Der allgemeine Corona-Thread - Alles Rund um SARS-CoV-2 Covid19, Impfung, Schnelltest usw.

  • Da es letztens hier eine große Diskussion gab, inwieweit die Fälschung des Covid-Impfnachweises rechtlich geahndet werden kann, hat die Kanzlei WBS die Sache einmal analysiert. Wen es interessiert, das Video gibt es hier:

    Vorsicht!

    Das (Werbe-) Video der Kanzlei ist zwar verhältnismäßig neu, aber die werten Herren haben eine Gesetzesänderung vermutlich vergessen.

    Die sogenannte "Strafbarkeitslücke" ist seit dem 01.06.2021 geschlossen. (§ 75a IfSG)


    Wer mehr lesen will (ein Youtube-Video habe ich auf die schnelle nicht gefunden): Webseite einer anderen Kanzlei

  • . Jemand mit jetzt wirkungsloser JJ-Impfung vor 6 Monaten gilt immer noch als geimpft, und auch in Zukunft.

    WTF…

    Impfdurchbrüche


    Bei Johnson & Johnson waren es 9858 Impfdurchbrüche bei 3.222.021 Impfdosen – was einem Anteil von 0,31 Prozent entspricht.


    Biontech/Pfizer 44.705 Durchbruchserkrankungen bei 42.275.715 Dosen.Das entspricht einem Anteil von 0,11 Prozent, also weniger als bei Johnson & Johnson. Ähnlich sieht es auch bei den Vakzinen von Moderna und Astrazeneca aus.


    Quelle https://www.rnd.de/gesundheit/…YLYRB4JFSDSOPHTTRF3U.html



    Da von wirkungslos zu reden ist schon einwenig crazy

  • Gesetzesänderung ...§ 75a IfSG

    Nachtrag:


    Ich hatte es hier schon geschrieben: Es bringt nichts, zu sagen "das und das ist strafbar und das und das nicht".

    So einfach ist das nicht!

    Es zählt absolut nicht, welche Meinung Rechtsanwälte zu einer Sache haben. Es ist auch völlig unwichtig, wie Rechtsanwälte einen Gesetzestext auslegen.

    Noch viel unwichtiger ist, wie wir als User im Forum diese Auslegungen und Gesetzestexte verstehen und ob wir das überhaupt können.

    Virologe zu sein ist ja "scheinbar" ;) leicht, noch leichter als Fußballtrainer zu sein. Aber Rechtsgelehrter?


    Einzig wichtig ist nur, wie ein Richter am Ende entscheidet. Und selbst diese Entscheidung kann negiert und an einen höheren Richter abgegeben werden, der völlig entgegengesetzt entscheidet.


    Was ich sagen will:

    Ich denke, wir sollten uns zurückhalten mit Formulierungen wie: "Impfausweisfälschen ist nicht strafbar"

    Das suggeriert, dass dies eine lustige Sache ist, die man ruhig machen kann. Es ist ja nicht verboten. Brause trinken ist ja auch nicht verboten.


    Nein!

    Einen Impfpass oder ein sonstiges Schriftstück zu entwerfen oder zu verwenden, um andere über den Tisch zu ziehen, für dumm zu verkaufen oder zu schädigen oder sich unberechtigt einen Vorteil zu erschleichen, ist immer verachtenswert.

    So etwas tut man nicht! Punkt

    Ob nun strafbar oder nicht. Verurteilenswert und verwerflich ist es immer.


    Und in vielen Fällen ist es strafbar.

  • Vorsicht!

    Das (Werbe-) Video der Kanzlei ist zwar verhältnismäßig neu, aber die werten Herren haben eine Gesetzesänderung vermutlich vergessen.

    Die sogenannte "Strafbarkeitslücke" ist seit dem 01.06.2021 geschlossen. (§ 75a IfSG)


    Wer mehr lesen will (ein Youtube-Video habe ich auf die schnelle nicht gefunden): Webseite einer anderen Kanzlei

    Die Kanzlei erläutert ja in dem Werbevideo gerade, dass der 75a laut der Meinung der Mehrheit der Kommentare, Richter und Anwälte NICHT auf Privatpersonen, welche sich einen Fake-Impfausweis basteln, anwendbar ist.


    Wenn Du behauptest, dass im Werbevideo der 75a „vergessen“ wurde, bedeutet das als Schul-Bewertung „Thema verfehlt, Note 6“ 😀.


    Wer mitreden will, muss informiert sein 😎.

    Einmal editiert, zuletzt von Truthahn ()

  • Mir hat das mal jemand so erklärt:


    3G muss von der Location geprüft werden. Diese Prüfung muss nicht nachgewiesen werden.


    Beispiel Hotel mit 3G, nichts wird geprüft. Wenn das Gesundheitsamt eine Razzia macht, und da 5 Leute ohne Nachweis aus dem Hotelpool fischt, behauptet der Hotelbetreiber, dass alle Gäste einen Nachweis vorgelegt haben. Er ist dann möglicherweise raus aus der Haftung.


    Der Gast ohne Nachweis hat es schwieriger. Er kann nur behaupten, dass er den Testbeleg nach Vorlage im Hotel irgendwo in der Stadt entsorgt hat. Denn Vorlage beim Einchecken reicht je nach Verordnung aus.


    Der Friseur kann sich aber nicht so leicht rausreden ;).

  • Corona in NRW: Regeln für Friseurbesuch – Testvoraussetzung und Maskenpflicht

    In NRW gilt beim Friseur für Menschen, die nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sind, eine Testvoraussetzung. Das bedeutet, dass der Friseurtermin nur noch mit einem Immunisierungsnachweis oder einem negativen Coronatest wahrgenommen werden kann. Gleiches gilt auch für andere sogenannte „körpernahe Dienstleistungen“. Also Wimpern- und Augenbrauenfärben, Bartpflege oder andere kosmetische Behandlungen. Für Kinder unter 6 Jahren und Schüler sind von dieser Regel ausgeschlossen. Außerdem gibt es eine Ausnahme, wenn es sich bei der „körpernahen Dienstleistung“ um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt.

    Für alle, sowohl Kunden als auch Personal beim Friseur gilt hingegen die Maskenpflicht, sobald der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht mehr eingehalten werden kann. Hier gibt es auch keine Ausnahmen für Geimpfte oder Genesene.


    Quelle https://www.24rhein.de/rheinla…-ueberblick-90915516.html


    ich liebe dieses Wort „körpernahen Dienstleistung“;);)

  • Bei uns sind gerade viele Geimpfte krank: Auch die Putzfrau, auch eine Kollegen mit der ich gestern ein Meeting hatte.


    Alle mit Erkältung/ Grippe.


    Es war vielleicht nicht soo clever, ein Jahr lang weniger Viren und Bakterien als sonst an sich ran zu lassen.

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