Kann ich ein Nachnahme-Paket im Beisein des Postborten öffnen und zurückgehen lassen?

  • Bei mir stellt sich folgendes Problem: Ich habe über Ebay ein Handy bestellt; diese aber nicht gekauft oder ersteigert sondern ich habe mich telefonisch mit dem verkäufer in verbindung gesetzt, da ich es per nn geliefert haben wollte.


    ich habe jetzt eigentlich überhaupt keine daten vom verkäufer und soll das paket morgen bekommen. wenn nun im paket nicht das handy sondern steine etc. sein sollten habe ich warscheinlich keine chance, jemals mein geld wieder zu bekommen.


    wie sieht es aber aus, wenn ich das paket im beisein des postboten öffne und das paket dann ablehne? ist sowas möglich?

    ICQ: 146413713

  • So weit ich weiß nimmt er es nicht zurück, aber nicht schlagen wenns nicht stimmt.
    Er kann nur als Zeuge für den Inhalt fungieren. Du musst dann eine Klage einreichen/Anzeige erstatten.


    Aber das gehört in den Ebay-Problem Thread, da wurden solche Probleme schon des öffteren besprochen wenn ich mich nicht irre.


    So denn


    Sebastian

  • Re: Kann ich ein Nachnahme-Paket im Beisein des Postborten öffnen und zurückgehen lassen?


    Zitat

    Original geschrieben von martin

    wie sieht es aber aus, wenn ich das paket im beisein des postboten öffne und das paket dann ablehne? ist sowas möglich?


    Bei "meinem" Postboten nicht.


    Grüße SpeedTriple

  • ich werde es morgen einfach mal probiere, vielleicht läßt er ja mit sich reden.

    ICQ: 146413713

  • Er gibt dir das Paket erst, nachdem du bezahlt hast und DARF es auch nicht zurücknehmen, selbst wenn nur Backsteine drin wären.

  • @ Martin: Wie sehen denn die Bewertungen deines Verkäufers aus?
    Wenn alle positiv sind solltest Du dir nicht so große Sorgen machen!
    Solltest Du hier bedenken haben weil das Profil eher schlecht aussieht versuch über einen der anderen Käufer an die Adresse zu kommen.


    Greetz



    Patric

    Moderne Technik erleichtert dem Menschen nur das, was er sich im Laufe seiner Entwicklungsgeschichte schwer gemacht hat.

  • er 150 positive und 1 neutrale bewertung, allerdings liegen die schon ein halbes jahr zurück, die letzten drei von diesem jahr sind allesamt von ebay´ern mit 3 oder weniger bewertungen. soll ja nichts heißen, aber man kann da ja nie wissen.

    ICQ: 146413713

  • Der Zusteller darf nicht eigenmächtig Nachnahmesendg. nach der Zahlung zurücknehmen u. den NN-Betrag zurückerstatten !!


    Im günstigsten Fall, kann (muß er aber auch nicht!) ein Inhaltsprotokoll unterschreiben.
    Faktisch kannst Du ihn also noch nicht einmal "zwingen", dabei zu bleiben, bis Du die Sdg. geöffnet hast.
    Wäre eigentlich auch (zeitlich) zu viel verlangt ....
    Genau die Gleichen, die nämlich so einen Sonderservice "verlangen", beschweren sich beim nächsten mal, dass die Paketpost wieder "so spät kommt" ;)


    Deshalb, zur Not einfach für "eigene" Zeugen sorgen ......:cool:

    Ich bin zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen!

  • Zitat


    Faktisch kannst Du ihn also noch nicht einmal "zwingen", dabei zu bleiben, bis Du die Sdg. geöffnet hast.
    Wäre eigentlich auch (zeitlich) zu viel verlangt ....


    Das stimmt - verständlicherweise. Ich habe auch mal gefragt, ob es denn möglich wäre, das Paket erst in seinem Beisein zu öffnen und dann zu zahlen. Das ging nicht - ebensowenig wie meine Bitte, dann nur mit mir reinzugucken.


    Sollte man zu dem Zeitpunkt, wenn das Paket kommt, keine Zeugen in spe im Haus haben, dann ginge es noch, wenn Du den Postboten bittest, das Paket auf der Post zu hinterlegen, damit Du es abholen kannst. Dort hättest Du dann die Möglichkeit, dass die dortigen Mitarbeiter als Zeugen fungieren.


    Grüßles Dani

    I think I speak for all women capable of reproduction when I say... no.
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