Dreister Ebay Trick

  • Also wurscht ist sowas nicht ... vielmehr skandalös !
    :flop:
    Sicherlich mag es vorkommen, dass jemand aus Rache ne negative Bewertung abgibt. Diese kann man aber auch zumindest im nachhinein kommentieren und kann so versuchen den Sachverhalt etwas zu klären.


    Was ich aber bei dieser Sache viel schlimmer finde:
    Wenn man sich als Käufer schon nicht mehr an den Bewertungen eines Verkäufers orientieren kann und sich darauf verlassen kann, auf was will man sich dann noch verlassen bei einem Angebot. :confused:
    Und wenn ein Verkäufer es nötig hat, mit solchen Methoden zu arbeiten, dann kann nur was faul sein.


    Und dass Ebay die Sache auf die leichte Schulter nimmt ist noch schlimmer.
    :confused: :eek:

    - Telekom Business Mobil EINS 100

    - o2 Genion S*


    :)

  • Zitat

    Und dass Ebay die Sache auf die leichte Schulter nimmt ist noch schlimmer.


    Da muss ich dir recht geben - die nehmen einfach alles auf die leichte Schulter und man kann sie für nichts verantwortlich machen ...


    Ansonsten bin ich auch der Meinung
    Wenn der Kauf in Ordnung ist und alles passt soweit -warum soll ich mich aufregen.


    Wenn ich mir ein Auto kaufe und das sollte im Dez geliefert werden und es kommt schon im Nov ist es mir auch nur recht - genauso seh ich das hier.


    Wenns nat. probleme gibt ist das nicht mehr in Ordnung - aber genausowenig wie wenn er sein profil nicht gefaked hätte.


    Einzig- das mit dem Geld zurückfordern weil das profil gefaked war klingt logisch für mich. Weil es vortäuschung falscher Tatsachen ist. Das geht nat nur wenn es probleme gibt! weil ansonsten sind es keine falschen Tatsachen.


    mfg
    Uurtyp

  • Also ich empfinde es nicht als Lappalie! Ich schaue mir das Profil bei Verkäufern sehr genau an, vor allem wenn es teurere Artikel sind. Man kann drüber streiten ob es bei dem einen ein dummer Jungenstreich ist, es gibt aber genug Gauner die damit die Leute über´s Ohr hauen.
    Es ist zwar nicht die gleiche Dimension aber ich darf mir ja auch nicht einfach irgendwelche Titel verpassen um mir damit Vorteile zu verschaffen oder Leute zu beeindrucken


    Dass EBAY mal wieder abwartet ist doch typisch und die Argumentation leuchtet mir nicht ein. Vielleicht müssen die mal (z. B. in den USA) per Gericht kräftig zur Kasse gebeten werden um den Käuferschutz etwas ernster zu nehmen. Imageverbessernd ist dieser Vorteil jedenfalls nicht

  • Zitat

    aber ihr müsst bedenken, dass ihr nicht nur die ware alleine kauft, sondern auch noch die sicherheit, die artikel auch in der angegebenen qualität wirklich zu erhalten. und das suggerieren einem hohe positive bewertungen.


    Darauf würde ich mich zumal noch bei höher preisigen Geräten nie verlassen.



    In der Zeitschrift PC Welt,Preis 0,99€ Ausgabe 2/2004 werden auf der Seite 116 zwei mega gute Tips gegeben(Punkt 3 und Punkt 6) wie man im Zweifel vorgehen kann.Äußerst lesenswert.
    :top:


    MFG CHris

    Life is too short to be small.

  • Zitat

    Original geschrieben von Ayreon
    Man kann drüber streiten ob es bei dem einen ein dummer Jungenstreich ist, es gibt aber genug Gauner die damit die Leute über´s Ohr hauen.


    Also, als jemand, der davon auch noch nichts gehört hat stufe ich solche Sä*** nciht als "dumme Jungen" ein, sondern sofort als (potentielle) Betrüger! wer sich sowas überlegt, macht das sicher nicht "nur zum Spass"...!? Der hat damit was ganz anderes vor...
    Also dann doch gleich vorn Kadi wegen vortäuschung Falscher Tatsachen!!
    Bin genau deiner und Uurtyp's Meinung!!
    In dem Fall müsste Ebay wohl echt mal ordentlich einen vor den Latz geknallt bekommen! Könnten ja die Mehrgebühr in Sicherheit und Kundenservice investieren... :rolleyes:
    So denn...
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • ...man könnte an einen Fall des sog. Eingehungsbetrugs denken. Man geht ein Geschäft mit dem Verkäufer ein, weil dieser über seinen Ebay-Status mit Hilfe einer gefälschten Referenz getäuscht hat. Ob die Täuschung wirklich strafrechtlich relevant ist, müsste man aber noch prüfen.


    Beispiel zum Eingehungsbetrug: Bei einer Bewerbung gebe ich gefälschte Zeugnisse ab, der Arbeitgeber stellt mich daraufhin ein. Wenn er nach einer gewissen Zeit meine Täuschung entdeckt, ist es strafrechtlich völlig unwichtig, ob ich meine Arbeit gut gemacht und die Erwartungen des Arbeitgebers erfüllt habe. Um einen Betrug handelt es sich trotzdem.

  • Zitat

    Original geschrieben von ra-kessel
    Bei einer Bewerbung gebe ich gefälschte Zeugnisse ab, der Arbeitgeber stellt mich daraufhin ein. Wenn er nach einer gewissen Zeit meine Täuschung entdeckt, ist es strafrechtlich völlig unwichtig, ob ich meine Arbeit gut gemacht und die Erwartungen des Arbeitgebers erfüllt habe. Um einen Betrug handelt es sich trotzdem.


    AFAIK rechtfertig das eine fristlose(?) Kündigung. Wie sieht es mit der (anteiligen) Rückzahlung des Gehaltes aus? Dürfte doch nicht zu machen sein, da der Arbeitgeber sonst ungerechtfertigt bereichert wäre?


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    AFAIK rechtfertig das eine fristlose(?) Kündigung. Wie sieht es mit der (anteiligen) Rückzahlung des Gehaltes aus? Dürfte doch nicht zu machen sein, da der Arbeitgeber sonst ungerechtfertigt bereichert wäre?


    Zu einer fristlosen Kündigung dürfte es reichen. Zum Rest am besten einen Arbeitsrechtler im passenden Thread fragen.


    Gruß.


    Ck

  • Für die Frage einer etwaigen Gehaltsrückzahlung kommt es darauf an, ob die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verwertbar war oder nicht.


    Die Beweislast hierfür trägt der Schädiger - also in dem fall der Arbeitnehmer.


    Behauptet der Arbeitgeber also, dass die Arbeitsleistung völlig unbrauchbar war und ihm rein gar nichts gebracht hat, muss der Arbeitnehmer dies widerlegen. gelingt ihm dies, muss er auch nichts zurückzahlen. Ist die Arbeitsleistung teilweise verwertbar, muss er dementsprechend einen Teil seines Gehalts zurückzahlen.


    Den Vergleich des Eingehungsbetrugs zu der ebaymasche halte ich allerdings für etwas bedenklich, da ich auch bei vielen tollen Bewertungen grundsätzlich kein Stück sicherer sein kann, ob ich nun in meinem Fall tatsächlich einwandfreie Ware erhalte oder nicht... einen Vermögensschaden kann ich hierdurch nicht so ganz erkennen.

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