann... jetzt darf ich genau zwei jahre warten bis ich dann wirklich portieren darf.


    toll!


    holon

  • Schön ist das nicht, aber niemand hat Dich gezwungen, eine Vertragsverlängerung um zwei Jahre zu unterschreiben. Bei der im Moment noch ungeklärten Situation hättest Du ja auch auf die Gerätesubvention verzichten können, und der Vertrag hätte sich nur um ein Jahr verlängert, so daß Du im nächsten Jahr hättest wechseln können. Niemand hat behauptet, daß die Portierung aus einem laufenden Vertrag heraus möglich sein wird - auch wenn wir alle das vermutlich gern sehen würden.

  • hm,


    unterschrieben hab ich noch nichts (online), deswegen hätte ich bis morgen noch das recht auf storno...


    ich weiß einfach nicht, ob sich das für die portierung lohnt, die alten viag tarife aufzugeben

  • Falls Du nicht was ganz Konkretes (z.B. Wechsel in einen RV mit "alten" Konditionen - z.B. D1-Company) vorhast, kann Dir diese Frage niemand beantworten.


    Sicher wird die MNP Bewegung in den Markt bringen, aber in welchem Umfang, wird sich erst zeigen.

  • nee nee, du verstehst mich falsch. ich möchte auf jedenfall bei O2 bleiben. ich wollte nur eine alte D2 nummer auf meine jetztige portieren! und deswegen frage ich mich, ob ich jetzt noch schnell meine 2 jahres verlängerung storniere. allerdings würde ich dann ein jahr auf eine handysubvention verzichten... ob sich das lohnt...


    hilfe!

  • Behalte/verlängere den Altvertrag. Wenn die D2-Nummer frei wird, überleg Dir dann, wenn es soweit ist, was Du damit machst. Vielleicht lassen sich die Netzbetreiber (gerichtlich?) doch noch dazu bewegen, in bestehende Verträge hineinzuportieren.


    Weiß eigentlich jemand, ob man bei zwei bestehenden O2-Verträgen die Rufnummern tauschen kann? Dann wäre nämlich alles kein Problem...;)

  • Re: darf 2 jahre auf portierung warten!


    Zitat

    Original geschrieben von holon
    ... schließlich habe ich als vertragnehmer genauso das recht eine nummer zu portieren, wie jemand, der einen neuen Vertrag abschließt.
    ...


    Aufgrund welcher Vorschrift meinst Du dieses Recht in Anspruch nehmen zu können? Bitte Nachweise nennen (Fakten, Fakten, Fakten...;))oder nicht belegbare Behauptungen, insbesondere bei einem so neuen und "heißen" Thema, unterlassen.


    Gruß


    muli

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