Da es letztens hier eine große Diskussion gab, inwieweit die Fälschung des Covid-Impfnachweises rechtlich geahndet werden kann, hat die Kanzlei WBS die Sache einmal analysiert. Wen es interessiert, das Video gibt es hier:
Vorsicht!
Das (Werbe-) Video der Kanzlei ist zwar verhältnismäßig neu, aber die werten Herren haben eine Gesetzesänderung vermutlich vergessen.
Die sogenannte "Strafbarkeitslücke" ist seit dem 01.06.2021 geschlossen. (§ 75a IfSG)
Wer mehr lesen will (ein Youtube-Video habe ich auf die schnelle nicht gefunden): Webseite einer anderen Kanzlei