Urheberrechtsverletzung

  • Die Frage ist doch zunächst, um wieviel Geld es geht. Die Anwaltsrechnung wird <200€ sein (Streitwert 1000€), und der geforderte Schadenersatz vielleicht 300€.
    Hilfreich wäre, wenn der TE sich dazu äußern würde.


    Ich würde das Mini-Risiko außergerichtlich ohne Anwalt bearbeiten. Aber das kann jeder machen wie er möchte.

  • 1000€ Streitwert? Da kannst du aber mal eine 0 dranhängen! Der Herr Abmahnanwalt möchte schließlich etwas verdienen und sein Honorar wird nach Streitwert berechnet. Da bist du dann schnell bei 1000€ Kosten, 500€ für den Abmahnanwalt und 500€ Schadensersatz. Je nach Abmahner auch mehr oder weniger.:mad:


    PS: So war es vor ca. 10 Jahren.

    Dr. strg. c. Guttenberg

  • Bei bestehender Rechtschutzversicherung kann man das natuerlich immer nutzen


    Urheberrechtsverletzungen werden von einer Rechtsschutzversicherung nicht umfasst. Ich kenne keine RSV die Urhebrrechtsverletzungen reguliert.


    Wichtig ist dass man auf keinen Fall die beigelegte Unterlassungserklärung unterschreibt.


    In letzter Zeit kommt es wieder häufig vor dass "unseriöse" Forderungen ins Haus flattern. Welcher Rechtsanwalt fordert denn da, und für wen? Würde da mal rein aus Interesse recherchieren (ohne hier eine "individuelle Rechtsberatung" abzugeben).

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.


  • 500€ für den Abmahnanwalt und 500€ Schadensersatz. Je nach Abmahner auch mehr oder weniger.:mad:


    PS: So war es vor ca. 10 Jahren.


    Heute nicht mehr. Rechtsanwaltskosten sind auf 147,56 Euro je Fall gedeckelt, weil nicht mehr als 1000,- Euro je Fall angsetzt werden dürfen (§ 97a UrhG). Hinzu kommt dann noch der Schadenersatz, und eventuell (oder sogar sehr wahrscheinlich) Auslagenpauschale und Ermittlungsgebühr. Manche Anwälte lassen sich auch gerne noch andere Gebühren einfallen, die aber nicht unbedingt Ersatzfähig sind.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.


  • Geringes finazielles Risiko ist relativ, bei Filesharing geht es i.d.R.sofort um Tausende Euro.


    Soweit ich mich erinnere sind die normalen Abmanhnungen die normale Haushalts- oder Bueroanschluesse bekommen haben alle im dreistelligen, wenn auch oft oberen dreistelligen, Eurobereich gelegen. Selbst vor der Deckelung.


    BTW: Was mir noch einfaellt: Da es ja um einen Film und nicht um Musik geht, waere es wichtig zu zu wissen um was fuer eine Art von Internetzugang mit welcher Bandbreite es sich handelt. Falls es sich um einen Anschluss mit recht wenig Upstream handelt, dann waere es ein weiteres Indiz, das bei der IP-Ermittlung ein Fehler unterlaufen sein muss.


  • Falls es sich um einen Anschluss mit recht wenig Upstream handelt, dann waere es ein weiteres Indiz, das bei der IP-Ermittlung ein Fehler unterlaufen sein muss.


    Ein Indiz wofür genau ? Gerade für Zugänge mit niedriger Bandbreite ist das torrent System doch ideal. Ich kenne jemanden der sich bis vor ein paar Jahren noch mit ISDN Geschwindigkeit ganze Iso´s heruntergeladen hat, das dauert dann halt mal eben mal ein paar Tage, aber was will man machen, wenn kein breitband zur Verfügung steht...

  • Ein Indiz wofür genau ? Gerade für Zugänge mit niedriger Bandbreite ist das torrent System doch ideal. Ich kenne jemanden der sich bis vor ein paar Jahren noch mit ISDN Geschwindigkeit ganze Iso´s heruntergeladen hat, das dauert dann halt mal eben mal ein paar Tage, aber was will man machen, wenn kein breitband zur Verfügung steht...

    Das ist dann aber nur was fuer absolute Freaks und insgesamt doch eher unwahrscheinlich.


    Zu Modem- und ISDN Zeiten hat sich Filesharing doch eigentlich auf Musik, Bilder und kurze 240p/360p Videosequenzen beschraenkt. So maximal 4MB waren in maximal 15 Minuten durch. Das ging dann schon.


    Wenn man groessere Datein gebraucht hat musste man sich diese anders organisieren. Anfangs war Tausch von Datentraegern die einzige Option, danach waren Internetzugaenge an Uni oder Arbeitsplatz eine Option, und spaeter dann eben Freunde mit DSL bevor man selber DSL bekommen hat.


    Ausserdem hat damals Filesharing auch besser funktioniert, weil es mehr Leute genutzt haben, und man von verschiedenen Quellen laden koennte. Das hat dann recht gut zu DSL und DOCSIS gepasst


    Aber bis ein 1,5GB Film durch Annex-B DSL hochgeladen waere wuerde es 4 Stunden dauern. In der Zeit waere der Internetanschluss durch die Upstream-Auslastung aber quasi lahmgelegt.


    Wenn man jetzt pro Kopie mal 20€ Wert ansetzt, dann braeuchte es fuer einen 500€ Schaden 25 Kopien. Das wuerde dann bedeuten das der Internetanschluss durch den Upload 100 Stunden unbrauchbar gewesen waere. Wer wuerde ernsthaft sowas machen?


    Es ist zwar natuerlich nicht absolut unmoeglich - aber eben doch auessert unwahrscheinlich.

  • Es interessiert den Abmahner doch gar nicht unter welchen technischen Vorraussetzungen das Copyright verletzt wurde. Für ihn ist ausreichend, daß die IP im Netzwerk aufgetaucht ist.


    Ich kann mir z.B. auch einen Bitorrent Klienten auf meinem gedrosselten Handy installieren und mit 32 Kbit versuchen einen Film runterladen. Da ich dann gleichzeitig auch uploader bin, und sei es nur mit 0,5 kb, mache ich mich eben strafbar.


    Oder meinst du die unterscheiden bei den "kleinen Abmahnungen" wieviel kbyte im Endeffekt tatsächlich übertragen wurden ?

  • Es interessiert den Abmahner doch gar nicht unter welchen technischen Vorraussetzungen das Copyright verletzt wurde. Für ihn ist ausreichend, daß die IP im Netzwerk aufgetaucht ist.

    Ich glaub die Situation ist ganz gut vergleichbar mit einem Blitzerfoto das ein Fahrrad zeigt das in einer Tempo 30 Zone vielleicht 58 km/h fahren sein soll.


    Es ist zwar nicht gaenzlich unmoeglich mit einem Fahrrad 58 km/h zu erreichen, aber es ist eher unwahrscheinlich. Da ist dann schon die Wahrscheinlichkeit gross das es eine Fehlmessung sein duerfte. Aber auch da wuerde man wohl auf Koerperhaltung, Bekleidung und Sportlichkeit des Beschuldigten schauen, ob er es gewesen sein koennte oder nicht.


    Ich kann mir z.B. auch einen Bitorrent Klienten auf meinem gedrosselten Handy installieren und mit 32 Kbit versuchen einen Film runterladen. Da ich dann gleichzeitig auch uploader bin, und sei es nur mit 0,5 kb, mache ich mich eben strafbar.


    Oder meinst du die unterscheiden bei den "kleinen Abmahnungen" wieviel kbyte im Endeffekt tatsächlich übertragen wurden ?


    2x Falsch!


    Um Strafrecht geht es hier ueberhaupt nicht, eine Abmahnung ist immer eine zivilrechtliche Angelegenheit!


    Zweitens stellen Filesharing-Clients nur den Inhalt des Sharing-Ordners anderen Usern zur Verfuegung. Sobald man eine Datei rausverschiebt wird sie nicht mehr im Netzwartz angeboten. Schon damals hat man beliebte Files so schnell immer rausverschoben, damit nicht der Internetzugang uebermaessig beeintraechtigt wurde. Ganz leergemacht hat man den Sharing-Ordner aber nicht, damit man seinen Rang nicht verloren hat.


    Und der Streitwert ist nunmal der dem Rechteinhaber entstandene Schaden. Mal aussen vor gelassen ob die Filme überhaupt gegen Geld gekauft worden wären. Das nehmen wir mal zugunsten der Rechteinhaber einfach an.


    Ob ein Fragment ueberhaupt brauchbar ist, haengt davon ab ob es noch weitere Quellen gibt. Wen nicht, dann ist ein Fragment komplett unbrauchbar, wodurch dem Rechteinhaber kein Schaden entstanden ist. Ansonsten ist es eben ein Teil eines Films. Ein 70MB Fragment eines 1,5GB Films wäre eben bestenfalls ein 4,5% Film. Und 4,5% * 20€ Wert pro Kopie = 90ct Schaden bzw. Streitwert.


    Wenn ein Mandant oder eine Anwaltskanzlei ein Abmahnverfahren über 90ct Streitwert anfangen möchte dann soll sie es tun.

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