Das habe ich auch nicht behauptet. Nur kann zusätzlich im Portierungsprozess auf das Vertragsende abgefragt werden.
Beim ersten sorry. Und zum zweiten nein kann es nicht. Es kann die Portierung nur zu sofort oder zum Vertragsende beauftragt werden. Bei letzteren wird kein Opt-in benötigt. Aber ich weiss jetzt was du meinst. Beauftragt zum Vertragsende und dann Kündigung zurückgenommen. Das wäre in der Tat dämlich.